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Der Israelit · 1876-02-16 · Heft 7 (16.2.1876) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 7 (16.2.1876)
Date
1876-02-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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139 So finden wir fast in aven Büchern der heiligen Schrift ebenso wie im Talmud und im Schulchan Aruch die Wichtigkeit und Heiligkeit des jüdischen Begräbnißplatzes wieder und wieder hervorgedoben. Erst unsrer Zeit war es Vorbehalten, etwas in Frage zu stellen, was früher niemals in Frage gestellt wurde. In Düsseldorf ist der jüdische Friedhof aus sanitätlichen Rücksichten, weit derselbe in den Bauplan der Stadt fällt, geschlossen worden. Zum Ersatz hat die Stadt einen Winkel des allgemeinen Friedhofs der isr. Gemeinde zur Benützung ungeboten. Ein solcher Winkel unterliegt den allgemeinen Bestimmungen; nach Ablauf einiger Jahre werden die Gräber umgegraben, die sich verfiodenden Knochen in das Knochenhaus geworfen und die Gräber auf's Neue benüht. Wer sich davor schützen will, muß ein Grab ankaufen und dafür 12 Thaler bezahlen, was circa20.000 Thaler oder gar25/00 Thaler für den Morgen macht Dagegen ist ein Morgen gewöhnliches Feld in der Nabe der Stadt für lirca 2000 Thaler zu haben. Dazu kömmt noch, daß auch der allgemeine Friedhof voraussichtlich bald in den Bauplan der Stadt fallen wird, so daß die Regierung schon auf Verlegung desselben angetragen hat. Was hätte nun ein echt-jüdisch denkender und religiös handelnder Vorstand unter diesen Umständen gethan? Er hätte — ohne Frage — auf den von der Stadt angebotenen Ersatz dankbarl-ch verzichtet und eine neue Begräbnißstätte um müßiges Geld in einer Lage erworben, in welcher die Gefahr einer abermaligen Verlegung sobald nicht zu befürchten ist. Die Gelegenheit dazu ist leicht und vielfach geboten. Aber die Majorität der Vorsteher und Repräsentanten der isr. Gemeinde zu Düsseldorf fühlen sich durch den Gedanken geschmeichelt auch im Tode unter N chtjuden zu ruhen. Sie nahmen das Anerbieten d.s Stadtvorstandes an. Es werden also in Düsseldorf künftig die Juden auf dem allgemeinen Friedhöfe in einem besonderen Winkel begraben werden. Der jüdische Leichenwagen fährt durch das mit einem großen vergoldeten Kreuze versehene Thor, an zahlreichen Kreuzen und andern Bildern vorüber, bis er an den Winkel gelangt, den keine Mauer, kein Zaun von dem übrigen Theile des Friedhofs trennt. Wenn Juden und Christen in gemischter Ehe leben, so können sie sich auch nebeneinander begraben lassen; friedlich wird dann das Kreuz mit dem vollständigen Bilde des chr. Religionsstifters neben dem jüdischen Leichensteine stehen, und die Kinder werden auf dem Grabe der jüdischen Mutter kniend, zu dem Bilde auf dem Grabe des chr. Vaters beten können! Wie human, wie tolerant! Wir aber meinen, daß hier von Toleranz und Humanität nicht mehr die Rede sein kann. Das ist nicht mehr gegenseitige Duldung, das ist eine verwerfliche Vermischung der Religionen, die Niemandem zum Heile gereichen faim. UtiD der Herr Rabbiner von Düsseldorf, Herr Dr. We d ell? Wäre es nicht die Pflicht eines Nabbinen gewesen, mit aller Macht solchen bedauerlichen Entlchlüssen entgegen zu wirken? Herr Rabbiner Dr. Wedell benahm sich echt — breslauisch. In der ersten dieserbalb abgehaltenen Vorstandssitzung sprach er sich gegen den allgemeinen Friedhof aus; in der zweiten 'Sitzung fehue er. Als darauf die Majorität der Gemeinde gegen den Beschluß des Vorstandes pelitionirte, lieg Herr Rabbiner Dr. Wedell eine Erklärung zu Gunsten des allgemeinen Friedhofes im Sinne des Vorstandes zu Protokoll geben! Wir lasten das Referat der „Düsseldorfer Zeitung" hier folgen: Düsseldorf, 15. Jan. fStadtv erordneten-Versammlungvom 14. Januar 1875.j Anwesend unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters Hammers, die Beigeordneten Wenders, Dr. Bausch und Dr. Hau-mann, die Stadtverordneten Berg, Berger, Bloem, Herchenbach, Hohmann, Jansen, Kruchen. Landvogt, Lehrhoff, Peters, Pfeiffer, Dr. Reinartz. Sartorius, Schwarz, Westhoff Windscheid und Wolters. Entschuldigt die Stadtverordneten Bockmühl, Courth. Cremer, Groll, Hagedorn, Herzfeld, Hilgers, Kürten, Löhr, Poensgen, Schauseil, Schex, Schwan. 1) Antrag von Mitgliedern der hiesigen Synagogengemeinde, betreffend den Kirchhof. Nach Mitlheilung des Vorsitzenden hatten 115 Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde an den Vorstand derselben eine Ecngabe gerichtet betreff den Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung über Ueberweisung eines jüdischen Begräbnißplatzes am städtischen Kirchhofe. Diese Eingabe nebst Antwort des Vorstandes der Synagogengemeinde hatte folgenden Inhalt: die Unterzeichneten hätten Kenntnis bekommen, daß der Vorstand der jüdischen Gemeinde den Beschluß der Stadverordneten-Versammlung, der Gemeinde einen Theil des städtischen Kirchhofes als Begräbnißp.atz zu überweisen, acceptirt hätten, ohne daß hinreichende Garantie für die religiöse Observanz geboten sei und daß nicht die selbst von freireligiösen Juden heilig ge-

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