Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1876)
- Date
- 1876-04-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Bestimmungen desselben sich im Einklänge befinden. „Herr Rabbiner Hirsch ist leider jetzt leidend — möge Gott ihm baldige Genesung senden — er vermag daher nicht auf die schmachvollen Angriffe zu antworten, sonst würde Herr Rabbiner Süskind noch eine ganz andere Abfertigung finden, als sie der Schreiber dieses, ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Religionsgesellschaft und geborener Frankfurter, zu ertheilen im Stande ist. JnBezug auf sein Verfahren gegen den Schulchan Aruch richtet der Verfasser an Herrn Rabbiner Süskind die nachstehende Frage: „Wenn Sie einst, nachdem die Kampfeslust verrauscht, Ihre Broschüre mit ruhigem Blute lesen, werden Sie dann noch in den Spiegel schauen und Ihr Ebenbild in demselben sehen können, ohne zu erröthen?" HeidesheiM bei Mainz, 17. April. Ihre geehrten Leser werden schon in den politischen Blättern von dem schrecklichen Unheil gelesen haben, welches unfern Ort betroffen hat. Sonntag, den 2. April, gegen Abend, entlud sich auf der Höhe von Wackernheim ein furchtbarer Wolkenbruch. Die herniederstürzenden Wassermassen kamen mit entsetzlichem Tosen zu uns herunter, Alles mit sich fortreißend. Alles zerstörerd. Sechzehn Häuser sind eingestürzt, acht Menschen und viele Thiere fanden den Tod in den Fluthen. Auch zwei jüdische Familien sind hart betroffen und haben einen großen Theil ihrer Habe verloren; doch haben sie, G. s. D., an Leben und Gesundheit keinen Schaden gelitten. Mit knapper Noth wrrde eine todtkranke, jüdische Frau aus dem zusammenstürzcnden Hause getragen; aber trotzdem sie in den herniederströmenden Regen hinausgebracht werden mußte, befindet sie sich nicht allein seitdem nicht schlechter, sondern sie sieht ihrer Genesung entgegen. Aus dem Kreise Strasburg (Westpreußen), 6. April, wird dem „Graudenzer Geselligen" geschrieben: „Auf einem Gute im hiesigen Kreise befindet sich eine Schule. Der Gutsbesitzer ist zwar jüdischer Confession, er gehörte jedoch seit mehreren Jahren vermöge seiner Eigenschaft als Gutsvorsteher dem Schulvorstande an. Mit einem Mal ging dem betreffenden Lokalschulinspectar die Ansicht auf, ein Jude könne dem Vorstand einer christlichen Schule nicht angehören, und er ersuchte deßhalb den Gutsvorsteher, sich an der Verwaltung des Schulwesens nicht mehr zu betheiligen. Nun ist aber der Besuch dieser Schule den Kindern sämmtlicher Confessionen gestattet, zu ihrem Unterhalt muß ohne Rück- | sicht auf das Glaubensbekenntniß beigetragen werden.! So konnte es denn nicht ausbleiben, daß diese Sache! der höheren Entscheidung unterbreitet wurde, und diese! ist nun dahin ausgefallen, daß es seit dem Erlaß des Gesetzes über die Schulaufsicht vom 11. März 1872 nicht zulässig ist, jüdische Mitglieder der Schulgemeinde allein ihres Glaubensbekenntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schulvorstande auszuschließen." Oesterr.-Ungarische Monarchie. Szered an der Wag,,Ende März. Daß das benachbarte Freistadtl nebst einer ansehnlichen jüd. - orthod. Cultusgemeinde auch eine neologe Fraction beherbergt, dürfte vielleicht auch einem großen Theile der gesch. Leser dieses Blattes nicht unbekannt sein. Diese neologe Fraction hat sogar auch einen Rabbinen, der Vieles verspricht. Freilich bedeutet das „Viel-Versprechen ' nach der Auffassung unserer Weisen keinen besondern Vorzug. Lehren diese ja: nam n^yi oyo tdn, versprich wenig, leiste aber viel! Die vielversprechenden Rabbinen sind es denn auch nur selten. die auch viel leisten. Zur Illustration des Gesagten diene Folgendes. Die ledige Tochter eines Mitaj.i.edes der neoloy.en Fraction in Freistadtl hatte sich einen Fehltritt zu Schulden kommen lassen, der nicht ohne Folgen geblieben. Sie wollte , dem Kreise der Bekannten und Verwandten entfliehend, nach Preßburg reisen, doch wurde selbe schon hier von den Geburtswehen überrascht. Sie entband im Hause einer christl. Hebamme eines gesunden Knaben. Nach wenigen Tagen kehrte sie in's elterliche Haus zurück, während das neugeborene Kind seitens der Hebamme einer Bäuerin in Vag- Szerdahely in Pflege gegeben wurde. Als der ehrwürdige Herr Öberrabbiner der orthodoxen Gemeinde dies erfuhr, wollte er die Beschneidung des Kindes nach jüdischem Ritus veranlassen. Doch wurde derselbe in diesem gottgefälligen Streben behindert, da die Bäuerin erklärte, das Kind sei durch den Ortsgeisttichen bereits getauft worden. Er forderte sofort die Mutter des Kmdes auf, gegen diesen beispiellosen Gewaltact mit Nachdruck Einsprache erheben zu wollen. Diese forderte sofort ihr Kind von der Bäuerin zurück, doch blieben die energischsten Reclamationen resultatlos, nachdem der Pfarrer zu Vag.Szerdahely die Auslieferung des bereits getauften Kindes an seine jüd. Mutter auf's Strengste untersagt hat. Die Mutter eilte zum Staatsanwalt nach Tyrnau, der doch von Staatswegen gegen einen derartigen Menschen- und Seelenraub einschreiten sollte. Doch auch dieser Versuch blieb vollends erfolglos. Im Rechtsstaate Ungarn ist das Gehirn eines Staatsanwaltes von weit realistischeren Begriffen saturirt, als daß derselbe sich mit der Lappalie eines Seelenraubes ab-