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Der Israelit · 1876-05-24 · Heft 21 (24.5.1876) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 21 (24.5.1876)
Date
1876-05-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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473 von dieser Berathung ausschließen oder fernbleiben. Möge Niemand den Vorwurf auf sich laden, daß durch sein Fernbleiben ein „Zu spät!" der ganzen Gemeinde zugerufen werde! Fünfhaus, 17. April 1876. Der Ausschuß des Vertrauenscomites." (Folgen die Unterschriften.) Carlsbad, im Mai. Während in Preußen die Anerkennung und Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichts als eines obligaten Unterrichtsgegenstandes immer noch Stückwerk ist, können aus Oesterreich, wo diese Frage durch ein organisches Gesetz gelöst ist, welches in allen öffentlichen Schulen dem Rabbiner bezüglich des Religionsunterrichts dieselben Befugnisse einräumt wie den Geistlichen christlicher Confession, Akte von wahrhafter Liberalität berichtet werden, die viel mehr als bloße Toleranz bekunden. So hat beispielsweise die Direction der hiesigen Bezirksbürgerschule dieser Tage den hiesigen Rabbiner Herrn 0r. Plaut ersucht, einige Schulgebete zu verfassen, welche täglich am Anfänge und nach dem Schluffe des Unterrichts von der gesammten Schuljugend, ohne Unterschied der Confession gesprochen werden können. Motivirt wurde dieses Ansuchen damit, daß es mit der gesetzlich bestehenden Parität der Schule nicht vereinbar sei, Schulgebete zu verrichten, welche die religiöse Ueberzeugung eines Theiles der Schüler verletzen und diese dadurch nöthigen, sich jeder Betheiligung am Gebete zu enthalten. Ist schon der Gedanke an sich, ein specifisch christliches Schulgebet aus Rücksicht auf die jüdischen Schüler zu beseitigen, trotzdem diese kaum ein Zehntel der gesammten Schülerzahl ausmachen, gewiß ein höchst humaner zu nennen, so ist das Vorgehen, daß man seitens einer nichtjüdischen Schuldirection dem katholischen und evangelischen Geistlichen gegenüber, welche an derselben Schule Ihätig sind, gerade dem Rabbiner die hinlängliche Objektivität zutraut zur Abfassung eines keine Confession verletzenden Gebetes, gewiß ein erfreuliches Zeichen der Zeit, welches in Oesterreich wie in Deutschland als uuieum dastehen dürfte. Wenn man bedenkt, daß noch in den fünfziger Jahren den Juden der dauernde Aufenthalt dahier verboten war, so erkennt man leicht, wie schnell religiöse Vorurtheile aus den unter der Aufsicht des Staates stehenden Anstalten schwinden, wenn nur seitens der Regierungsbehörden mit aufrichtigem Ernst vorgegangen wird. Sebes-Saros (Ungarn). Ereb Peßach wurde Sboro durch einen schrecklichen Brand hetmgesucht, und da die Häuser meistens aus Holzgebäuden bestanden, vom Grunde aus zerstört. 570 Häuser verwandelte der zu gleicher Zeit wüthende Sturm vereint mit dem furchtbaren Elemente in Schutt und Trümmerhaufen. 150 Mische Familien sind um Hab und Gut gekommen; auch die Synagoge, in welcher mm nsD im Werthe von fl. 2500 vorhanden waren, ist nicht verschont geblieben. Viele Personen, die noch manches zu retten gedachten und verzweiflungsvoll sich in die brennenden Gebäude gestürzt, fanden dabei den Tod. Zu beklagen ist ein dreizehnjähriger Jüngling , der zu großen Hoffnungen berechtigt hatte, von dem nur noch eine verkohlte Hand gefunden wurde. Noch am selben Tage, es war Sabbat, wurde von Seiten des hiesigen' Rabbinates und Vorstandes für die am Hungertuche nagenden Brüder eine Sammlung von Lebensmitteln veranstaltet. Noch ehe zwei Stunden verflossen, waren 4 Wagen mit niSD und sonstigen Nahrungsmitteln reichlich beladen und am selben Tage abgeschlckt worden. An den darauffolgenden wurden sämmtliche omj nmiji für die Unglücklichen gespendet. Möchte doch dieses Beispiel auch in anderen Gemeinden Nachahmung finden, da unsere Brüder in Sboro noch sehr unterstützungsbedürftig find. Am 2. April fand in unserer Schule, in welcher die gründliche Kenntniß des Talmud im Verein mit profanem Wissen erfolgreich unterrichtet wird, die halbjährliche Prüfung statt. Die bei derselben anwesenden Eltern verließen freudigen Angesichts das Schulgebäude, da sie durch die stattgehabte Prüfung die Ueberzeugung gewonnen, daß ihre Kinder etwas Tüchtiges erlernen und die Herren Lehrer sich alle nur mögliche Mühe geben. T. Rosenthal. Frankreich. Paris, 16. Mai. Dem „Journal des Debats" wird folgende Depesche mitgetheilt, welche die tunesische Regierung an den französischen General-Consul in Tunis gerichtet hat: Tunis, den 9. Mai 1876. Herr General-Consul! Letzten Freitag, den 5. Mai, ist in einem der Bazare in Tunis von einem Muselmann ein Mord an der Person eines Israeliten verübt worden. Wenige Augenblicke darauf war der Schuldige verhaftet und der Justiz ausgeliefert. Trotz der Raschheit und Energie dieses Einschreitens haben sich viele tunesische und fremde Israeliten zu Kundgebungen hinreißen lassen, die eben so unanständig der Regierung Sr. Hoheit gegenüber, als gefährlich für die

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