Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1876)
- Date
- 1876-02-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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170 gereicht es uns zur aufrichtigen Genugthuung. Ihnen die Mittheilung machen zu können, daß dieselbe in einem recht günstigen Stadium sich befindet. Zahlreiche Reklamationen, die wegen der erwähnten Verfügung des niederösterreichischen Landesschulrathes seitens hervorragender Rabbinen Cisleithaniens an Herrn Ignaz Deutsch gerichtet wurden, haben diesen loy? 310 nenn bewogen, die Sache mit gewohnter Bereitwilligkeit und Energie in die Hand zu nehmen. Auf Grundlage eines Memorandums des Herrn Rabbiner Dr Gugenh eim aus Kolin arbeitete Herr Deutsch auch eine eigene Denkschrift aus, in welcher die Frage von religiösem und politischem Gesichtspunkte aus eine eingehende Beleuchtung erfährt. Herr Deutsch unterbreitete dieser Tage beide Aetenstücke persönlich dem Herrn Kultusminister. der unter nachdrücklicher Würdigung der in beiden Eingaben hervorgehobenen Argumente eine rasche und befriedigende Austragung der Angelegenheit in Aussicht stellte. Es steht mithin zu hoffen, daß jene drakonische Verfügung schon in den nächsten Tagen eine ministerielle Desavouirung erfahren werde. Wessen Verdienst das sein wird? Eines Mannes, der seit vier Jahrzehnten dem Judenthume Großes und Ersprießliches geleistet hat! — h— Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. BttUn. Bk der, siLdrscheu. Schuldeyutation des hiesigen Magistrats wird demnächst ein Vorfall zur Sprache kommen, der, wenn er sich bestätigt , allerdings die schärfste Rüge verdienen würde. Ein Oberlehrer an einer hiesigen städtischen höhern Mädchenschule läßt es schon seit längerer Zeit an bodenlosen Angriffen auf die jüdische Religion nicht fehlen, ja er nimmt, wie erzählt wird, vor seinen jüdischen Schülerinnen gar keinen Anstand, zu erklären, daß die jüdische Religion eigentlich gar keine Religion sei u. dgl. m. Daß derlei Discurse verwerflich sind, bedarf keiner Ausführung, und man müßte sich wundern, daß der Direktor der Schule solche Ausschweifungen gestattet, wüßte man nicht, daß derselbe schon vor Jahren deshalb hat rectisicirt werden müssen. Neulich hat besagter Oberlehrer aber vor den Schülerinnen erklärt, daß der Massenmörder Thomas unmöglich ein Christ sein könne, sondern vielmehr ein Jude sein müsse, denn wer Liebe und Religion habe, könne solches abscheuliche Verbrechen mcht begehen u. s. w. Wunderbar ist nur, daß die Eltern isr. Schülerinnen sich das Alles bisher gefallen lassen konnten. Berlin. Nach einem Spezkalerlaß des Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten kann der isr. Religionsunterricht auf den untern Klassen höherer Lehranstalten unbedenklich einem seminaristisch gebildeten Lehrer übertragen werden, für die oberen Stufen aber sind überall nur ordnungsmäßig qualificirte und von den betreffenden Cultusgemeinden als solche anerkannte jüdische Gesetz- oder Religionslehrer (Rabbiner, Priester) zuzulassen. Ein weiterer Nachweis der Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterricht ist von den Genannten nicht zu erfordern. Frankfurt ä. M., 7. Febr. Wie schon gemeldet, hat der Kaiser der Freifrau Louise v. Rothschild den Louisen-Orden auf Vorschlag der Kaiserin und des Ordens-Capitels verliehen; diese Auszeichnung wurde noch erhöht durch das Schreiben, mit dem die Kaiserin der Frau v. Rothschild die Ordens - Jnsignen überschickt hat. Dasselbe lautet wie folgt: „Es gereicht mir zur besonderen Befriedigung, Ihnen durch Uebersendung des anliegenden Louisin-Ordens aussprechen zu können, wie ich Ihre ausgezeichneten Leistungen auf dem Felde der freiwilligen Krankenpflege anerkenne. Sie haben sich nicht nur während des letzten Krieges auf dem Gebiete der Lazarethpflege um die leidende Menschheit hervorragend verdient gemacht, sondern auch seither durch Gründung, Fortentwickelung Ihres Kinder-Hospitals, Clementinenflift« ein rühmliches Vorbild für alle ähnlichen Bestrebungen gegeben und die Wissenschaft der Krankenpflege erfolgreich zu heben gesucht. Empfangen Sie meinen aufrichtigen Glückwunsch zu der Auszeichnung, welche Ihnen des Kaisers und Königs Majestät auf meinen Antrag unter dem 22. d. M. zu verleihen geruht hat. Berlin. 23. Januar 1876. Augusta. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Man schreibt aus Proßnitz vom 7. d. Ai.: Vor Kurzem hat sich hier der leider nicht mehr seltene Fall ereignet, daß ein jüdischer Vater sein Kind nicht beschneiden ließ. Der hiesige Rabbiner machte vorerst Schwierigkeiten bezüglich der Eintragung des unbeschnittenen Kindes in die Geburtsmatrike und verweigerte später die Ausfolgung eines Geburtszeugnisses mit der Motivirung,' daß er diesfalls von der mährischen Statthalterei erst eine Weisung, resp. Belehrung einholen müsse. Die letztere hat nun dem Rabbiner gestattet, in die Ge-