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Der Israelit · 1876-06-14 · Heft 24 (14.6.1876) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 24 (14.6.1876)
Date
1876-06-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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stoß versetzen könnte, wie ihr das wiederholt behauptet habt?! Dann, ja dann könnte ich begreifen die Thränen, mit welchen ihr den § 35 des Gesetzes von 1847 zu Grabe habt geleiten sehen! Herr Dr. Philippson wollte ihm, dem vielgeliebten, wenigstens ein ehrenvolles Begräbniß veranstalten; aber Niemand war da, seinem Schützling den letzten Liebesdienst zu erweisen, als Herr v. Sybel und dieser kam „fast zu spät." Zu bedauern iü, daß die Synoden bereits ihr seliges Ende erreicht haben und es dadurch nicht möglich ist, das Verdienst des Herrn v. Sybel würdig zu belohnen. Denn nach seinen in der Rede geoffenbarten Kenntnissen in der jüdischen Theologie, wäre er wahrlich würdig gewesen zum Mitglied der jüdischgeistlichen Wanderversammlungen ernannt zu werden. — Wie aber Herr Philippson durch sein „Sprachrohr" konnte verkünden lassen, die Differenzpunkte im Judenthum seien nur untergeordneter Natur, beträfen nur den Cultus, wie er der Wahrheit entgegen behaupten konnte, es handle sich nur^darum, ob gewisse Gebete um Wiederherstellung derSchlachtopfer, um persönliche Rückkehr nach Jerusalem gebetet werden sollten, oder nicht, das vermögen wir von einem gewesenen Rabbiner nicht zu begreifen! Die Sybel'schen Behauptungen wurden indeß in jeder Beziehung glänzend widerlegt durch den Abgeordneten Lasker.! Man muß diese Rede selbst gehört haben, um sie voll zu würdigen. Die geradezu andächtige Stille, die im Hause herrschte, die hohe Begeisterung, mit der der verehrte Redner sprach, die wahrhaft weihevolle Stimmung, die die Zuhörer ergriffen, läßt sich nicht beschreiben. Ein Wort war es, mit dem alle Juden, die sie mitangehört, diese Rede bezeichneten: ocpn eine Glorificirung des Judenthum's, eine Glorificirung vor der das preußis^e Volk repräsentirenden Versammlung hochintellizenter Männer, eine Verherrlichung unseres Glaubens, eine Vertheidigung seiner idealen Kraft, wie sie in einer solchen Versammlung noch niemals stattgefunden hat; eine Zurückweisung aller Angriffe der Feinde und Verläumd'er des Judenthums, eine Beleuchtung und Würdigung seines Jahrtausende langen Martyriums, der sowohl die Vertreter der Regierung wie alle Parteien des Hauses, selbst das Centrum höchst gespannt und in athemloser Stille lauschten. Das waren Augenblicke, wie sie selten durchlebt werden können. Diese Rede Lasker's wird ein ewiges Denkmal sein in der Geschichte Israels. Selbst die Feinde seiner Resolution und des in Folge derselben eingebrachten Gesetzes müssen hiermit übereinstimmen, ina» nsD' irro tya. Nur Philippson in Bonn kann sich nicht beruhigen. Er wagt es, einem Manne wie Lasker gegenüber, dem allerseits anerkannten scharf denkenden Juristen von Sophisterei zu reden „die den gesunden Menschenverstand und die Logik eines vorurtheilslosen Christen nicht umnebeln könne." Philippson wagt es Lasker, der der deutschen Gesetzgebung der neueren Zeit das Gepräge gegeben hat, die Befähigung zum Gesetzgeber abzusprechen, er wagt es zu behaupten, Lasker habe Sybels Klarlegung über christliche und jüdische Parochie nicht verstanden! Entweder ist dies ein Wuthausbruch des Herrn Philippson über das Scheitern seiner Pläne, den man begreiflich finden wird, oder es ist ein Mangel an Verständniß der Laskerschen Rede. Hätte Herr Dr. Philippson die Rede Lasker's genau gelesen, so wüßte er, daß auf diese Klarlegung Sybels Lasker erwiedert hat, daß, wenn es dem Abgeordneten v. Sybel gelingen sollte, die Ansicht, der Jude könne aus der jüdischen Gemeinschaft ohne Aufgabe des Bekenntnißstandes austreten, in eine Gesetzesformel zu bringen oder sie schon jetzt vor dem Richter als anwendbar geltend zu machen, ein Bedürfniß für dies Ge-, setz nicht vorliege. Wir fragen Herrn Dr. Philippson. warum er anstatt seines unbedeutenden, gar nicht beachteten Antrages, nicht den gestellt hat: „Es ist jedem Juden gestattet, aus der preußischen Judengemeinschaft auszutreten, ohne Aufgabe des Bekenntnißstandes." Ein solches Gesetz hätte dem Gesetz über den „Austritt aus der Kirche" vollkommen entsprochen und nur dann wären die Erörterungen v. Sybel's hierüber am Platze gewesen. Die weitere Polemik Philippson's gegen Lasker ist rein lächerlich und kann nur einen Gradmesser geben für die überaus große Wuth, die der jämmerliche Mißerfolg seiner Bemühungen und der seines „Sprachrohrs" erzeugt hat. (Fortsetzung folgt.) Das Gesetz über den Austritt aus deu W. Syuagogeugemeiudku nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten.*) § 1. Es ist j^dem Juden gestaltet, ohne Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft (dem Judenthume), wegen religiöser Bedenken aus der- * ) Tie von dem Hause der Abgeordneten beschlossenen Aenderungen sind gesperrt gedruckt.

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