Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1876)
- Date
- 1876-05-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447663--12498-2468326- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
444 Thore hinaus, zu einem anderen herein. Im Juli 1620 gestattet ihnen Ferdinand der Zweite, sowie den Juden in Prag, eine Synagoge oder Schule nach ihrer Gelegenheit zu errichten, durch den großen Bann und Fluch die Aeltesten aus der Gemeinde zu wählen, und einen „unparteiischen" Rabbiner, Cantor, Vorsinger, Schulklopfer und Fleischhacker aufzunehmen. Fünf Jahre später wird den Wiener Juden die Leopoldstadt zum Aufenthaltsorte angewiesen. Ferdinand der Zweite verlangt von ihnen, gleichwie von den Juden in Prag, daß sie wöchentlich eine Kirche besuchen und dort die Predigt anhören sollen. Unter Leopold dem Ersten werden die Juden aus Wien ausgewiesen, und es ziehen mehrere nach Berlin, wo sie d u Grundstein zur Bildung einer indischen Gemeinde ^egen. Drei Jahre hindurch gibt es in Wien keine Juden, doch dann werden ihnen für 300,000 fl. die Thore wiederum geöffnet, und sie gewinnen durch die Bemühungen ihrer beiden Glaubensgenossen Samuel Oppenheimer und Samson Wertheimber eine nicht geringe öffentliche Bedeutung. Beide sind Faktoren und Hofjuden und erwerben sich besonders große Verdienste um den Staat, daß sie ihm in seiner Geldnoth durch ihren Kredit helfen. Sie werden dafür von jeglicher Steuer befreit, erhalte« ein kaiserliches Schutzprivelegium und Wertheimber wird überdies vom Kaiser mit dessen Bildnisse und einer Gnadenkette beehrt und mit tausend Ducaten beschenkt, „um sich zu einem Gedächtnisse einiges Silber- oder Güldengeschirre zu verschaffen." Das Alles hindert aber nicht, daß man die übrigen Juden nach Thunlichkeit chikanirt. Im Jahre 1726 erscheint jener Erlaß, nach welchem in jeder Familie nur der Erstgeborene soll heirathen dürfen. Bald darauf ist eine neuerliche Ausweisung in Sicht, die geängftigten Juden erscheinen nur mit Rosenkränzen in den Händen auf der Gasse, um als Christen angesehen zu werden. Trotz ihrer wenig beneidenswerthen Lage treten die Wiener Juden 1728 in einem Gesuche an den Kaiser — wiewohl vergebens — für ihre bedrängten Glaubensgenossen in Böhmen und Mähren ein. — Auch unter Karl dem sechsten geht es den Juden nicht besser. Im Jahre 1776 beträgt die Seelenzahl derselben in Oesterreich 206,658 und die diesen auferlegte Contribution 6 l 1,136 fl., hievon entfallen auf Böhmen 32,388 Seelen mit einer Eon- Iribution von 216,500 fl. Bemerkenswerth erscheint der Umstand, daß um diese Zeit an der Universität in Prag (medicinische Facultät) bereits Juden studiren, während dies in Wien nicht der Fall ist. Nach den vielen Drangsalen schaffen die RegierungSjahre Kaiser Josef's deS Zweiten auch für die Juden einen Rechtsboden und wandeln die Gesinnüngen des Volkes gegen dieselben vortheilhaft um, so daß der nach dem Tode dieses Kaisers auf den österreichischen Ländern — wohl ohne Unterschied der Confession lastende Druck der Reaction den religiösen Haß nicht mehr zu entflammen vermag. Zeitungsnachrichten 8f Correfpondenzen. Deutschland. Gießen, 21. April. Heute wurde vor dem hiesigen Bezirks-Strafgerichte die Anklage des Staatsanwalts Wolff und des großh. Hofgerichts- Naths Eckstein gegen Aaron Katz und Genossen von Gießen wegen Beleidigung durch die Presse verhandelt. Staatsanwalt Wolff hatte vor einem Jahr in der Assisen-Sache wegen Ermordung des .Müllers Becker von Höckersdorf bei der Begründung der Anklage die Rede-Wendung gebraucht, der Ermordete sei auch in die Hände der Juden gefallen, wodurch sein finanzieller Ruin herbeigeführt worden wäre. Die Angeklagten griffen ihn deßhalb in einem im „Gießener Anzeiger" erschienen Inserate an, drückten auch ihr Äedauern aus. daß der Assisen-Präsident, HofgerichtS-Rath Eckstein, jenen Ausdruck unbeanstandet gelassen habe. Sie wurden deßhalb von den beiden Beamten verklagt und wegen einfacher Beleidigung und Verleumdung vor das Strafgericht verwiesen. Nicht weniger als 30 Zeugen, darunter sämmtliche Mitglieder des damaligen Schwurgerichts, und ein großer Theil der Geschwornen waren erschienen. Die Staats-Behörde beantragte Verurtheilung der drei Artikel-Schreiber in je 50 Mk. und des Redacteurs des Blattes in 25 Mk. Strafe. Der Vertheidiger plaidirte für Freisprechung. Die Urtheil:-Verkündigung wurde ausgesetzt. (W. B.) Gießen, 27. April. In der auf heute vertagten Urtheils-Verkündigung des Bezirks-Strafgerichts in der Anklage des Oberstaats-AnwaltS Wolff und des Hofgerichts-Raihs Eckstein gegen Aaron Katz, A. Oppenheimer und den Redacteur des „Gießener Anzeiger" wegen Beleidigung durch die Presse sind sämmtliche Angeschuldigte von Strafe und Kosten freigesprochen worden. Es handelt sich um eine Assisen-Verhandlung, in welcher Ober-Staatsanwalt Wolff die Aeußerung gebraucht, „der Ermordete sei in die Hände der Juden gefallen," ein Wort, welches Die Angej klagten zu einem Zeitungs-Angriff veranlaßte.