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Der Israelit · 1876-02-02 · Heft 5 (2.2.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 5 (2.2.1876)
Date
1876-02-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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96 Sie nolens volens diese Gesetzgebung als göttliche an und rufen Gott so zu sagen als Zeugen dieses Ihres Bekenntnisses an. Nun bleibt das Verbot der Synagogen-Ordnung von 1830, daß der Rabbiner den Bräutigam frage, ob der Ring eine Peruta Werth und sein Eigenthum sei, aufrecht erhalten. Wenn nun — ich habe hier einen selbst erlebten Fall vor Augen — wenn nun der Bräutigam, was bei ärmeren Leuten nicht selten vorkommt, den Ring schon früher der Braut geschenkt hatte und ihn heute von ihr wieder borgt und damit anpo ist; Sie werden zugeben, daß in diesem Fall die Ehe trotz Ihrer Erklärung nicht geschlossen ist, nach dem Gesetze, das Sie als göttlich anerkannt, und Ihre Erkärung ist in diesem Fall eine Anrufung des allmächtigen Gottes zum Zeugen einer Unwahrheit. Es können noch mehr Fälle Vorkommen , in denen der Ring nicht volles Eigenthum des Bräutigams ist; auch ist heutzutage, wo so viele Goldsurrogate fabricirt werden, die Möglichkeit mehr als je gegeben, daß der Ring, den die Braut für Gold hält, solches nicht ist und den Werth einer Peruta nicht hat. Diese Fragen betreffen also einen Cardinalpunkt der jüdischen Trauung und dennoch sind sie verboten. Warum? Sie entsprechen Ihrem Geschmacke nicht; über den Geschmack läßt sich nicht streiten. Uns erscheinen diese Fragen bei weitem nicht so abgeschmackt, als wenn Sie den Bräutigam, der Ihnen eine Urkunde darüber zugestellt hat, daß er bereitsbürgerlich getraut sei, mit in diesem Falle lächerlichen Pathos fragen: Wollen Sie, Herr N. N., gegenwärtiges Fräulein N. N. zu Ihrer Ehegattin nehmen? (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Bingen. Wenn ich in meiner jüngsten Correspondenz von hier aus die Bemerkung machte, daß die Leser d. Bl. sehr selten Nachrichten über hiesige jüd. Verhältnisse erhalten, so scheint es, als ob das in Zukunft sich anders verhalten werde. Denn kaum hatte ich meine Correspondenz geschrieben, als vom Präses der jüd. Gemeinde, der urplötzlich seines Amtes durch das Großh. Kreisamt dahier entsetzt wurde, eine Broschüre erschien, die einen merkwürdigen Commentar liefert zu den von mir geschilderten seit nunmehr lJ/? Jahr herrschenden Differenzen innerhalb der hiesigen jüdischen Gemeinde. Herr M. Levi, der gewesene Präses, erhielt nämlich am letzten Tage des jüngstverflossenen Jahres vom Großh. Kreisamte ein Schreiben zugestellt, das ihm die überraschende und unerwartete Enthebung von seinem Präsidium ankündigte und zwar mit der Motivirung, ec habe sich mit der Majorität des Vorstandes in letzter Zeit meist in Opposition befunden, wodurch die Geschäfte gestört worden seien. Es ist nun freilich etwas Schönes, wenn eine Körperschaft in Frieden und Eintracht und vollster Uebereinstimmung in allen Fragen ist und dadurch rasche und günstige Resultate erzielt. Leider aber sind solche Erscheinungen nach dem allbekannten Sprichworte, „So viel Köpfe, so viel Meinungen," äußerst selten und gehören in das Reich der ewig unerfüllt bleibenden frommen Wünsche. Wohin wir unsere Blicke richten, finden wir Opposition und ganz besonders heute in der Zeit der Partei- und Culturkämpfe. Bekanntlich ist aber eine gemäßigte und vernünftige Opposition an sich gar nicht so zu verwerfen, im Gegentheil, sie nützt mehr, als wenn Alles in ein Horn bläst und auf Co nmando bejaht oder verneint. Zu verwerfen wäre eine Opposition, die nur der Luft zu opponiren und nicht der reinen Ueberzeugung entspricht. Aber wenn das Pflichtbewußtsein und Rechtsgefühl durch Opposttiou sich Ausdruck verschafft und sich geltend machen will, dann ist diese gewiß nur zu loben und anzuerkennen, ganz besonders wenn man sich noch dazu in der Minorität weiß und alle Anstrengung im Voraus sich als vergeblich erweist. Aus diesem tief sittlichen Motive entsprang die Opposition des Präses, Herrn Levi, der den Frieden in der Gemeinde durch Einführung von Reformen im Gotteshause auf's Ernsteste bedroht sah und daher seine Ueberzeugung der hohen Behörde gegenüber aussprach. Herr Levi stützte sich mit Recht auf die Erfahrungen , welche die Städte Mainz, Frankfurt, Darmstadt, Worms. Offenbach, Alzei, Wiesbaden re. an die Hand geben, in denen durch Einführung von weitgehenden Reformen eine Trennung herbeigeführt wurde und glaubte, daß man sich in kleineren Gemeinden gewiß erst zehnmal bedenken müsse, ehe man sich dazu entschließe, um so mehr, da die Majorität der Gemeinde gegen die projectirten Reformen protestirte und zwar hauptsächlich mit dem Hinweis auf die unausbleibliche Störung des Friedens in der Gemeinde. z Herr Levi wendete sich deshalb, als seine Gegengründe im Vorstände nicht beachtet und die Majorität bei ihrer Ansicht beharrte und dahinge^ hende Beschlüsse faßte, an das Großh. Kreisamt mit dem Gesuche, diesen für das Wohl der Gemeinde, wie vorauszusehen, unheilvollen Beschlüssen

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