Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1876)
- Date
- 1876-05-31
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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504 Sie sehen, es ist immer dieselbe Sache, wenn Herr Röckerath oder einer seiner Gesinnungsgenossen freisinnige Tendenzen zur Schau tragen. Auf dem Grunde begegnet man immer derselben Stimme der fanatischen Ausschließlichkeit. (Abg. Windthorst sMeppenj: Fanatisch, ist das erlaubt?) Ja, m. H., so steht es. Die Clericalen zeigen jetzt eine demokratische Haltung, diese schlägt aber sofort in die freundlichst absolutistische um. sobald sich die Verhältnisse ändern. Wenn zufällig Preußen einen clericalen Monarchen und die Bevölkerung liberale demokratische Gesinnung hätte, mit welchem Eifer würden sie eintreten in den Kampf für Krone und Altar? M. H., dieses Gesetz wird also keine andere Wirkung haben, als Stockungeninnerhalb der jüdischen Gemeinde in allen Neformbestrebungcn; dies hat auch Dr. Laster ausgesprochen. Er sagte, daß sich die Reformer wohl in Acht nehmen würden, durch Neuerungen weitere Dissidien hervorzurufen. Sollen wir wirklich , m H., diese Bestrebungen unterdrücken und dafür jenen fanatischen Zeloten freie Bahn lassen? Mir würde das schon sehr schwer fallen, selbst wenn das Gesetz weitere Folgen nickt hätt. Aber diese schlimmen Folgen werden von kompetentester Seite versichert, daß nämlich dadurch der ganze ökonomische Bestand der jüdischen Gemeinden in Frage gestellt werde mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. M. H., cs wird dabei wenig austragen, wenn nun Anfangs, wie die Vertheidiger dieses Gesetzes ausgesagt haben, nicht sofort starke Massenaustritte erfolgen; die bloße Möglichkeit derselben würde die Gemeinden mit Einem Schlage creditlos machen. Der Herr Abg. Hirsch, ein eifriger Vertheidiger des Gesetzes, hat diese Thatsache selbst zugegeben, er hat erklärt, daß nach seiner Meinung' nach Erlaß dieses Gesetzes die jüdischen Gemeinden nicht lange mehr in der Lage sein würden, Schulen und sonstige Wohlthätigkeits -Anstalten ferner zu unterhalten. Nach den von der hiesigen Synagogengemeinde eingezogenen statistischen Notizen unterhalten 590. von 850 preußischen Judengemeinden -181 Lehr- Jnstituie und 747 Wohlthätigkeits-Anstalten. Diese Institute sind für das öffentliche Wesen nicht zu entbehren; sie werden bestehen bleiben, und da für ihre Unterhaltung die Privatwohlthätigkeit entfernt nicht ausreicht, wird die praktische Folge des Gesetzes sein, daß dann unsere Civilgemeinden eintreten müssen. College Hirsch hat uns gesagt, vor .1847 gab es ja keinen Parochialzwang; das Wort Parochialzwang kam allerdings früher nicht vor, aber da kam der absolute Staat mit seinem Zwange, und ein Jeder, der es hätte wagen wollen , den Austritt aus seiner Synagogengemeinde zu erklären, ohne sich taufen zu lassen, der wäre eingeschrieben als Mitglied der am Orte befindlichen Jadengemeinschaft, und hätte er sich dieses! Bundes entledigen wollen, so wäre er per Schub l über die Grenze gebracht. M. H., ich denke heute allerdings nicht daran, noch einen Antrag zu stellen, aber ick habe mich für verpflichtet gehalten, nach so mangelhaften Informationen dieses Hauses noch diese Bestimmungen Ihnen vorzulegen. um ein Votum auf unbedingte Ablehnung des Gesetzes möglichst zu begründen. v. Bismarck-Flatow muß den Ausführungen des Vorredners widersprechen, da in denselben die Begriffe der idealen kirchlichen und der organisirten kirchlichen Gemeinschaft miteinander vermischt seien. Das Gesetz gebe allerdings den Juden gegenüber den übrigen kirchlichen Corporationen insvfern ein Privilegium, als es den Austritt erschwere; dies könne ihn jedoch nicht bestimmen, das Gesetz zu verwerfen, da immerhin Gründe für dieses Privilegium denkbar seien. Er erinnere nur an die sinanzielle Seite. Kleinere Gemeinden würden sich rasch auflösen, wenn der Austritt zu leicht gemacht werde. Er ersuche deßhalb, das Gesetz anzunehmen. Ein Antrag auf Schluß wird abglehnt. Das Wort erhält noch der Abg. Lehfeldt, der den ihm als Berichterstatter über die Petitionen von dem Avg. v. Sybel gemachten Vorwurf der oberflächlichen Behandlung zurückweisi. Dr. Lasier: Ich fühle mich gedrängt, die Aufmerksamkeit des Hauses in Anspruch nehmen zu müssen Angesichts der sehr schweren Angriffe, welche der Herr Abg. v. Sybel gegen eine Summe von Petenten gerichtet hat, die er persönlich nicht kennt. Diese bezeichnet er als Fanatiker, als schlechte Menschen, als fanatische Zeloten, als solche, die nicht das Interesse des Hauses verdienen. Ob Petenten, welche im Namen ihres Gewissens von Ihnen diejenige Freiheit verlangen, die sie als eine religiöse Freiheit den Gemeinden gegenüber betrachten. verdienen, in dieser beschimpfenden Weise behandelt zu werden, das stelle ich dem Urtheil des Hauses anheim. (Sehr gut!) In Wahrheit ist das nicht richtig, was der Herr Abg. v. Sybel gesagt hat, daß nur die Orthodoxen den gleichen Anspruch hätten, daß ihnen dieselbe Aufmerksamkeit des Hauses zu Theil würde, wie den Reformern. D er mich kennt, weiß, daß ich zur Partei der Orthodoxen nicht gehöre und mich über jeden Fortschritt wie im staatlichen so auch im religiösen Leben freue; aber niemals lasse ich diese meine Ansichten als Wünsche für das maßgebend sein, was die Staatsgesctzgebung zu gewähren hat. Das wäre eine parteiische Gesetzgebung, welche diese Zuertheilung der Rechte um deßrvillen nicht würde zulassen wollen, weil Orthodoxe sie anstreben. Der wirkliche Sachverhalt ist der: in einzelnen Theilen der Monarchie herrscht die liberale Richtung und aus ihr sind die officiellen Vertreter hervorgegan-