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Der Israelit · 1876-07-05 · Heft 27 (5.7.1876) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 27 (5.7.1876)
Date
1876-07-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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622 nung, daß die Mitbenutzung der Begräbnißplätze demjenigen, der aus einer jüd. Gemeinde ausscheidet , schon um deßwegen nicht verschränkt werden kann, weil ja nach der übereinpimmenden Ansicht sämmtlicher Schriftgelehrten, die sich hier ausgesprochen haben, derjenige, der aus einer jüd. Gemeinde ausscheidet, seiner Glaubensbedenken wegen, nicht aufhört, Jude zu sein, sondern Jude bleibt. Wenn das aber ist, dann muß ihm auch das Recht bleiben, auf den jüd. Friedhöfen die Gräber seiner Angehörigen zu besuchen und seine eigene Grabstätte zu finden unter denjenigen Bedingungen, die Andere zu erfüllen haben, die dieses Recht für sich in Anspruch nehmen. (v. Kleist: Sehr richtig!) Ich gebe anheim, ob vielleicht dieser Punkt, der der einzige sein könnte, zu dem noch ein Abänderungsantrag gestellt werden könnte, dazu Veranlassung geben würde; von meiner Seite aus wird ein derartiger Antrag nicht gestellt werden, z Meine Herren! Ich kann mit meinem Vortrag Ihnen gegenüber schließen, möchte aber, bevor ich diesen Ort verlasse, an Sie die Bitte richten, in der That dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Vollendung angedeihen zu lassen und denselben zu beschließen, sei cs in ganz unverändetcr Fassung, sei es in gering modificirter Fassung. Ich habe die Ueberzcuguvg gewonnen aus den Petitionen, die mir vorliegen, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit für diejenigen Mitglieder der jüdischen Religionsgesellschaften ist, die bei dem Glauben der Väter bleiben wollen, die nicht blos von der Ansicht ausgehen, daß man Jude bleiben könne, wenn man nur an einen einzigen Gott und die Unsterblichkeit der Seele glaube, sondern daß man auch dazu nöthig hat, an die Verheißungen zu glauben, die dem Volke Israel gegeben sind, und daß man ihnen das Recht gewähren muß, sich zu Genossenschaften zu vereinigen und ihrem Glauben zu leben, wie sie es nach Väter Weife gewohnt find. Das ist, wie die Einrichtungen jetzt sind, wo diese Mitglieder jüdischer Gemeinden sich in der Minorität befinden, für sie unmöglich, sie werden durch die Majorität gedrückt und sind trotzdem genöthigt, zu den Kultusbedürfnissen der Gemeinde bcizusteuern, welche sie verabscheuen. Sie fühlen sich dazu in ihrem Gewissen gekränkt, und daß ein Gewissenszwang in dieser Beziehung möglich ist, das wird man nicht in Abrede stellen können. Ich bin der Meinung, daß gerade, weil von der rechtgläubigen Seite und von derjenigen Seite der Reformpartei, die sich ihr sehr nahe fühlt, die Anträge auf Entlassung aus der Gemeinde gestellt werden, für uns ein Grund liegt, die Rechte dieser Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Schutz zu nehmen, und da sie es wünschen, das Gesetz für sie zu votiren. Nach Ansicht aller dieser Leute genügt das Gesetz ihrem Bedürfniß; sie sind 'die Ersten, die Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern, nach bestem Wissen zu sagen, was ihnen nutzt und frommt. Ich habe darum keine Veranlassung, irgend eine Aenderung zu dem Gesetze zu beantragen und bitte Sie, für das Gesetz zu stimmen, wie 'es aus den Berathungen des anderen Hauses herübergekommen ist. Vicepräsident von Bernuth: Herr Friedländer (Bromberg) hat das Wort z"r Generaldiscussion. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Frankreich. Auxerre. Weil unser Glaubensgenosse, Herr Ernst Hendle, zum Präfecten des Departements ernannt worden, hat der Herr Maire von Auxerre seine Stelle niedergelegt, weil er nicht der Untergebene eines Juden sein will. (Jew. Ehr.) Holland. Amsterdam. Nach den holländischen jüd. Zeitungen herrscht in den jüdischen Gemeinden Nordhollands in Folge großer Ueberschwemmungen große Noth. In Amsterdam, Rotterdam und anderen Städten wurden in den jüdischen Gemeinden für die Wasserbeschädigten Sammlungen veranstaltet. England. London. In der am 15. Juni abgehaltenen Sitzung des „Board of DeputieS" wurde berichtet, daß vr. Levy aus Corfu die Stelle als Arzt in Hebron angenommen hat. Die hierzu nöthigen Mittel wurden durch Vermittelung des Herrn S. Montagu aufgebracht. (Jew. Ehr.) Amerika. New-Nork. Das Projekt, einen Sonntags- Gottesdienst einzurichten, ist verworfen worden, hingegen wurde die Bildung einer Gesellschaft beschlossen, welche den nächsten Herbst Vorlesungen

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