Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1876)
- Date
- 1876-03-15
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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252 1875 in der 106. Sitzung ist über diese Petition, da bei uns kein Dr. Frankenburger für die Rabbiner das Wort ergriffen hatte, der Beschluß gefaßt worden: Diese Petition der k. Regierung zur eingehenden Würdigung und Berücksichtigung zu empfehlen. Welche freudige Ueberraschung herrschte damals innerhalb der leidenden östr. Gemeinden, umsomehr bei den noch mehr leidenden Rabbinen. Diese Freude wurde noch erhöht, als am 14. März 75 die böhmische Statthalterei in Folge h. Erlasses des k. k. Ministeriums vom 14. Februar 75 Z. 1987 an die Repräsentanz der böhm. Landesjudenschaft das Ansuchen gestellt wurde, sich über die Nothwendigkeit der angesuchten Subventicnirung auszusprechen, zugleich einen motivirteu Antrag zu stellen, in welcher Art die zu ertheilende Beiträge zu bemessen wären? Schon am 8. September 75 hat die löbl. Repräsentanz der böhmischen Landesjudenschaft die Nothwendigkeit der Subvention anerkannt und zugleich motivirte Anträge gestellt. Diese Beschlüsse und Anträge wurden der hiesigen Statthalterei Ende Oktober übermittelt. Als aber der Reichsrath im November eröffnet wurde, und im Voranschlag pro 76 für die Rabbiner nichts eingestellt wurde, denn auch in der angesuchten Nachtragskandil (?) wird von einer Subvention nichts erwähnt, ist von dem Tachauer Rabbinate neuerdings eine Petition durch Herrn Dr. Bareuther eingebracht worden. Bereits hat nun wieder der Referent im Budget-Ausschuß, Herr Dr. Rodler, den Antrag gestellt, diese Petition der k. Regierung neuerdings zur eingehenden Würdigung abzutreten. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluß erhoben. Auch dürfte nach der Ansicht des Herrn Referenten dieser Beschluß in den nächsten Tagen vom hohen Hause acceplirt werden, wenn nämlich wieder kein Dr. Frankenburger sich finden sollte, der das Wort für die Rabbiner ergreifen sollte. Was aber dann? Wird Se. Exellenz der Hr. Minister, die ihm 2mal schon empfohlene Würdigung, der er selbst im Ausschuß zustimmte, wird er eine thaikräftige Würdigung eintreten lassen? Wir dürfen es hoffen, und 'können es auch mit Recht erwarten, denn länger warten zu lassen,* empfehlen die traurigen' Umstände der Rabbiner sicherlich nicht. Selbst die finanzielle Lage des Staats kann nicht gut zum weiteren Hinhalte als Vorwand aufgestellt werden. Die volle gesetzliche Gleichberechtigung streitet dagegen. Pro 1876 finden wir die Subvemion der evangelischen Geistlichkeit beider Confessionen mit fl. 75000 eingestellt. fl. 50000 als Ordinarium und fl. 25000 als extra Ordinarium, die auch das hohe Haus ohne Rücksicht auf die finanzielle Lage genehmigte; es ist demnach nicht leicht begreiflich zu machen, daß jüdischen Seelsorgern gegenüber, weil ihnen unbegreiflicher Weise diese Rechtswohlthat lange genug vorenthalten wurde, fie also auch weiter Noth zu leiden, zu verurtheilen, so lange, bis die Umstände sich günstiger gestalten werden und es möglich werden würde, nur die Hälfte der Summe zuzuwenden, die schon längst dem evangel. CleruS zugewendet wurde. Sollte übrigens wider Erwartung die k. k. Regierung diese so oft empfohlene Würdigung nicht zu würdigen sich entschließen, was nicht vermuthet wird, dann wären die Rabbiner wieder gezwungen, zum 3. Mal zu petitioniren, da sie dann sicherlich eines besseren Erfolges sich erfreuen würden. Wir aber hoffen, daß ein weiteres Einschreiten nicht nothwendig sein wird. Bereits hat das Tachauer Rabbinat sich an den ehrenwerthen Herrn Obmann der Landesrepräsentanz gewendet, mit der Bitte, derselbe möge gütigft befreundete jüdische Abgeordnete ersuchen, ünS' kräftig beistehen zu wollen. Der Herr Obmann hat freundlichst Schritte unternommen und Zusagen erhalten. Selbst die „All. Isr." in Wien hat zuvorkommend ihre Unterstützung bereits zugesagt. R. Frankreich. Paris. Demnächst finden dahier Wahlen für das isr. Consistoriun statt. „Un isr." schreibt hierüber: Während bei den Protestanten Jeder, der gewählt werden will, eine Erklärung abgeben muß^ daß er an die Kirche glaube, stellt man in der franz. Judenheit keinerlei isr. religiöse Bedingungen. Welches Interesse haben manche Gewählten an unserm Cultus? Hat einer, der Officier zuLand oder zu Meer, decorirter Unterofficier, Hussier oder Gefangenercommissionär ist, sich durch sein Amt ein wirkliches Recht erworben, an der Spitze einer Synagoge zu stehen? Zur Ehre der Religion sollte man doch wenigstens fordern, daß die zu Wählenden nach dem Gesetze Moses und Israels verheirathet seien, daß sie ihre Kinder in den Bund Abrahams aufnehmen und später öffentlich mso ~o werden lassen. Paris. Oberrabbiner Z. Cahn hat für den Sabbath einen neuen Minchagottesdienst um 4 Uhr für Herren und Damen eingerichtet, weil, wie es im Circulär heißt, die Erfahrung lehre, daß die Entfernung und die frühe Stunde des Schacharithgottesdienstes „viele.Glaubensgenossen verhindern,