Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1876)
- Date
- 1876-06-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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- Hungen 1× ep/1044798
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XVII. Jahrgang. Erste Beilage;« Ar. 25 des Israelit. JeilnngSnachrichten Sf Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 15. Juni. Wir haben heute an das Centralcomite zu Amgerdam zum Besten der Armen, Nothleidenden, des Hospitalbaues rc. im heil. Lande 3663 Mark 97 Pfennige überschickt. Die Summe der von uns in diesem Jahre zu obigen Zwecken gesammelten und übermittelten Gelder beträgt nunmehr 12,231 Mark 14 Pfennige. Aus Hungen, 11. Juni, schreibt man uns: Herr Salomon Hanauer aus Langsdorf, einem Dorfe, eine Stunde von hier, ein braver unbescholtener Handelsmann und echter mr.», wurde auf der Rückreise von dem Viehmarkte zu Babenhausen im Vogelsberge, auf dem Waldwege zwischen Laubach und Nonnenroth, kaum 15 Minuten vor letzterem Orte, von einem Holzfuhrmann bewußtlos daliegend aufgefunden. Er war seiner Uhr mit goldener Kette, seines Notizbuchs, in dem sich einige Hundert Markscheine befunden haben sollen, beraubt. Der Hirnschädel war ihm total zertrümmert, außerdem befanden sich Stiche im Gesicht und in der Brust, die ihm durch eine schmale Messerklinge beigebracht sind. Nicht 200 Schritte vom Orte der That arbeiteten 4 Mann in einer Lehmgrube, die bei dem ersten Schrei des Ermordeten zur Hilfe daqewesen sein konnten, weßhalb angenommen werden muß, daß schon der erste Schlag des Mörders tödtlich gewesen. Hanauer hinterläßt eine Wittwe mit 4 Kindern, wovon das jüngste 2, das älteste 8 Jahre alt ist, eine hochbetagte Mutter und Tante, deren einziger Ernährer er war. Der muthmaßliche Mörder,' Besenbinder Döll, 26 Jahre alt, hat sich im Arresthaus zu Grünberg, wohin er zur Untersuchung gebracht worden war, erhängt. Frankreich. Paris, im Mai. (Monatsbericht der Alliance Jsraelite Universelle.) (Die Israeliten von Rumänien.) Der Regierungspräsident von Dorohoi hat so eben in einem Rundschreiben alle Gutsbesitzer seines Bezirks aufgefordert, ihre Domänen, nach dem Vorbilde der Staatsdomänen-Verwaltung, nicht mehr an Israeliten zu verpachten; er hat, wie er in demselben mittheilt, allen Unterpräfecten strengen Befehl ertheilt, die Gesetze, welche den Juden den Ausschank von Spirituosen und den Aufenthalt in den ländlichen Gemeinden verbieten, unnachsichtlich auszuführen und keinerlei, selbst für die Gemeinden I vortheilhaften Transactionen, die dieselben mit! Juden abscpließen sollten, zu gestatten. Hier die Uebersetzung dieses an alle Grundbesitzer des Bezirks Dorohoi gerichteten Circulars: den 24. März 1876. Mein Herr! Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß Sie ein edles Interesse an den öffentlichen Wahlen nehmen, und geleitet von der Wahrnehmung, die ich in den neulich stattgehabten Wahlversammlungen zur Wahl von Senatoren mit Vergnügen gemacht habe, daß viele Großgrundbesitzer die traurige Lage, in der sich unsere ländliche Bevölkerung leider befindet, wohl erkennen und zugleich die hauptsächlichste Ursache dieses Verfalls in der Toleranz erblicken, mit welcher den Juden gestattet wird in diesen Gemeinden zu wohnen; in fernerer Erwägung, daß alle Anstrengungen, welche die Regierung gemacht hat, um mit Anwendung des ländlichen Polizei- und des Licitationsgesctzes dieses Uebcl vom platten Lande zu entfernen, in einer großen Zahl von Ortschaften hartnäckig vom Großgrundbesitzer paralisirt werden, welcher es in seinem Interesse findet, den Juden in seinem Dorfe zu behalten, und ihn daher bald als seinen theilweisen Pächter, bald als seinen Krämer, bald als seinen Bedienten rc. ausgibt; in fernerer Erwägung, daß das heilsame Beispiel, das die Regierung giebt, indem sie staatliche Grundstücke in keinerlei Weise an Inden verpachtet, nicht von allen Grundbesitzern nachgeahmt wird, daß vielmehr Biele, um größere Revenuen zu erzielen, ihre schönsten Grundstücke an Juden verpachten, welche ihren höheren Pachtzins durch Ausbeutung des armen Bauern gewinnen» den sie um seine und seiner Familie unerläßliche Existenzmittel zu bringen wissen; und glücklich, mich an der Spitze der Verwaltung eines Bezirks zu befinden, in welchem der Großgrundbesitz vollkommen geneigt erscheint, dem Lande ein so heilsames Beispiel und der Regierung eine aufrichtige, zur Beseitigung der traurigen Lage des ländlichen Arbeiters unentbehrliche Unterstützung zu gewähren, wie dies der Grundbesitzer von Dimachenu, Herr I. Docan, gethan hat; habe ich die Ehre, mein Herr, Sie zu benachrichtiget, daß ich soeben den Unterpräfecten die gemessensten Befehle ertheilt habe: 1) den Art. 8 des Spirituosengesetzes seinem Buchstaben