Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1876)
- Date
- 1876-03-15
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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251 warum diese Thora später nur Eigenthum einer Kaste geworden sein sollte, wird durch einen Hinblick auf die ägyptischen und griechischen Verhältnisse plausibel zu macheu gesucht. — Wir sind freilich nicht in der Lage diese Grapschen Hypothesensprünge mitzumachen, ebensowenig wie uns die Jdentificirung JubalS mit Apollo, Tubal Kain'S mit den TaX%Tveg und Naamah'S mit Aphrodite oder Venus erbauen kann. Uns ist nämlich das Gotteswort etwas ganz anderes, als Mythologie, Sage. Als Sagen werden auch die Wunder der Propheten Eliah und Elifcha von Herrn Grätz bezeichnet; ihre Jünger hatten diese Erzählungen sich auSgedacht und niedergeschrieben und dadurch des Guten zu viel gethan. — Psalmen, bei den ausdrücklich bemerkt wird, von David," bezeichnet Herr Grätz als nichtdavidische. Wir glauben an diesen wenigen Beispielen gezeigt zu haben, daß der Herr Professor Grätz den Grundsatz, daß die Thora göttlich sei, negirt. Und dieser Mann bildet Jünger aus, die da- Gotteswort wahren und verkünden sollen, die den Gemeinden in Israel den Weg zeigen sollen, nv-d minn nan r.** D’pPi zu lernen, u lehren, beobachten und auszuführen und zu eralten die Worte des Thora!! Wie können daS die Jünger, wenn ihr „Rabbi" verkündet, „die Autorschaft der Thora fei nicht festgestellt!" Dies vorläufig zur Characteriftik des „Neuen Jsr. Literaturvereins," an dessen Spitze die Herren Rabbinen — daß Gott erbarm! — und Doctoren Güdemann, Pereles, Rahmer und Treuenfeld stehen! Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oe ft er r. -Ungar. Monarchie. R Aus Böhmen. Die Subventions-Frage der Rabbiner ist in Oesterreich eine eioenthümliche. Nicht als sei es fragctch, ob diese Subvention zulässig sei, oder nicht, ob die Seelsorger jüdischer Confession gleich andern Seelsorgern zu derselben berechtigt seien oder nicht? Hierüber herrscht auch nicht die geringste Meinungsverschiedenheit. Der Reichsrath sowohl als auch die k. k. Regierung haben bereits die volle Gleichberechtigung der Rabbinen an die Subvention anerkannt und ausgesprochen. Und doch sollen die echte Jünger Moses gleich ihrem erhabenen großen Meister, dieses gelobte und verheißene Land nur von ferne sehen, dahin aber nicht gelangen; obgleich sie keine Himmelsklage sich zu Schulden kommen ließen. Sie haben weder einen Stab ergriffen, weil sie einen solchen gar nicht besitzen, noch haben sie gesprochen, noch hat ein jüdischer Abaeordneter für sie daS Wort ergriffen. Sie haben bloß eine unschuldige Petition eingebracht; also, nur von einem ihnen zustehende Rechte, den rechtlichen Gebrauch gemacht. Diese Subventionsfrage kann demnach nur als Frage aufgefaßt werden: Warum diese bereits gelöste Frage noch immer fraglich sei?? Wie steht Oesterreich in der Subventionsfrage dem Auslände gegenüber? Wir könnten wohl Hinweisen auf Holland, Belgien, Frankreich, wo die Gleichberechtigung in dieser Beziehung ganz entsprechend erscheint. Namentlich in Frankreich sehen wir alljährlich bedeutende Beträge zur Bestreitung des jüdischen Cultus im Staats-Etat aufgezählt. In den letzten Jahren wurden sogar große Summen für jüdische Tempel in Paris votirt. Doch »lassen wir entfernte Staaten! Sehen wir uns einmal lieber in dem uns naheliegenden, befreundeten Deutschland um! Da sehen wir das kleine Württemberg. Der Staat ist es in diesem Königreiche, der bereits seit Jahrzehnten schon dafür sorgt, daß die verschiedenen Kirchen und ihre Funktionäre gut bestehen und etwas mehr sorgenfrei ihrem Amt vorstehen, ihren Pflichten freudig Nachkommen können. Die letzten Jahre brachten überdies neue Zu agen und Aufbesserung in Betreff der jüdischen Seelsorger. Und nun das noch nähere Bayern! Im Jahre 1872 brachte der Rabbiner Ehrlich eine Petition bei der bayrischen Kammer um Aufbesserung der Rabbiner-Gehalte aus Staatsmitteln. Bei der Etatsberathung für Geistliche stellte der Abgeordnete Herr Dr Frankenburger (Israelit) den Antrag: Es möge in Landgemeinden, deren Rabbiner nicht fl. 900 fixirtes Einkommen haben, die Ergänzung vom Staate geschehen. Die Kammer votirte ohne Anstand sofort diesen Betrag. Das Finanzgesetz vom 28. April 1872 für das Finanzjahr 1872—73, Kapitel VIII., Etat des k. Staatsministe^iu.ns d«s Innern für Kirchen § 5 lautet schon dte Position „E^at für Rabbiner." Im Jahre 1874, wo der Gehalt der G.i,ilichen erhöht wurde, hat die k. Regierung aus eigener Initiative dieselbe Erhöhung auch für die Rabbiner beantragt. Die Kammer hat auch diesen Antrag ohne Anstand acceptirt. So in Bayern! Und in Oesterrcich? Im Jänner 1874 ist von dem Dachauer Rabbinate eine Petition mit Unterschrift von mehreren Rabbinen versehen, bei dem Reichsrathe eingebracht worden, durch Herrn Dr. Bareuther (Nicht-Israelit). Am 1. Februar