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Der Israelit · 1876-03-01 · Heft 9 (1.3.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 9 (1.3.1876)
Date
1876-03-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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terliche Einwilligung zur Taufe Reginens und um direkte Antwort gebeten wird. Der Vater war trostlos. Er richtete sofort an einen hier ansässigen Verwandten, seinen Neffen Adolf P., einen Brief, in welchem er ihn beschwor, das irregeführte Kind unverzüglich aus dem Kloster zu entfernen. Der Neffe begab sich nach Empfang dieser Botschaft Mittwoch den 2. d. in das Kloster der Elifabethinerinnen und nachdem er aus dem Munde des armen Mädchens, seiner Cousine, erfahren , daß es durchaus nicht ihr Wille sei, Christin zu werden, verlangte er von der Pförtnerin, bei welcher sich das Mädchen befand, dw sofortige Entlassung des Mädchens. Trotz^der Vorwürfe, daß es unverantwortlich fei, ein Kind auf solche Weise seiner Familie zu entfremden, wollte die Pförtnerin in die Entfernung des Mädchens durchaus nicht willigen. Es wurden die nichtigsten Vorwände vorgebracht, um dieser Weigerung den Schein des Rechtes zu geben. Die Pförtnerin behauptete, dem Mädchen 'verschiedene Kleidungsstücke, bestehend aus^ einem Kopftuche, einer Schürze und einem Paar schuhe, gegeben zu haben, und daß sie daher berechtigt sei, das Mädchen insolange zurückzuhalten, bis es diese Lapp"?, „abgearbeitet." Es wurde also gewissermaßen ein Dienstverhältniß geltend gemacht. Der Cousin und Anwalt des Mädchens' erbot sich , die Differenz durch Geld auszugleichen. Vergebens. Er bekam eine ausweichende Antwort, das Mädchen müsse, wie ein Dleustbote, wenigstens noch die vierzehntägige Kündigungsfrist im Hause bleiben, obzwar von einem Dienstverhältniß (ohne Lohn, die Entlohnung bestand höchstens in den oben genannten, fast werthlosen Effekten) koine Rede sein konnte. Gleichviel, das Parlamentiren blieb ecfvlglos. Herr Adolf P. mußte unverrichteter Dinge abziehen. Nach einem zweiten vergeblichen Versuche verlangte Herr P. denselben Abend zum dritten Male Einlaß ins Kloster. Diesmal wurde ihm derselbe in Abwesenheit der Pförtnerin von einer alten Frau gewährt. Nach einigem Widerstreben rief die Matrone das Mädchen herbei. Herr P., ergriff den Arm seiner Cousine, welche ihm willig folgte. Begünstigt von dem Umstande, daß die grimmige Hüterip fern war, verließen die Beiden schleunigst das Kloster — das Mädchen war gerettet. Regina Kwurde nun von ihrem Beschützer zu einer befreundeten Familie auf die Landstraße gebracht. Tags darauf machte die Geschichte das größte Aufsehen im Kloster, und besonders unangenehm war der ganze Vorgang einer im besagten Kloster lebenden Baronin H., die für den Fall der Taufe sogar schon Festkleider für j das Mädchen hatte ansertigen lassen uud die dermaßen alterirt war, daß sie die Aeußerung that, j sie mochte gerne hundert Gulden und noch mehr , dafür geben, um den Cousin für die „Entführung! aus dem Kloster," wie sie es nannte, zu bestrafen. > Herr P. war galant genug, als er diesen frommen j Wunsch der Baronin vernahm, derselben seine volle Adresse übermitteln zu lassen. Nun tritt die an der Spitze dieser merkwürdigen Geschichte bezeichnete Maria L., die Stiefschwester der „Entführten", wieder als handelnde Person auf. Die Pförtnerin wollte den in ihrer Abwesenheit begangenen und so schmerzlich beklagten Fehler wieder gut machen. Sie wußte mit Hilfe der Stiefschwester den Aufenthaltsort des Mädchens zu ermitteln, u d begann ihr unterbrochenes Werk auf's Neue. Unter dem Vorwände, sie komme nur zu sagen, daß die zurückgebliebenen Effekten, sowie die bei ihr in Aufbewahrung verbliebene Sparpfennige des Mädchens nur dann ausgefolgt werden, wenn sie die Sachen persönlich im Kloster abhole, drückte sie derselben einen Brief in die Hand, in welchem das Mädchen aufgesordert wurde, ihren Freunden einfach davonzulaufen. Das Mädchen ließ sich jedoch durch diesen Brief nicht ansechten. Regine übergab denselben ihren Freunden. Um sie vor weiteren Machinationen zu schützen, brachte sie Herr Adolf P. zu einer anderen Familie, wo sie sich noch gegenwärtig bis auf Weiteres in Pflege befindet. Es ist interessant zu erfahren, daß alles im Voraus angethan war, das Mädchen zu bekehren. Regine P . . . wurde polizeilich nicht gemeldet, da man zu fürchten schien, es werde die Aufnahme einer Jüdin ins Kloster bei der Polizei auffallen, man hatte offenbar die Absicht, eine Meldung erst nach vollzogener Taufe vorzunehmen. Es wurde ihr ferner schon an dem ersten Tage ihres klösterlichen Aufenthaltes ihr eventueller Tausname, beigelegt, damit sie sich an denselben gewöhne. Regine hieß fortan im Kloster nur Jösefine. Bevor also das Mädchen überhaupt noch an einen Religionswechsel denken konnte, glaubte man im Kloster des Erfolges schon so sicher zu sein. Sollte diese Zuversichtlichkeit vielleicht durch Erfahrung gestählt worden fein? Einen Theil der Effekten des befreiten Opfers, sowie die aus wenigen Gulden bestehenden Ersparnisse des Mädchens — es sind Geschenke der Nonnen — befinden sich noch immer in den Händen der Pförtnerin. Man wartet im Kloster wahrscheinlich noch heute auf das persönliche Erscheinen der Eigenthümerin. Doch diesmal haben die ehrwürdigen Schwestern in ihrer Proseliten-Rechnung sich geirrt. Die in-

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