Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1876)
- Date
- 1876-04-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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uns bis jetzt darüber bekannt geworden, leidet der Entwurf an großen Mängeln. Derselbe nimmt den Austretenden alle Rechte und Ansprüche an das Eigenthum der Gemeinden und macht sie dagegen für die Schulden haftbar. Ist das gerechtes Maaß? Die Synagogen, welche —von Vornherein der Reform geweiht — die orthodoxen Minoritäten wider ihren Willen hatten mitervauen müssen, sollen den Reformgemeinden verbleiben, während die Orthodoxen sogar noch fünf Jahre lang die darauf contrahirten Schulden bezahlen müssen! Es wird also während der kommenden fünf Jahre die Steuerschraube von den reformistischen Vorständen gehörig gehandhabt werden. Dagegen gehen alle Stiftungen, die unsere Vorfahren zur Erhaltung d.es Judenthums gemacht, für uns verloren und fallen unfern Gegnern in den Schvoß. Die ritualen Bäder, die Begräbnißplätze und andere Anstalten müssen von den orthodoxen Minoritäten neubeschafft werden, so daß die großen Capital-Auslagen für alle diese Anstalten fast unerschwinglich werden und das ganze AuStritlsrecht illusorisch machen, von dem am Ende Niemandem etwas zu Gute kommen wird als Denjenigen, welche vom Judenthume nichts mehr wissen wollen uno ihre Leichen zur Verbrennung bestimmen. Hoffentlich wird das hohe Haus der Abgeordneten den Gesetzentwurf derart amendiren. daß er auch seinen Zweck erreicht, und namentlich wird in denselben eine Bestimmung ausgenommen werden müssen, daß einer größeren Anzahl von Austretenden, d»e sich als Separat - Gemeinde constituiren, ein Anrecht auf Mitbenutzung des Gemeinde-Eigenthums verbleibt. Man könnte ja das dem freien Willen der Austretcnden anheimgeben, und zwar so, daß sie, wenn sie noch ferner am Friedhof, Badhaus, Schlachthaus rc. theilnehmen wollen, sie für diesen Fall auch verpflichtet seien, eine Quote für die Erhaltung dieser Institutionen beizusteuern. Jedenfalls sollte alsoglcich von den orthodoxen Separat-Gemeinden Berlin, Frankfurt, Wiesbaden rc. eine gemeinsame Petition an das Abgeordneten- Haus abgehen, in welcher dargelegt wird, wie man die Amendirung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes wünscht. ZeitnngSrrachrichten Sf Correfponderrzerr. D c u t f ch l a n d. Mainz. Von befreundeter Hand wurde uns die „Nrue Stettiner Zeitung" vom 19. Februar zugesendet, in welcher in einem Berichte über Marocco die in diesem Lande wohnenden Juden als in einem sehr niedrigen moralischen Zustande lebend geschildert werden. U::ter Anderm wird in diesem Berichte erzählt, daß lii' Väter ihre Töchter, die Männer ihre Frauen und die Brüder ihre Schwestern für Geld den von Euro r kommenden Fremden zur Verfügung stellen. Da wir mit den Verhältnissen dieses Landes und der Juden daselbst nicht eingehend vertraut find, sandten wir die „N. St. Ztg." an die „Alliance", von der wir unter dem 5. April die Antwort erhielten, daß die Nachrichten obengenannter Zeitung über die Juden Maroccos leider richtig seien, und daß des Uebels Heilung durch Unterricht und Erziehung der Jugend zu erwarten sei, sie habe bereits in diesem Lande fünf Schulen und zwar zu Tanger. Tetuan, Mogador, Larasch und Saffl — letztere ist momentan geschlossen -» errichtet, und wenn ihre Mittel erheblicher wären, so würde sie noch andere Lehranstalten eröffnen; etwaige diesbezügliche Anträge unsererseits würde sie mit Vergnügen aufnehmen. Vielleicht ist einer oder der andere unserer gesch. Leser in Europa oder im Orient, der durch seine Beziehungen mit diesem Lande mit der Lebensweise der dortigen Juden bekannt ist, im Stande dahinzielende Vorschläge zur Steuerung dieses schrecklichen Uebels zu machen. Eine öffentliche Besprechung dieser traurigen Angelegenheit könnte von Nutzen sein, und stellen wir hierzu gerne unser Blatt zur Verfügung. Berlin, 23 März In der Aula der königl. Friedrich -- Wilhelms - Universität versammelte sich gestern Mittag ein sehr zahlreiches und gewähltes Publikum, darunter Cu ltusminister 1)r. Falk, zur Feier des 79. Geburtstages Sr. Maj. des Kaisers und Königs. Punkt 12 Uhr erschien unter Vortritt zweier Pedelle der Rector Magnifikus, gefolgt von den Professoren der einzelnen Fakultäten und den akademischen Behörden, während vom Chore das 8a1vum fac regem ertönte. Die hieran sich anschließende Festrede hielt Herr Prof. Curtius. Ausgehend von der Idee, daß das Leben ein Kampfplatz von Gegensätzen sei, die sich auch in der Volksgeschichte ausgedildet haben, hob Redner hervor, daß es nur zwei Völker des Alterthums seien, die, zwar im grellsten Gegensatz zu einander stehend, berechtigt seien, sich der Menschheit gegenüber als etwas ganz Besonderes zu fühlen: die Hellenen und die Israeliten. Bei den ersteren ist es die Entfaltung aller menschlichen Anlagen in fröhlicher Mannigfaltigkeit der geistigen Güter, bei letzteren die Ausbildung und Entwickelung des Gottesbegriffes, die wir schätzen müssen.