Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1876)
- Date
- 1876-03-15
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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250 Denn wenn irgend eine Schrift uns darüber aufzuklären im Stande ist, so ist es diese. Besonders sind die Kapitel, in welchen der Verfasser von der Thora spricht und die Note (6) über deren Composition überaus aufklärend, lehrreich. Obgleich err Graetz um eine offene Erklärung über seinen tandpunkt zur Thora und deren Offenbarung herumgeht, „wie die Katze um den heißen Brei" so ist doch die Quintessenz der ganzen dahingehörigen Abhandlung -ie Negirung des Satzes: „onstpn ]o mm. Es ist zwischen den Zeilen deutlich genug zu lesen: „dieThora ist vonGott!" „Eine gründliche und erschöpfende kritische Beleuchtung aller der Stellen in denen das direct oder indirect gesagt oder angedeutet wird, „könnte in einem Buche erledigt werden, die Widerlegung der Jrrthümer und schiefen Urtheile, welcher bezüglich dieser Frage verbreitet sind, würde aber ganze Bände erfordern." Der Kritiker kömmt dadurch in große Verlegenheit." Er darf diesen Punkt nicht übergehen und darf ihm doch nicht die Ausführlichkeit widmen," da er weder viele Bände, noch ein Buch schreiben will und soll, sondern nur eine möglichst kurze Recension. Wir werden uns daher wohl oder übel auf die Kraftstellen des Grätschen OpuS beschränken müssen. Doch diese sind so wuchtig, daß nach deren Besprechung das Urtheil über das ganze Werk festgestellt werden kann. Nach Herrn Graetz besteht das Pentateuch aus zwei „Sammlungen." „Die vier ersten Bücher bilden eine eng geschlossene Einheit; die Geschichte führt bis zur Gesetzesoffenbarung und Gesetze reihen sich an geschichtliche Vorfälle an; Deuteronomium gibt sich selbst als ein selbstständiges Gesetzesbuch aus und setzt eine ältere Sammlung voraus." Zum Beweise dieser Behauptung sagt Herr Graetz nichts als die wenigen Worte: („Deuteronom. 28, 69.") Der Vers wird nicht citirt. Sehen wir, ob in demselben das Deuteronomium sich selbst als ein selbständiges, später gesammeltes Gesetzbuch ausgibt! Er lautet: Dies sind die Worte des Bundes, den der Ewige geboten dem Moscheh, zu schließen mit den Kindern Israel im Lande Moab, noch außer dem Bunde, denen er mit ihnen geschlossen am Choreb." Auf die letzten Worte des Verses scheint sich die Graetz'sche Hypothese gründen zu wollen. Jedoch damit ist nichts zu beweisen. ES ist da weder von einer früheren noch einer späteren „Sammlung" der Gesetze die Rede. Hätte der Herr Professor sich die Mühe genommen, die Erklärung Raschi's zu der betreffenden Stelle nachzusehen, so hätte er, ohne zu einer gewagten Hypothese die Zuflucht nehmen zu müssen, den Vers einfach und wahr erklärt gefunden, nnroar wbbp ,nnan rnbv U’D3 notew 0*113. Am Sinai wurde Israel mit Berufung auf Gottes Segen und Fluch die Thora zu halten verpflichtet (siehe Levit. 26, 46) und bevor Moscheh von seinem Volk schied, befahl er, daß das Volk, das neu herangewachsene Geschlecht beim Zuge nach dem heiligen Land auf dem Berge Gerisim und dem Berge Ebal den Bund mit Gott erneuern. (Siehe vsutoronom. 27, 11—15. u. 11, 29 seqqu.) Das n*-on nai i3^>o bezieht sich also auf den Bund am Sinai, kann aber keineswegs auf eine ältere Gesetzessammlung bezogen werden. Die Thora ist ein Ganzes, von Gott dem Moscheh gegeben. — Noch mehr aber als diese Auseinanderreißung des Pentateuchs und feine Eintheilung in zwei von einander unabhängige „Sammlungen," muß uns folgender Satz des Herrn Professors Dr. Graetz in Verwunderung, in Erstaunen setzen: „Die Frage nach der Autorschaft der beiden Sammmlungen, so viel auch darüber hin und her gestritten wurde, kann kritisch nicht ermittelt werden." Sie werden mir, geehrter Herr Professor, eine Frage erlauben: Besuchen Sie den Sabbath- GotteSdienst; warum sollten Sie ihn als Professor eines Raobinerseminars nicht besuchen?! Sie haben dann jeden Falls schon ein Mal das mim nxn beim Aufheben der heiligen Thorarolle mitgebetet, vorausgesetzt, daß in Ihrer Synagoge die Reformsucht nicht dieses Gebetes sich bemächtigt hat! Nun, in diesem kurzen Gebete finden Sie Ihre Frage nach der Autorschaft der Thora bündig, kurz und gut beantwortet. „Dieses ist die Lehre, welche Moscheh vorgelegt hat den Kindern Israels nach dem Munde Gottes durch die Hand Moscheh's.« Da ist ja ganz deutlich die „Autorschaft" der Thora festgestellt. Wenn diese Feststellung für Sie nicht genügt, dann ist es allerdings Zeit das min.i nxn, falls es noch nicht geschehen. sofort aus Ihrer Gebetordnung zu streichen. Wir wollen nur constatiren, daß der Grundsatz, daß die Thora nach göttlicher Mitteilung von Moscheh, sowie wir sie besitzen niedergeschrieben wurde, bei Herrn Graetz nicht existirt. Er behandelt den Pentateuch wie irgend ein anderes literarisches Produkt. Außerdem sagt Graetz, das Gesetzbuch und die Lehren, „welche auf Mose zurückgeführt wurden" seien bis zur Zeit des Hohepriesters Jojada nur im Kreise der Priester und Leviten gehegt worden, das Volk „hatte kaum eine geringe Kunde davon." Warum die Thora, in der Moscheh das ganze Volk unterrichtete, die sein Nachfolger Jehoschuah als Lebensprincip des Volkes aufgestellr, deren Studium nicht vernachlässigt werden dürfe,