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Der Israelit · 1876-04-19 · Heft 16 (19.4.1876) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 16 (19.4.1876)
Date
1876-04-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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343 Das hellenische Wesen ist eine vernünftige und consequente Ausgestaltung der menschlichen Anlagen. Deßhalb kann ein Jeder ruhig in die Fußstapfen der Hellenen eintreten und kann nicht anders, als auch seinerseits den Kampf aufzunehmen, in welchem sie uns vvrange mngen sind, er muß mit der ihnen entliehenen Waffenrüstung gegen alles Einseitige, Unvernünftige, Maßlose, Unnatürliche, gegen Ueppigkeit und Unfreiheit im Felde stehen, wie jene gegen alles Barbarische; er muß dafür eintreten, daß die wahre Bildung ein Ganzes sei und alle Seiten des menschlichen Lebens umfasse. Unter der Masse der Völker aber, die die Hellenen als Barbaren verachteten, waren auch solche, deren Gaben sie nicht kannten, Gaben, die gerade das ersetzen, was ihnen fehlte; und dies ist die reine, wahre Gottesidee, die wir bei dem zweiten Volke, bei den Israeliten, ausgeprägt finden. Sie sind einzig berechtigt, den Hellenen entgegengeftellt zu werden. Was ihnen fehlte, ist der Kern des Volksthums. Hier ist aber kein Umhertasten und Suchen nach dem unbekannten Gotte, wie bei den Hellenen, sondern auf einfachen Grundlagen ein Bund zwischen Gott und den Menschen mit Persönlichkeit und Gegenseitigkeit, in welchem das ganze Leben des Volkes aufgeht. Auf dieser Erkenntniß beruht die Religion, die das dem Volksleben Unentbehrlichste und Unersetzlichste ist. Wer dies aber nur für eine niedrige Cultnrstufe anerkennen will, dem darf ich hier gerade, wo Fichte und Schleiermacher dafür Zeugniß abgelegt haben, nicht schuldigebleiben, daß das religiöse Leben nicht nur die Grundlage des Volkslebens, sondern die Vollendung aller geistigen Bildung sei. Eins aber ist es, was Allen gleichmäßig eigen ist, das ist die auf dem angeborenen und Jedem innewohnenden religiösen Gefühle beruhende Liebe zu unfern Angehörigen, zu unfern Freunden, zu unserem Vaterlande. ilnb an welchem Tage fühlen wir dies lebendiger als heute, da die Aula unserer Universität Freunde und Gönner der Wissenschaft aus allen Ständen empfangen hat, um gemeinschaftlich mit uns Gott zu danken für die Erhaltung unseres Kaisers und die Fülle des Segens, den seine Regierungszeit über uns gebracht hat. Aber alle äußeren einzelnen Thatsachen, die unter persönlicher Theilnahme und Leitung unsres Kaisers zum Wohle und Rubme Deutschlands vollbracht sind, sie verschwinden vor dem unaussprechlichen Segen, daß die Herzen der Deutschen wieder gelernt haben, sich um ein theures Haupt zu sammeln, so daß diesseits und jenseits des Oceans sich die Söhne Deutschlan s aus Süd und aus Nord heut zu dem Rufe vereinen: „Gott erhalte Kaiser Wilhelm, unfern geliebten Herrn, Gott segne ihn!" Nach Beendigung der Rede intoni te der akademische Gesangverein den Psalm: „Wohl dem, der ohne Wandel lebet, der im Gesetz des Herrn wandelt, und der Recht thut," womit die Feierlichkeit gegen V4- Uhr ihren Schluß fand. (Nordd. Allg. Ztg.) Kassel, 3. April. Der Schwurgcrichtshof hat heute die Verhandlung der Anklagesache gegen den Taglöhner H. Vinzon aus der Kolonie Waldensberg (Kreis Gelnhausen) wegen eines dreifachen Raubmordes begonnen. Es betrifft dies die s. Z. gemeldete grausame Ermordung und Beraubung des hochbetagten isr. Rentiers Elias in Gudensberg, sowie dessen Ehefrau und Dienstmagd am Abend des 7. December v. I. Der Angeklagte, ein wild anssehcndes, breits vielfach wegen Diebstahls, Körperverletzung, re. bestraftes, auch längere Zeit mit dem Zuchthanse bekannt gewordenes Individuum, leugnet hartnäckig, obwohl die gravirendsten Jndicien gegen ihn vorliegen. So hat man Cigarren und Hosenträger, die am fraglichen Abende geraubt wurden, im Bett des Vinzon aufgefnnden. Bei der großen Anzahl von Belastungszeugen dürste die Verhandlung volle drei Tage in Anspuch nehmen. Kassel, 5. April. Die Verhandlung des Schwurgerichtshofs in der Anklagesache wider den Taglöhner Vinzon ans Waldensberg ist endlich heute Abend zum Abschluß gekommen. Nach den sehr ausführlichen und, wie man anerkennen muß, gediegenen Plaidoyers der Staatsanwaltschaft und der Vertheidigung sprachen die Geschworenen den Angeklagten des dreifachen, mit Uebcrlegung ausgeführten Raubmordes schuldig, worauf derselbe zum Tode vernrtheilt wurde. Er hörte den Spruch mit den Kaltblütigkeit an. Davon, den Berurtheilten der landesherrlichen Gnade zu empfehlen, konnte mit Rücksicht auf die Ausführung der That keine Rede sein. Frankfurt a. M. (Schluß.) „Wir gehen nun zu § 27 der Statuten über. „Herr Rabbiner S. findet es als ein im hohen Gr ade überraschendes Zugeständnis daß Personen , die den Sabbat öffentlich entweihen und solche, die selbstgeständlich entweder in ihrem Haushalte oder für ihre eigne Person öffentlich und ohne Scheu die Speisegesetze übertreten, wenn auch von der Bekleidung eines Amtes ausgeschlossen, doch immerhin zu activer Wahl berechtigt sein sollen. Er findet dies unconstquent, die Sabbatschänder, meint er, müßten mindestens ausgestoßen werden, da sie der Schulchan Aruch als abtrünnig der ganzen Thora betrachtet. Der Herr Rabbiner will aber die Ursache der ganz ungewohnten Milde den Lesern verrathen, sie besteht, nach ihm, darin, daß

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