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Der Israelit · 1876-05-31 · Heft 22 (31.5.1876) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 22 (31.5.1876)
Date
1876-05-31
Page
– (sequence 11)
Language
German
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503 ergangene Verfügung der Kölner Regierung, der zufolge auch Juden zu einer CoÜecte für die Studirenden der Theologie der Universität Bonn heranzuziehen sind. Regierungs-Commiffar Geh. Rath Beine c t erklärt, diese Bitte behufs Kenntnißnahme dem Cultus-Minister unterbreiten zu wollen. Dr. v. Sybel: Ich bedaure. daß die Berathung des vorliegenden Gesetzes in so raschem Tempo vorgenommen worden ist. Der über die Petitionen erstattete Bericht hat sich auf die ziffermäßige Anführung beschränkt, daß 72 Petitionen für und j4 gegen das Gesetz eingegangen sind. Es wurde aber nicht angeführt, was mir doch in jeder Weise erheblich geschienen hätte, daß unter den letzteren sich befänden: eine Eingabe des Vorstandes der hiesigen 36,000 Seelen zählenden Synagogcngemeinde, eine fast gleichlautende Eingabe der wichtigen Frankfurter und Trierer Gemeinde so wie die mit einer Denkschrift begleitete Resolution des letzten deutsch-israelitischen Gemeindetages, eines Verbandes von nicht weniger als 139 deutschen Judengemeinden, wovon der weit überwiegende Theil Preußen angehört. Sic sehen also aus diesen Zahlen, welch erhebliches Gewicht nach Zahl und Stellung der Bittsteller diese Petitionen gegen das Gesetz gehabt haben, und ich muß schon nach diesen einfachen Daten die Behauptung des Herrn Abg. vr. Rvckerath, daß die große Mehrzahl der preußischen Juden für dieses Gesetz entbusiasmirt sei, als entschieden unbegründet zurückweisen. Der Gemeindetag erkannte in der von Einzelnen angestrebten Berechtigung, aus dem Gemeindeverband der Juden auszuscheiden, ohne aus dem Judenthum auszutreten, eine Verletzung der Gleichberechtigung der Cvnfejsivnen, und erklärte zugleich die Ansicht, cs könne zwischen den verschiedenen Cvnfessionen innerhalb des Judenthums ein Gegensatz bestehen, für durchaus irrig. Es sind das dieselben Sätze, nach welchen ich die Unnöthigkeit und Schädlichkeit der Vorlage darzuthun versucht habe. Nachdem das hohe Haus es abgelehnt hat, den Evangelischen den Austritt aus der Parochie zu gestatten ohne den Austritt aus der Kirche, nachdem ganz dasselbe Recht auch auf der katholischen Seite existirt, würde?ue Zuertheilung der Befugniß des Austritts aus der Synagogengemeinde ohne den Austritt aus der Kirche eine Verletzung der Parität sein. Es würde diese Maßregel ein Privilegium auf der jüdischen Seite darstellen, welches von jenen großen Organen der jüdischen Genossenschaft ausdrücklich als ein privilegium odiosum et perniciosum erklärt wird. Mein Herr College Lasker hat mir eindringlich vorgehalten, daß es mir nicht zukomme, mich in die jüdische Theologie zu vertiefen, um daraus den Satz herzuleiten, es könne auf jüdischem Gebiete eine Bildung verschiedener Confessionen überhaupt nicht Statt finden. M. H! Ich habe schon hervorgehoben, daß ich einen derartigen Satz nicht j hervorgehoben habe, ich begnüge mich mit dem j Factum, daß die einzige Differenz sich beschränkt auf gewisse Neuerungen im jüdischen Cultus; da Niemand gezwungen ist, diese Aenderungen mitzumachen, so handelt es sich hier nur um die Geldfrage, deren Schlichtung die Organe des Judenthums in derselben Weise besprechen, wie ich das früher gethan habe. Der Abg. Dr. Lasker hat freilich gesagt, die Geldfrage sei ein untergeordnetes Moment, und der Abg. Röckerath hat ihm darin beigestimmt, daß es sich hier um die Dissidenten handle, welche einen gewissen Zwang darin fänden, daß sie Geld für eine von ihnen verabscheute Art des Gottesdienstes zahlen sollen. Nun, m. H., hier tritt gerade die Schlechtigkeit der von den Dissidenten vertretenen Sache zu Tage; was ist das für eine Gesinnung, welche unverhohlen erklärt, daß sie mit denen jede Gemeinschaft bricht und verabscheut, welche nicht ihrer Meinung sind? M. H.! Sind Sie in der That der Meinung, daß es der gesetzgeberischen Gewalt des preußischen Staates gezieme, derartige Gesinnung durch Gesetz förmlich zu sanctioniren? Ich glaube, daß hierin die jüdischen Dissidenten welche nach Aussage des Dr. Kosch gerade die ultcaorthodoxen sind, einen sehr wackeren Vertheidiger in Herrn Röckerath gefunden haben, denn m. H., das ist mir vollkommen klar, er findet bei dieser Gesinnung der Dissidenten die eigne vollkommen wieder; ihm ist alles antipathisch, was irgend auf einem Kirchengebiete, sei es jüdisch oder christlich, das ihm so verhaßte Wort Reform hervortreten läßt. Ihm erscheint eben so wie den jüdischen Dissidenten die Synagoge durch die Mitbenutzung der Reformer, die katholische Kirche durch die Mitbenutzung der Altkatholiken entweiht. Daß er also für dieses Gesetz stimmt, ist mir erklärlich, ich muß aber meinem verehrten Jreunde Lasker zu dieser Bundesgenossenschaft aufrichtig condoliren; ihn muthet die Forderung des Abg. Röckerath an, daß den Dissidenten auch noch dauernd ein Antheil am Kirchhof zustehe, denn fährt er fort, wenn nun zufällig an demselben Ort nicht ein zweiter konfessionsloser Kirchhof besteht? Nun, m. H., wo soll man dann mit den Judenleichen hin? (Ruf links: Auf den Communalkirchhof.) Ja, die gibts nach Der Auffassung des Herrn Abg. Röckerath ja nicht. uf einen confessionellen Kirchhof eine Jüdenleiche aber aufzunehmen, wäre wieder ein Greuel vor dem Herrn!

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