Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1876)
- Date
- 1876-04-26
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XYII. Jahrgang. Erste Beilage;u Ar. 17 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Bingen. (Curiosa.) Die Leser dieses Blattes, die in letzterer Zeit auch über die Binger jüdischen Verhältnisse gelesen und durch das eigenthümliche Vorgehen eines reformsüchtigen Vorstandes in Erstaunen gesetzt worden sind, werden dennoch überrascht sein, wenn sie hören, wie man hier „in Reform macht". Vergangenen Freitag Abend 2"v 'y'zw vollzog sich ein seltener religiöser Weiheact in der Orgelsynagoge allhier. Unter Musikbegleitung und erhebender Festrede wurde ein prachtvoller Becher dem Herrn Cantor überreicht, welchen der dankbare Vorstand den Chorsängern zum Geschenke machte. Da dieser Becher, wie verlautet, in der Synagoge als Jomtofkidusch-Becher benutzt werden soll, die feierliche Anrede an den Cantor gerichtet war, so daß alle Anwesenden der irrigen Meinung waren, derselbe erhielte damit ein Zeichen derAnerkennung für seine gesanglichen Leistungen, aber, wie es schließlich heißt, dem Chorpersonal gewidmet worden sei, so können wir zu unserem tiefsten Bedauern unserer Berichterstatterpflicht nicht getreu Nachkommen und den endgiltigen glücklich Beschenkten nicht genau angeben. Auf bescheidene Anfragen wird aber der verehrliche Vorstand wohl Auskunft ertheilen. Genug, das Publikum war durch die erhebende, gewiß in ihrer Art einzigen religiösen Feier sichtlich tief gerührt und gehoben, und wir müssen es gewiß als boshaft bezeichnen, wenn sich Einzelne, die der Feier beiwohnten, darüber lustig machten und erklärten, daß ihnen das Ganze wie ein Faschingsscherz vorkam. Wie aber bekanntlich das Publikum immer undankbar ist, so zeigte sich das schon zwei Tage darauf. Es war der letzte Tag Peßach, und da' konnte selbstverständlich der Organist, welcher in der Kirche sehr in Anspruch genommen war, nicht zugleich in der Synagoge die Orgel spielen. Wer will es nun einer Gemeinde verargen, die sich zwar schon mehrmals aus demselben Gründe stillergeben darein gefunden, statt um 9 um 10 Uhr ihren Gottesdienst abzuhalten, wenn sie heute, wo sie ein und eine halbe Stunde auf ihren Organisten warten mußte, ungeduldig wurde und sich nicht mehr erinnerte des herrlichen Festgenusses, den ihr ihr erfindungsreicher und für ihre Unterhaltung stets sorgender! Vorstand erst zwei Abende vorher bereitet hatte! > Wie wir hören, hat auch am ersten Peßachabend j eine Dame durch Solovorträge aus Haydn'S „Schöpfung" die andächtigen Besucher des Gotteshauses entzückt. — Ja, die Binger jüd. Gemeinde kann sich glücklich schätzen, einen so kunst- und musikliebenden Vorstand zu besitzen!!! München, 3 April. Die königl. Regierung von Mittelfranken hat den von den Gemeindecollegien der Stadt Fürth auf neu errichtete Stellen der konfessionell gemischten Schulen präsentirten Lehrern jüdischer Religion die Bestätigung unter dem Hinweis versagt, daß den confessionell-gemischten Schulen der christliche Charakter ausdrücklich in der einschlägigen Verordnung gewahrt worden sei und daß demgemäß nur Lehrer einer der beiden christl. Confessionen angeftellt werden könnten. Der Magistrat hat auf Antrag des Bürgermeisters Langhaus beschlossen, auf der Präsentation zu beharren und bei dem kgl. Ministerium Beschwerde gegen die Regierungsentschließung zu erheben. i j Aus Unterfranken. In dem Städtchen! H a ßfurt ist in jüngster Zeit ein Act der Pietätj losigkeit vorgekommen, wie er schlimmer kaum zu , registriren sein dürfte, und darum auch verdient,! öffentlich bekannt und gebrandmarkt zu werden. * Die Erben des vor einigen Jahren verstorbenen Heßlein Lonnerstaedier n"y, Sohn des : wegen seiner echten Religiosität und Wohlthätigj keitssinnes weit über die Grenzen des engeren Vaj terlandes hinaus bekannten und berühmten ywrp n"a! p»d. haben das väterliche Haus, in welchem! seit mehr als hundert Jahren die Synagoge! besteht, in dessen Räumen nur oHDn n)bw nun! geübt und gepflegt wurden, in nicht jüdische Hände gelangen lassen, obwohl ein der Familie nahestehender Mann dasselbe um nur wenige hundert Gulden billiger übernehmen wollte, und trotzdem besagte Erben sich in glänzenden Vermögensverhältnissen befinden und bei denen ein paar hundert Gulden mehr oder weniger nicht in die Wagschale zu fallen brauchten, wo es sich um so Großes handelt. Nur noch auf die Dauer von zehn Jahren haben sich die Verkäufer fürdre Gemeinde das Recht Vorbehalten, die Synagoge benützen zu dürfen. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Käufer unumschränkter Herr auch dieses Raumes nebst allen nagelfesten Gegenständen, da diese Herren sich