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Der Israelit · 1876-02-09 · Heft 6 (9.2.1876) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 6 (9.2.1876)
Date
1876-02-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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122 M. Adler und vr. B. Artom — meine wärmste Anerkennung auszusprechen dafür, daß sie in ihren Synagogen besondere Gebete für die Sicherheit meiner Reise und den Erfolg meiner mir selbst auferlegten Mission verrichteten, in gleicher Weise den Predigern und» Borbeiern brr Gemeinden in der Hauptstadt und der Provinz, sowie den Rabbinen in meinem eigenen College und meiner Synagoge in Ramsgate, die den Gott unserer Vorfahren für meine Beschützung anflehten. Ihre Gebete und Wünsche machten, daß ich mich stark fühlte und mein Herz voller Freude wurde, wenn ich an die Aussicht dachte, noch einmal Jerusalem, die heil. Stadt, zu sehen. Vor meiner Abreise hatte ich das Glück, eine min zu vollenden, die 22., die für mich der weitbekannte -iejid, R Zebi Hirsch Wlosin von Wilna, geschrieben, welche ich der Gemeinde zu Brighton zum Gebrauch in ihrer neuen Synagoge überschickte. Am 15. Juni, nachdem ich mein Gebet in dem Mausoleum meiner geliebten Frau verrichtet hatte, die mich so oft auf meinen Reisen gleich einem Schutzengel in ihrer Zuneigung und mit ihrem richtigen Urtheil unterstützt, reiste ich nach Dover all Auf die Anordnung meiner Arztes durfte ich nur in kurzen Strecken reisen, aber ich bemühte mich, an allen Plätzen, wo ich mich aufhalten mußte, mit den jüd. Gemeinden in Verbindung zu treten, um ihre Absichten in Bezug auf Jerusalem zu erfahren. Wir reisten bei günstigem Wetter über Paris, Dijon nach Turin, woselbst wir eine dreitägige Ruhe uns erlaubten, von da nach Venedig, um daselbst das Dampfschiff zu erwarten, das uns nach Alexandrien bringen sollte. In dieser alten jüdischen Gemeinde (Venedig) wurde mir zum erftenmale auf meiner Reife ein mit den Interessen des heil. Landes in enger Beziehung stehendes Project unterbreitet. (Fortsetzung folgt.) Zeilnngsnftchrichten & Correspondeuzeir Deutschland. Grünstadt (Rheinbayern). Was ich Ihnen heute zu berichten habe, ist vielleicht noch nicht dagewesen: einen Proceß über einen, nein, über keinen Mischeberach! In der benachbarten isr. Gemeinde Kindenheim versieht in Ermangelung eines Cantors Herr MoseS Strauß seit vielen Jahren die Stelle eines Vorbeters und Thora-Vorlesers unentgeltlich , ohne irgendwelches Honorar, ohne irgendwelche Gratifikation. Doch der Dank sollte nicht auSbleiben. Samstag, il. September, vorigen Jahres, wurde ein Herr Abraham Jacoby von dort, zur Thora gerufen und erhielt keinen Mischeberach. In Folge dessen verklagte er den Unterlasser des Mischeberach-Sprechens beim hiesigen Gericht, angebend, daß der Mischeberach nur dann verweigert werden könne, wenn der zur Thora Gerufene ein Verbrechen begangen oder durch sonstige schlechte Handlungen sich des Segens unwürdig gemacht habe. Der Verklagte dagegen behauptete, daß er den Mischeberach gar nicht verweigert, sondern das Sprechen desselben lediglich vergessen habe; als ihn der Kläger nach Beginn der Haftorah erinnert, sei es zu spät gewesen und er habe, ohne den Gottesdienst zu stören und die heilige Handlung lächerlich zu machen, nicht noch nachträglich den Mischeberach sprechen können. Die Angelegenheit führte zu mehreren Verhandlungen , bei welchen viele Zeugen, und die Herren Bezirksrabb. Dr. Salven di aus Dürkheim, Rabb. Dr. Lehmann aus Mainz und Lehrer Freu den t Haler von hier als Sachverständige vernommen wurden. Die Sachverständigen sagten übereinstimmend aus, daß die Angabe des Klägers, der „Mischeberach" werde in Folge eines Verbrechens oder schlechter Handlungen verweigert, den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspreche. Das Gericht ging jedoch auf die Frage, ob die Verweigerung eines Mischeberach eine Beleidigung involvire, gar nicht ein, sondern sprach, da der Beweis, ob eine Absichtlichkeit zu Grunde liege, nicht erbracht sei, den Angeklagten frei und verurtheilte den Kläger in die nicht unbeträchtlichen Kosten. Ein merkwürdiges Schlaglicht wirft auf den ganzen Proceß die Tbatsache, daß vor Gericht ohne Widerspruch behauptet wurde, der durch das Nichtsprechen des „Mischeberach" sich verletzt fühlende Kläger entweihe öffentlich den Sabbat durch Tabakrauchen!!! Frankfurt ft. M Aus einem Artikel: „Hegenheim i. Ober-Elsaß" in Nr. 2 dieser geschätzten Blätter ersehen wir, daß das dortige Asyl „hauptsächlich von Glaubensgenossen aus Ober-Elsaß und der nahen Schweiz" resp. durch deren Gaben in's Leben gerufen worden ist. — Es liegt uns auch ein vom Comito dieses Asyls versandter Rechenschaftsbericht vor, dem wir entnehmen , daß auch deutsche Glaubensgenossen Gaben zu diesem edlen Zwecke gespendet haben.

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