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Der Israelit · 1876-04-19 · Heft 16 (19.4.1876) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 16 (19.4.1876)
Date
1876-04-19
Page
– (sequence 8)
Language
German
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348 lichkeit mit seinem von mir genau gekannten, längst verstorbenen Vater als David Hirschfeld aus L. erkenne. Derselbe gibt an, er sei aus Berlin und habe im Aufträge eines Freundes in einer Erbschaftsangelegenheit mir eine Frage vorzulegen. Ich aber'sage ihm, daß ich sein Jncognito sowohl als die Erbschaftsfrage durchschaue. — Meine Herren, wenn wir auch die Staatsgesetze als verbindlich anerkennen, so haben wir doch auch die heilige Pflicht, unsere Religionsgesetze zu beobachten. Ich kann wohl Geld verlieren, das nach dem Religionsgesetze mein wäre und welches das Staatsgesetz mir nimmt, aber kein Staatsgesetz kann mich zwingen, Geld als mein Eigenthum zu betrachten, das mir nach dem Religionsgesetze nicht zukömmt. Sehen Sie, meine Herren, noch dem Religionsgesetze war Philipp der Erbe seines Vaters und Binjamin ist der des seinigen. David, der wußte, daß er nach dem Staatsgesetze der einzige berechtigte Erbe fei, kam zu mir, um mich zu fragen, ob nach dem Religionsgesetze es ihm nicht erlaubt sei, das ererbte Vermögen zu behalten. Ich verneinte das entschieden, und er ging unbefriedigt, wie ich glaube, fort, entschlossen, meiner Weisung nicht Folge zu leisten; denn so sind gar viele Menschen; sie fragen — befolgen aber den gegebenen Rath nur dann, wenn er ihrem eigenen Wunsche entspricht oder wenn es sich um Kleinigkeiten handelt. Ob nun David meinem Aussprüche, daß er nach jüdischem Rechte das ganze Vermögen dem Enkel des Verstorbenen übergeben müsse, Folge leisten wird oder nicht, kann ich nicht wissen. Soviel steht aber meiner Uederzeugung nach fest, daß Jemand , der ein Testament widerrechtlich beseitigt, unmöglich eine Frage stellen kann, ob er mit gutem Gewissen das nehmen könne, was ihm gehört." Der Rabbiner schwieg. Lautlose Stille herrschte im Saal. Keiner sprach ein Wort. Alles war von dem Mitgetheilten auf das Höchste überrascht. Der Staatsanwalt forderte endlich den Rabbiner auf, den Inhalt seiner Aussage, kurz zusammengefaßt, zu wiederholen. Der Rabbiner that also. „Ich bitte, den Angeklagten zu fragen, Herr Präsident," sagte der Staatsanwalt, „warum er uns seine Reise nach Worms verschwiegen hat?" Der Präsident folgte der Aufforderung. David wurde sehr verlegen, er zitterte am ganzen Körper und wagte nicht zu antworten. ,sprechen Tre mytTtVi'iV' „Wegen . . . wegen ... der Taufe," stammelte er endlich. „Ich verstehe Sie nicht," sagte der Präsident, „erklären Sie Sich deutlicher!" „Erlauben Sie mir, Herr Präsident," sagte der Rabbiner, „auch diesen Punkt aufzuklären. Herr David Hirschfeld weiß so gut wie ich, daß nach jüdischem Gesetze die Erbschaft ihm nicht zukömmt. Warum also machte er bei mir eine Anfrage? Er glaubte nämlich, daß es ihm vielleicht deßhalb gestattet sei, die ihm zufallende Erbschaft auch nach jüdisch - religiösen Grundsätzen behalten zu dürfen, weil, wie allbekannt, Binjamin Hirschfeld getauft, ein vom Judenthume Abtrünniger werden soll. Es scheint, daß er sich schämte, dieses Motiv seinen Richtern, selbst seinem Vertheidiger gegenüber auszusprechen." „Und Sie sagten," fragte der Präsident, „daß dieses Motiv nicht stichhaltig sei?" „„So sagte ich ihm; er aber schien nicht damit einverstanden."" Das Zeugenverhör war beendet. Der Präsident recapitulirte die Verhandlung. Der Staatsanwalt erhielt das Wort. „Meine Herren," sagte dieser, „ich stehe hier als Vertreter des Gesetzes und deßhalb heiße ich: der öffentliche Ankläger. Aber fern sei es von mir, eine Anklage aufrecht zu erhalten, von deren Hinfälligkeit ich überzeugt worden bin. Durch nichts ist erwiesen, daß Salomon Hirschfeld wirklich ein Testament gemacht hat. Alle Zeugen haben nur constatirt, daß er die Absicht hatte, letztwillig zu verfügen; ferner ist nicht festgestellt, daß David Hirschfeld eine Urkunde beseitigt hat. Er behauptet, nur seine Neugierde befriedigen gewollt zu haben. Meine Herren, nach der Aussage des Herrn Rabbiners von W. steht es bei mir fest, daß der Angeklagte nicht schuldig ist; ich bitte Sie, demgemäß zu erkennen." Da der Vertheidiger unter diesen Umständen auf das Wort verzichtete, so zogen sich die Geschworenen in ihr Berathungszimmer zurück. Nach wenigen Minuten kamen sie wieder, und der Obmann verkündete mit lauter Stimme: „Der Angeklagte David Hirschfeld aus L. ist des Verbrechens der Beseitigung einer Urkunde in eigennütziger Weise nicht schuldig!" Das anwesende Publikum brach in lauten Jubel aus. (Fortsetzung folgt.) Hierzu drei Beilagen. Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. I. Gottsleben's Buchdruckerei (Mainzer Anzeiger.)

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