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Der Israelit · 1876-05-24 · Heft 21 (24.5.1876) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 21 (24.5.1876)
Date
1876-05-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XYII. Jahrgang. Erste Beilage )it tlr. 21 des Israelit. jiettunftönticbricbten und Correfponden;en Deutschland. Auf den Artikel betreff, die Synagoge zu Haßfurt in Nr. 17 Ihres Blattes haben die Unterzeichneten zu erwidern, daß der Perkauf fraglichen Hauses erst dann vorgeriommen wurde, nachdem wir Allem, insbesondere dem erwähnten „der Familie nahestehenden Mann" Rechnung getragen. Was die Synagoge betrifft, so ist dieselbe ein-' Bodenkammer, welche allerdings seit einer Reihe von Jahren als Betlokal benützt wurde, jedoch nie mit Recht Synagoge genannt werden konnte und durfte, denn es liegt ein Vertrag vor, worin es heißt, daß besagte Lokalitäten jederzeit zu andern Zwecken benützt werden können, sohin auch keine -vnp haben. Unser fei. Vater und Großvater nannten dieses Local nie Synagoge, sondern stets ~nn, nahmen auch nie eine Spende dafür an. Wären diese streng religiösen Männer nicht im Zweifel gewesen, daß das Haus einmal in fremde Hände übergehen könnte, sie hätten diese Vorsicht zu gebrauchen nicht nöthig gehabt, und wenn von unserm sel. Vater nur einmal der Wunsch geäußert worden wäre, daß das Haus in der Familie bleiben solle, es hätte uns kein Preis zum Verkauf desselben bestimmen können. Das Bedürfniß, ein anderes Betlvkal hier zu erlangen, ist längst zu Tage getreten, denn in den Wintermonaten kann man schon Nachmittag 3 Uhr fast nicht mehr aus der min lesen; dann führen nicht weniger als 36 Stufen zu diesen Räumlichkeiten. Es läßt sich daher leicht denken, wie schwer es ältern Leuten fällt, diese zu ersteigen. Ueberdtes sind sämmtliche Gemeindemitglieder derart, situirt daß in 10 Jahren eine Synagoge gebaut werden kann. Einsender quest. Artikels kann auch in Bezug auf den tsrn^n?ne* beruhigt sein, da wir einen Privatvertrag besitzen, wonach der Hauskäufer auf sämmtliches Inventar, welches sich in den Betlokalitäten befindet, ob niet und nagelfest oder nicht, verzichtet. Dieses unser letztes Wort in der Sache. Die H. Lonnerstädters Erben zu Haßfurt. (Von anderer Seite geht uns die Mittheilung zu, daß die zuletzterwähnten Bestimmungen in Folg e des erwähnten Artikels im „ Israelit" getroffen wurden. Wir freuen uns, daß unsere Zeitung dazu beigetragen, Unrechtes zu verhindern. — Red.) M. Berlin, 14. Mai. Die in voriger Woche stattgehabte Sitzung der Repräsentanten hiesiger Synagogengemeinde hatte eine etwas ungewöhnliche Tagesordnung. Es wurde die Frage berathen, ob man die von dem Cultusbeamten Lindenberg verübte Veruntreuung von Almosen der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen sollte, — die hiesige Haupt (Reform) Gemeinte, bei welcher der verstorbene Du. Geiger Rabbiner war und Aub noch jetzt „Dora" predigt, hat nämlich außer ihren Rabbinern, Cantvren, Synagogendienern u. s. w. noch einen eigenthümlichen Cultusbeamten , der vielleicht einer nur hier gekannten Species angehört. Es kömmt nur darauf an, von welcher Seite man ihn kennen lernt; er zeigt sich bisweilen als Prediger, indem er die Leichen zum Friedhof begleitet*), als Schammes, indem er dort mit der Büchse die Almosen sammelt. Sein Hauptamt war es, bei Beerdigungen das Hazur-tomim- Gebet zu sprechen; der Vorstand hat indessen Gelegenheit gehabt, ihn auch von einer anderen Seite kennen zu lernen. Es war einem der Vorsteher, der die gesammelten Almosen gewöhnlich in Empfang nimmt, nämlich auffällig geworden, daß seit einiger Zeit die Spenden so spärlich eingingen, was früher nicht der Fall gewesen. Er schöpfte Verdacht gegen den Lindenberg und beschloß die Sache zu ermitteln. Kürzlich wurde ein Mitglied der Gemeinde beerdigt. Der betreffende Vorsteher hatte vorher 50 gezeichnete Thaler vertheilt, mit dem Ersuchen, dieselben nach der Beerdigung in die Almosenbüchse zu Wersen. Herr Lindenberg erschien wie gewöhnlich mit der verschlossenen Büchse. Der Vorsteher öffnet dieselbe und — siehe da — es waren statt der gezeichneten 50 nur 30 Zfyalex darin. Anfangs leugnete der saubere Patron; da er sich aber überführt sah, gestand er ein, schon Jahre lang die Armen bestohlen zu haben. Das Gerücht, er habe das Weite gesucht, bestätigt sich, wie wir hören, nicht. So geht er denn, da die Untersuchung eingeleitet wird, seiner gerechten Bestrafung entgegen. *) Warum man noch einen solchen Beamten nöthig hat. dem man gleichsam ein geistliches Amt übertragen, ist uns unerfindlich; wozu hat denn die Gemeinde ihre Rabbiner und Prediger? Könnten diese nicht, wie das auch die Geistlichen anderer Konfessionen thun, die Reihe halten und jeden Todten, ob reich oder arm, zur Ruhestätte geleiten?!

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