Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1876)
- Date
- 1876-06-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447668--12621-2468454- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
574 Pefth. Der noch immer nicht ganz ausgerottete Aberglaube, daß die Juden das Blut von Christenkindern an ihren Osterfeiertagen nöthiz haben, gab erst kürzlich in Ofen Veranlassung zu einem argen Skandale. Der Inhaber eines Dienstvermittlungs-Jnstituts daselbst, Herr C., bekam nämlich vor den jüdischen Osterfeiertagen von einer vornehmen kinderlosen Dame den Auftrag, ihr gegen entsprechende Vergütung einen Säugling zuzuführen, welchen dieselbe, im Falle die Muter auf das Kind gänzlich Verzicht leistet, zu adoptiren und an Kindesstatt anzunehmen gedachte. Herr C. hatte bei Erhalt diejes Auftrages eben eine Amme bei einer Familie placirt, eilte daher zu derselben und es bedurfte gar keiner Ueberredungskunst, dieselbe zu bewegen, ihr illegitimes Kind, für welches die Mutter zu dienen gezwungen — ihr eine doppelte Last auferlegt wäre — in der Voraussetzung, über dessen Zukunst beruhigt zu sein, zu dem erwähnten Zwecke Herrn C. zu übergeben, welcher dasselbe der Auftraggeberin auch überbrachte. Der tückische Zufall führte die Amme dieser Tage mit einem Agenten des Herrn C., welcher eben die Amme auf ihren Dienstplatz führte, von dem zwischen seinem Herrn und der Amme betreffs ihres Kindes abgeschlossenen Vertrage aber nichts wußte — zusammen. Die Amme frug denselben über das Befinden ihres Kindes und nachdem derselbe von der Amme erfuhr, daß dieselbe das Kind vor Ostern seinem Chef übergeben habe, erwiederte der Agent, welcher sich einen schlechten Spaß machen wollte, daß das Kind wahrscheinlich schon „abgeschlachtet" sein dürfte. Die Amme glaubte dies aufs Wort und alle Gegenvorstellungen des Agenten blieben nunmehr erfolglos. Die Amme lief ins Bureau des Dienstvermittlers und provozirte hier vor den vielen Dienstsuchenden und den vor dem Hause versammelten Passanten einen argen Skandal und drohte wegen Ermordung ihres Kindes die strafgerichtliche Anzeige zu machen re., so daß Herr C. sich bemüssigt sah, nach Pest zu gehen und das Kind von jener Dame, bei welcher sich dasselbe in äußerst guten Verhältnissen befand, abzuholen und nur nachdem sich die Mutter überzeugte, daß ihr Sprößling nicht abgeschlachtet wurde und sich wohl befinde, entfernte sich dieselbe wieder, ihr Kind beruhigt der ihr noch immer unbekannten Dame überlassend. Pesth. Vor Kurzem sind in Folge von Beschneidungen zwei Unglücksfälle vorgekommen. Die Hauptstädtische Behörde hat deshalb an die Vorstände der hiesigen Congreß- und orthod. Gemeinde I eine Zuschrift gerichtet, worin der Befehl gegeben wird, daß von nun an nur Aerzte beschneiden dürfen. Jndeß scheint es, daß die Behörde diesen strengen Befehl nachträglich etwas gemildert hat, denn die Congreß-Gemeinde hat blos beschlossen, daß die die von ihr zur Vornahme von Beschneidungen bereits ermächtigt sind, die Beschneidung nur in Gegenwart eines Arztes vornehmen dürfen. In Zukunft wird aber keinem mehr die Berechtigung zur Vornahme von Beschneidungen ertheilt werden, außer wenn er Arzt ist. WaS uns an der ganzen Sache befremdet ist Folgendes: „Jahrtausende hindurch haben gewöhnliche die Beschneidung vorgenommen, und e8 wurde hiegegen von keiner Seite eine Einwendung erhoben. Freilich gab's Zeiten, wo judenfeindliche Regierungen die ganze Beschneidung abzuschaffen suchten. Allein das Streben, die Verschneidung Aerzteu in die Hände schieben zu wollen — ist eine Erscheinung der neueren Zeit. Man hat uns Juden gar so gern bekommen, daß alles über unser Wohlbefinden wachen will. Auch gut! Allein immerhin bleibt die Frage: „Wie denn so etwas der Hauptstädt'schen Behörde zukommt? Wenn mit der Befchneidung ohne Aerzte wirklich eine Gefahr verbunden ist, so müßte ja dieser Gefahr nicht blos in der Hauptstadt, sondern im ganzen Lande vorgebeugt werden. Mit andern Worten, es müßte in diesem Falle ein förmliches Gesetz geschaffen werden, daß nur Aerzte die Beschneidung vornehmen dürfen. Die Fortschrittsgemeinde ließ an sämmtliche hiesige dAt.d folgenden Doppel-Befehl ergehen: 1) Daß die Beschneidung nur in Gegenwart eines Arztes vorgenommen werde; 2) daß die hdd ns'SD abgeschafft werde! lieber den zweiten Punkt dieses Befehls herrscht namentlich unter den c^rno mit Recht Aufregung. (Pesth. jüd. Zeit.) Amerika. Pittsfield. Ein jüdisches Kind wurde dahier wegen Sabbatentweihung vors Gericht gestellt. Eine hebr. Bibel in der Hand gab dasselbe die Erklärung ab, daß Samstag sein Ruhetag sei und den es auch streng halte. Der Richter da-! gegen hielt ihm vor, daß nach dem Staatsgesetze j es wohl alle häuslichen Arbeiten verrichten könne, s aber Fischen verboten sei. Das Kind erhielt eine kleine Strafe. (Jew. Record.)