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Der Israelit · 1876-02-16 · Heft 7 (16.2.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 7 (16.2.1876)
Date
1876-02-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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140 haltene Vorschrift der Unverletzlichkeit der Gräber preisgegeben werde. Um ihre religiöse Vorschrift zu wahren, müsse ihnen ein bestimmt abgeqrenzter Tbeil des Kirchhofes erb- und eigenthümlich überlassen werden, oder ihnen möge man ein anderes Grundstück für ihren Kirchhof anweisen, die Kosten hierfür seien bereits von den Petenten mehr als gedeckt. Der Vorstand habe hierauf erwiedert, er wolle den Wünschen der Gcmeindemitglieder möglichst Rechnung tragen, so weit sie sich in den Rahmen der von der Gemeindevertretung gefaßten Beschlüsse bewege. Die Petenten fügten dem in der Eingabe an die Stadtverordneten bei, daß sie hiergegen protestirten und aus den Unterschriften sei zu ersehen, daß der Vorstand der Synagogengemeinde nicht im Sinne der Majorität der Gemeinde gehandelt habe und ihre heiligen Institutionen nicht schütze. Sollte der Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung aufrecht erhalten werden, io drohe eine Spaltung in der Gemeinde auszubrechen, denn die Religion verbiete ihnen, auf das einzugehen, was die Repräsentanten derselben beschlossen hätten. Der Herr Oberbürgermeister bemerkte ferner, daß der Vorstand der Synagogengemeinde den vom Stadtverordneten - Collegium unter dem 23. November gefaßten Beschluß Namens der Gemeinde dankbar acceptirt und habe Herr Beigeordneter Bausch mit demselben verhandelt, der Nahers darüber mitheilen werde. Herr Dr. Bausch theilte mit, er habe mit dem Vorstande der Synagogengemeinde unterhandelt, sowohl über den für die jüdische Gemeinde bestimmten Begrabnißplatz, als auch über die Art und Weise des Begräbnisses. Es sei der Gemeinde ein besonderer Platz an der Kaiserswerther Chaussee angewiesen und vom Vorstände acceptirt worden. Von den 115 Mitgliedern der Gemeinde, die die Petition unterzeichnet hätten, hätten mehrere ihre Unterschrift wieder zurückgezogen und heute noch habe der Rabbiner Dr. Wedell bei ihm zu Protokoll erklären lassen, daßdieBehauptunsg der Petenten auf irrigen Ansichten beruhe, derBegräbnißPlatz könne nach dem Beschlüsse der Stadtverordneten angenommen werden ohne das dadurch eine religiöse Vorschrift verletzt werde. Er (Dr' Bausch) trage daher darauf an, man möge es bei dem gefaßten Beschlüsse belassen. Herr Herchenbach bemerkt nach der Unterredung, die er mit verschiedenen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde gehabt, seien die Ansichten über den Degräbnißplatz verschieden. Auch der sich dem freireligiösen Judenthume zuneigende DrPhilipsohn in Bonn, der ein jüdisches Blatt Hera sgebe und in vier Nummern in diesem über Begräbnißplätze der Juden geschrieben habe, sei der Ansicht, der Ritus verbiete den Juden sich zwischen Christen begraben zu lassen, sie müßten einen Kirchhof erb- und eigenthümlich haben. Nach Ansicht desHerchenbach sei es daher nicht recht, wenn man dieJuden zwingen wolle, sich auf dem ihnen angewiesenen Platze begraben zu lassen. Die Versammlung könne erklären, es stehe den Juden frei sich auf dem städtischen Kirchhofe begraben zu lassen, oder sich einen eignen Begräbnißplatz zu erwerben. Er wolle keinen religiösen Zwang, auch bei den Juden nicht. Herr Lehrhoff st.mmte den Ausführungen des HerrnHercherbach bei, machte jedoch dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen ausmerksnm und verwies die Petenten auf den Beschwerdeweg an die Regierung. Herr Bloem sagt, es liege der Versammlung nicht ob zu prüfen wer orthodox und wer freireligiös fei, für ihn sei die Erklärung des Dr. Wedell maßgebend. Die Stadtverordneten-Versamm ung habe mit den Vertretern der jüdischen Gemeinde unterhandelt und den Vertrag abgeschlossen, sie könne sich nicht mit einzelnen Mitgliedern in Unterhandlungen einlassen: denn gerade dadurch würde eine Spaltung in der Gemeinde herbeigeführt werden. Die Stadt könne den Vertrag jetzt nicht wieder einseitig aufheben. die Gemeinde möge sich an die Negierung wenden. Man habe hier noch nicht die Gesetze zu interpretiren, ob es den Juden gestattet sei, sich auf ihren eigenen Grundstücken begraben zu lassen. Wenn das von der Regierung genehmigt werde, dann habe die Stadt nichts damit zu schaffen, er beantrage über die Eingabe zur einfachen Tagesordnug überzugehen. Herr Dr. Bausch bemerkt noch, er habe in dieser Angelegenheit auch mit andern Juden gesprochen, die nicht der Ansicht wie die Petenten seien und was man von der Erb- und Eigenthümlichkeit der jüdischen Kirchhöfe sage, fei doch nur Illusion, der frühere Kirchhof sei an der Stelle gewesen, wo jetzt die Kascrnenstraße sei. Der Herr Oberbürgermeister bemerkt, es liege kein Vertrag mit dr jüdischen Gemeinde vor, sondern die Versammlung habe nur durch den gefaßten Beschluß erklärt, sie gestatte den Juden auf dem städtischen Kirchhofe ihre Leichen zu begraben. Die Stadt könne nun nicht wohl einseitig davon abgehen. Es sei nun von der Versammlung zu entscheiden, ob sie den gefaßten Beschluß aufheben oder zur Tagesordnung übergeben wolle. Von Herrn Herchenbach wurde der Antrag auf motivirte Tagesordnung gestellt, dahin gehend, die Versammlung stelle es den Petenten anheim, sich ein eigenes Terrain für einen Begräbnißplatz zu erwerben. Für diese motivirte Tagesordnung

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