Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1876)
- Date
- 1876-05-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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421 Staats-Verfassung, nach welcher alle Preußen vor dem Gesetze gleich seien, entsprechend zu verfahren. Das Abgeordnetenhaus ist in der erwähnten Sitzung dem Antrag der Gemeindecommission beigetreten, die Petition in Plenum nicht zu berathen, da, in dem Eommunalsteuergesetze, das die Königl. Staatsregierung demnächst vorlegen werde, die Frage zur Erledigung kommen müsse. Hoffen wir, daß diese Erledigung eine zufriedenstellende sei. — Der Abgeordnete Laster, der sich während der Ferien des Abgeordnetenhauses bei seinem Bruder in Freiburg im Breisgau zur Erholung aufhielt, ist wieder hier angekommen und wird somit bei der im Laufe dieser Session stattfindenden Beratung des Gesetzes über den Austritt aus der Synagogengemeinde zugegen sein. Bei der Durchblätterung dieses Gesetzentwurfs fiel uns manches Aeußerliche auf. So spricht derselbe von dem Austritt aus den „jüdischen Synagogengemeinden," was in der Erwägung, daß nichtjüdische Synagogengemeinden nicht existiren, gewiß überflüssiger Pleonasmus ist. Die israelitische Gesammtheit w'rd darin die „Judenschaft" genannt. Es sind dies noch Ueberreste aus früheren Zeiten, die man immer noch beizubehalten für gut findet. Berlin, 19. April. Herr Rabbiner vr Salomon Cohn hat seinen Wirkungskreis als Prediger und Religionslehrer an der hiesigen Westend- Synagoge angetreten; zu seinem Nachfolger in Schwerin (in Mecklenburg) soll Herr vr Feilchenfeld, bisher in Kulm in Westpreußen, ein Schwager Lasker's, designirt sein. Berlin, 24 April. Das Polizeipräsidium hat auf die Entdeckung des Mörders der jüngst hier ermordeten Frau Lissauer einen Preis von 1500 Mark gesetzt. Nach Anschlag an den Säulen und Straßenecken bezeichnet die Staatsanwaltschaft zunächst drei des Mordes dringend verdächtige Individuen. Aus Kurhessen. Es naht ein bedeutungsvoller Moment für die Israeliten der vormaligen Provinz Marburg, indem durch deren mittelbare oder unmittelbare Einwirkung die Wiederbesetzung des dortigen Nabbinatsitzes btvorsteht. Möge sich ein Jeder der dabei Betheiligten der großen Verantwortlichkeit seines Volums bewußt sein, wie folgenschwer eine solche Wahl — namentlich in jetziger Zeit ist. Wenn früher ein Rabbiner zu ernennen war, konnte man beruhigt darüber sein, daß wer diesem Berufe angehörte, es treu und ehrlich mit dem Glauben und der Lehre meinte und konnten deßwegen bei der Entscheidung nur Differenzen von untergeordneter Bedeutung auftauchen. Ganz anders heutzutage! Da treten die heiligen Interessen der Religion, die wir in die Hände des zu Ernennenden legen, als eine Lebensfrage in bedeutendem Sinne in den Vordergrund. Da wird mit einer Entscheidung das religiöse Wohl einer Gesammtheit entschieden. Darum sollte strenge Vorsicht, treue Vertretung und Waltung der Sache zur Gewissenssache werden auch bei denen, die sonst im Leben nicht so genau den Anforderungen der Religion Rechnung tragen. Hier heißt es: für Gott und seine Lehre auf Generationen hinaus entscheiden. Ob diese Lehre gewissenhaft und ernst vertreten werde, ob wir einen Lehrer der Religion ernennen, der Alles wohl sein kann, nur kein Lehrer des jüdischen Glaubens — denn nur wer Glauben besitzt, kann Glauben befördern — oder einen Mann, der für unsre wahre Lehre nach innen und außen wirkt? Wir haben Gottlob bei uns noch Männer, die diesen Bedingungen entsprechen, sogar im Jnlande, und da sollte die Wahl wahrlich nicht schwankend sein. Möge sich, in einem solchen Momente Jeder saaen: „nnx nyan ivrnp ruip vn*' Mancher erwirbt sich sein ewiges Heil in einer Stunde. Dresden, April. In Nr. 49 dieses Blattes vom v. I. theilten wir mit, daß von Seiten der Fortschrittspartei (Lehmann) ein Antrag wegen Abschaffung des Judeneides, gestellt wurde. Am 29. Marz kam der Lehmann'sche Antrag in der sächsischen Kammer zur Beratbung. Der Antrag des Abgeordneten Lehmann lautet : „Die Kammer wolle die k. Staatsregierung ersuchen: die Verordnung, die Eidesleistungen der Juden betreffend, vom 3' August 1868, dahin abzuändern, daß a) aus § 2 die Worte: „mit bedecktem Haupte" wegfallen; b) § 3. folgende Fassung erhält: Die Eidesformel beginnt mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und schließt mit den Worten: „So wahr mir Gotr helfe." Die Debatte eröffnet: Abg. Lehmann: Die bisherige Fassung der Eidesformel mors jucbüco: „Gott Israels widersvreche dem religiösen Gemhl, da die Jaden keinen Nationalgott haben und kennen, sowie dem vom Oberravbiner Dr. Landau im Jahre .861 diesfalls abgegebenen Gutachten. Die Bedeckung des Hauptes sei nur in der Synago;e u d der Thorarolle gegenüber Brauch. Dte vorgeschlagene Eidesformel ent-