Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1876)
- Date
- 1876-06-28
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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607 genossen, erziehen läßt, hatte denselben bei einem auf den Hütten wohnhaften Handwerker gegen ein Jahrgeld von 120 Thlr. zahlbar in Quartalraten, in Pension gegeben. Der deßfallsige Vertrag, zunächst auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen, trat mit dem 1. März 1873 in Kraft und sollte nach der zwischen den Kontrahenten getroffenen Vereinbarung von Jahr zu Jahr in Kraft bleiben, falls nicht ein Vierteljahr vor Ablauf des gerade laufenden Jahres eine Kündigung erfolgte. Im Jahre 1875 wünschte nun der Privatier das Kontraktsverhältniß aufzuheben und kündigte deßhalb am 31. Dezember 1874, seiner Meinung nach rechtzeitig, indem er für die Beechnung der Dauer des zweiten Vertragsjahres die jüdisch-kirchliche Zeitrechnung zu Grund legte. Zum besseren Verständniß bemerken wir, daß das Kalenderjahr 1875 nach jüdisch-kirchlicher Zeitrechnung ein Schaltjahr war, und daß ein solches Schaltjahr eine Verlängerung um einen ganzen Schaltmonat, genannt „Ador II“ erfährt. Der Privatier, welcher zur Zeit der Abfassung des Vertrages bei dessen Datirung vom 1. März 1873 hinter dem Wort „März" ausdrücklich auch noch den Namen des Monats nach jüdischer Zeitrechnung „Ador" in Klammern beigefügt, hat die Meinung, daß, wenn ein zwischen jüdischen Glaubensgenossen im Monat „Ador" geschlossener Vertrag, wie in dem vorliegenden Falle, in einem jüdischen Schaltjahre sein Ende erreichen sollte, dieses erst mit Ablauf des Monats „Ador II" eintreten könnte. Er glaubte also, am 31. Dezember 1874 rechtzeitig gekündigt und daher auch keine weiteren Verpflichtungen gegen den Handwerker zu haben. Letzterer ist jedoch anderer Ansicht und erkennt nur das allgemein geltende Kalenderjahr als maßgebend an, behauptet deßhalb, daß ihm der Kontrakt spätestens am 50. November 1874 hätte gekündigt werden müssen, daß somit die Kündigung um einen Monat zu spät erfolgt sei, und verlangt daher das Honorar für noch ein Quartal. Da ein gütliches Arrangement zwischen den Parteien nicht zu erzielen war, so ist der Pflegevater des Knaben gegen den Privatier bei der ersten Prätur auf Zahlung des Pensionsgeldes von 90 M. klagbar geworden. Ein Termin — zu welchem übrigens abseiten des Klägers persönliche Erscheinung beantragt worden — ist gerichtsseitig bisher noch nicht anberaumt. Wir werden s. Z. auf diesen Streitfall zurückkommen. Düsseldorf, 11. Juni. Es mehren sich fortwährend die Anzeichen dafür, daß der bis noch vor Kurzem so leidenschaftliche Haß der Franzosen gegen alles Deutschthum, speciell gegen deutsche Kunst, Literatur nnd Wissenschaft im Schwinden begriffen ist. Die Einsicht von der Solidaritä der geistigen Interessen, die keine beengenden nationalen Schranken kennt, scheint allmählich auch in der französischen Tagespreise zum siegreichen Durchbruch zu kommen. Einen schlagenden Beweis für diese unsere Behauptung liefern die neuesten Journal-Stimmen jenseits der Vogesen über die Werke unseres rühmlichst bekannten Landsmannes, des Herrn Redacteurs der „Düsseld. Ztg.", Dr. Adolph Kohut. Diese Urtheile sind in vielfacher Hinsicht so interessant, daß wir uns veranlaßt sehen, einige derselben hier wiederzugeben. So äußert sich z. B. das in dem einst von den Deutschen so hart belagerten Belsort erscheinende Blatt „I^s lübsrul de I^'Dst." (Der Liberale des Ostens) in Nr. 397 bezüglich der bekannten kirchenpolitischen Schrift des Dr. Adolph Kohut: „Was lehrt die Bibel über deu Gehorsam gegen Staat und Obrigkeit?^ wörtlich wie folgt: „Im Augenblicke, wo der Ultramontanismus in allen Ländern mit allen modernen Ideen einen Kampf bis auf's Messer führt uud keine andere Autorität als diejenige des Papstes, kein anderes Gesetz als das des Syllabus anerkennt, ist es interessant, 'zu wissen, was die Bibel über den Gehorsam gegen die Gesetze und gegen die mit deren Ausführung betrauten Obrigkeiten lehrt. Der altkatholische Bischof Reinkens hat bezüglich dieses interessanten Punktes die Lehren der chr. Bibel beleuchtet: Herr Dr. Kohut hat sich bestrebt, uns zu zeigen, was die heiligen Schriften der Israeliten über diesen Punkt lehren. Durch sorgfältig ausgewählte und mit Genauigkeit übersetzte Anführungen beweist Herr Kohut, daß die Bibel den Unterthanen anempfiehlt, dem Staatsoberhaupte zu gehorchen, nenne er sich König oder erster Beamter der Republik; ebenso wie sie den Staatsoberhäuptern anempfiehlt, von ihrer Macht maßvollen und einzig und allein zum Wohle der Völker Gebrauch zu machen. Die Bibel verlangt gleichfalls den Gehorsam gegen die mit der Ausführung der Gesetze beauftragten Behörden; sie verlangt noch ganz besonders , daß wer es auch sein mag und auf welche Stufe der gesellschaftlichen Macht er auch gestellt sei, sich vor der Majestät des Gesetzes mit Achtung beugen solle. In einer aufgeregten Zeit, wie diejenige ist, in der wir jetzt leben, und wo für Viele die Gesetze nur dann Werth haben, wenn sie mit ihren Ideen, ihren politischen und religiösen Meinungen und auch mit ihren Leidenschaften übereinftimmen, ist es nützlich, daß man uns lehrt, daß das Buch, welches von den Anhängern aller bestehenden Religionen in Europa verehrt wird.