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Der Israelit · 1876-07-12 · Heft 28 (12.7.1876) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 28 (12.7.1876)
Date
1876-07-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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HA XVII. Jahrgang. tv v < / er Israelit. M 28. 2LA Sin i; 18>i Kenlrat - Grgan für das orthodoxe Iudenthum. r " HerauSgegebe« von Dr. Lehmann in Mainz. och, den 12. Juli 5636 (18 7 6). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Direkte Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Anhalt. Leitender Artikel: Der Gesetzentwurf über den Austritt aus der Synagogenaemeinde, im Herrenhaus. Zeitungsnachrichten und Eorrefpondenzen: Deutschland? Karlsruhe. Karlsruhe. Rottweil. Weimar. Stadt Lengsfeld. — Türkei: Constantinopel. — Amerika: Baltimore. — Feuilleton: Binjamin. Inhalt der erste« Aeitage: Leitender Artikel: Das Schächten und die Bouterole. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Württemberg. >. Feuilleton: Proselyten. Anstatt der zweite« Aeitager Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Darmstadt. Jugenheim a. d. Bergstr. Karlsruhe. Stuttgart. Sontheim. L«tt-»d-r Artikel. Per Gcsttzelltwurf über -ca Aastritt aas dcr Iyaagogellgcmcillde, im Arrrcahaar. (Fortsetzung.) Friedländer: Meine Herren: Ich bin der gestrigen Verhandlung dieser Vorlage nicht mit Aufmerksamkeit gefolgt, und glaube, daß es mir gestattet ist, mit einigen Worten darauf zurückzukommen. Es ist gestern hier bemerkt worden, es wäre kein Jude hier im Hause. Ich erlaube mir zu berichtigen, daß zw^Aü>eu> die Ehre haben, Mitglieder dieses hohen Hauses zu fein, der Freiherr von Rothschild und ich. Ich, meine Herren, erlaube mir vor Allem an Sie die dringende Bitte zu richten, diese Vorlage nicht nach den Bestimmungen des § 22 der Geschäftsordnung wieder an die Commission — falls ein solcher Antrag gestellt werden sollte — zurückzuweisen. Durch Verweisung an eine Commission vereiteln Sie das Zustandekommen des Gesetzes und das Judengesetz von 1847 würde als eine historische Merkwürdigkeit unverkürzt weiter erhalten bleiben. Was den vorliegenden Gesetzentwurf selbst betrifft, so hat derselbe im anderen Hause eine erschöpfende Behandlung gefunden. Meine Herren! Wenn Sie erwägen, daß von Seiten der Königlichen Gtaatsregierung die jüdischen Gemeindevertretungen vor Einbringung dieses Gesetzes gehört worden sind; wenn Sie ferner den im anderen Hause erfolgten, so überaus sachlichen, gewissenhaften und erschöpfenden Ausführungen der Abgeordneten jüdischer Confession, Marburg, Hirsch und Lasker, gefolgt sind, sv müssen Sie überzeugt sein, daß der Gesetzentwurf den wichtigen Bedürfnissen der jüdischen Gemeinde entspricht. Diesen begabten Rednern des andere» Hauses hier in gleicher Weise zu folgen, fehlt mir die Gewandtheit, und ich darf mich wohl darauf beschränken, in wenigen Worten die Mitglieder dieses hohen Hauses zu ersuchen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen; Sie üben dadurch einen Akt der Gerechtigkeit und fördern damit di wahre Gewissensfrei-

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