Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1876)
- Date
- 1876-06-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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571 Die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über das Gesetz betr. de» Austritt ans der Synagogengemtiude. ii. Berlin, 11. Juni. Treffend wies Laster in seinem weiteren Vortrage die aus den theologischen Deductionen gefolgerten Schlüsse des Abg. v. Sybel zurück. „An der Grenze derReligion machen die politischen Körperschaften Halt." Die Gesetzgebung kann und darf sich nicht berufen fühlen, in das innere Religionsleben einer Glaubensgenossenfchaft einzugreifen. Wenn jedoch der Abq. v. Sybel meinte, es liege kein Grund zur Trennung bei den Juden vor, es handle sich nur um Kleinigkeiten, so mußte er sich vom Abg. Laster die feine Abfertigung gefallen lassen, daß er (Herr v. Sybel) als Historiker wohl wissen müsse, daß innerhalb der christl. Confessionen religiöse Bekenntnisse entstanden sind und entstehen aus Gründen, die an die Verschiedenheit bei den Juden weit nicht heranreichen; ,.wie würden z. B.," sagt Lasker, „die englischen Dissentors mich schelten, wenn ich unberufener Weise erklären wollte: worüber ihr streitet, ist purer Unsinn, sind ganz untergeordnete Angelegenheiten.also geht schweigend nach Hause, euer Gewissen kommt nicht in Frage, denn ich verstehe euer Gewissen besser als ihr selbst". — Aber auch gegen eine Aeußerung in den Motiven der Regierungsvorlage wendet sich der Abg. Lasker. In den Motiven heißt es, daß der Staat kein Interesse an dem Bestände der jüd. Gemeinden habe; es handle sich lediglich darum, die Rechte Dritter zu schützen. Hiergegen hebt Lasker hervor, daß das Judenthum wohl gegen äußere Gefahr geschützt zu werden verdient, indem es in gleichem Maße wie die übrigen Bekenntnisse gute Staatsbürger heranbildet und moralisch nicht unter ' der Höhe anderer Bekenntnisse steht. In der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs am 24. Mai wurden die bereits mitgetheilten Amendements beantragt undangenommen. Herr vr. Philippson, Herausgeber der „Zeitung des Judenthums" in Bonn, widmet dieser Berathung einen Artikel in Nr. 23 seines Blattes, der auf gänzlicher Ignoranz in Bezug auf die Anträge der sogenannten „freien Commission" sowohl, als auch der angenommenen Abänderungen des Gesetzentwurfs bastlet. Wir bitten die geschätzten Leser um Entschuldigung, daß wir sie mit dem Elaborat des Herrn Philippson bekannt machen, können aber nicht umhin , dasselbe zu widerlegen, da er sich und sein Publikum sonst irre führen und glauben machen könnte, er sei im Recht, seine Auffassung der Sache sei die wahre. — Herr Philippson sagt zunächst: „die Lasker^- sche Ansicht, den Entwurf mit allen seinen Cautelen anzunehmen, kam gar nicht zur Sprache, was also soviel bedeutet, wie Herr Lasker hat nachgegeben." Welche Oberflächlichkeit, welche Ignoranz in Bezug auf den Gang der Verhandlungen geht aus diesen wenigen Worten des Herrn Philippson hervor! Wissen Sie denn nicht, Herr Philippson, daß Herr Dr. Lasker Mitglied jener freien Commission war, die bestand aus den Abgeordneten: Hirsch, Lasker, Marburg, Petri, Klotz (Berlin) Lehfeldt!? Diese Commission hat die unter 262 der Drucksachen überreichten Amendements gemeinschaftlich eingebracht, nur der Abg. Marburg ging noch weiter und wollte auch den Passus „aus religiösen Bedenken" streichen; im Uebrigen war er mit der Commission in Uebereinstimmung. Wissen Sie ferner nicht, daß der Abg. Dr. Lasker bereits in seiner großartigen Rede, am 22. Mai, die Sie so schmähen und die Tie. wie's scheint, nicht einmal genau kennen, wissen Sie nicht, daß er in dieser Rede bereits auf die Amendements Hirsch und Genossen vorbereitet hat?! Lesen Sie den stenographischen Bericht Seite 1607, Ende der ersten und Anfang der zweiten Spalte, und bekennen Sie, daß Sie geirrt haben! Der Abg. Lasker soll nachgegeven haben, während er der beste Vertheidiger und Mita itragsteller war!-Ferner behauptet Philippson, „es wurde den Ausgetretenen noch auf fünf Jahre das Recht am Begräbnißplatz bewilligt". Das ist einfach unwahr, was Sie da behaupten, Herr Philippson! Lesen Sie den stenographischen Bericht und Sie werden finden, daß dies Recht den Ausgetretenen gerade so lange noch zusteht, als sie zu allen Lasten der Gemeinde beizutragen verpflichtet sind d. h. bis zum Ende des auf den Austritt folgenden Kalenderjahres und nicht länger! Doch Jrrthum ist menschlich, besonders bei Ihnen verzeihlich , da Sie offenbar sehr dürftig informirt*) sind, Herr Philippson! Bon den Rednern der zweiten Lesung ist besonders der Abg. Röckerrath (Centrum) hervorzuheben. Er geht mit vollem Verständniß auf die Sache ein und schließt sich den Ausführungen Laskers *) Ihr Berl. Eorresp., Hr. Dr. Ph., der Ihnen die lächerliche „PrivatmittHeilung" gemeldet, Ihr Artikel in der „Nationalzeitung" hätte großen Eindruck gemacht, hat es, wie es scheint, versäumt, Ihnen eine „Privatmittheilung" über die Debatten des Abgeordnetenhauses zu machen! Oder wohnt vielleicht dieser Berliner „Privarmittheiler" gar nicht in Berlin?^