Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1876)
- Date
- 1876-02-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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95 schlösse gefaßt, die sich, wenn auch nicht durch Weisheit, so doch durch die Absicht auszeichnen,; jüdisches Gesetz und jüdische Sitte mit Füßen zu Z treten, Beschlüffe, welche den talmudischen Satz ili lustriren: „Kein Mensch hat eine Sünde noch begangen, | So nicht ein Geist der Narrheit ihn befangen." J Herr Kirchenrath, damals Rabb. I)r. Waffermann, | Hochwürden, hat zwar im goldenen Saale die H Lauge seines Spottes über diese Beschlüsse ausge- J gossen; wir wissen ihm dessen Dank. Doch that | er das aus Oportunitätsgründen; die Berechtigung Ä zur willkürlichen Abänderung des Gesetzes hat er % schon dadurch zugegeben, daß er auf die Verhand- | lung eingegangen; und wirklich hat er in dem Er- J laß die erste beste Gelegenheit wahrgenommen, die- % ses Gesetz seine kirchenräthliche Macht fühlen zu f lassen. Ob er noch weiter geht, wer kann's wissen, | und wenn et es auch nicht thut. Wir haben in : Württemberg einen Rabbiner, Herr Dr. Wassermann : hat ihn dazu machen helfen, der in seinen Pr edigten den göttlichen Ursprung der - Thora und die Wahrheit ihres Inhalts | mit unzweideutigen Worten leugnet, die J jetzt noch fortdauernde Verbindlichkeit § ihrer Vorschriften in Abrede zieht und i deren Befolgung als Baalsdien st bezeichf net. (Vergl. Gottesflamme von I. Stern, Ber- I lin 1872, S. 85. 114. 115. 120. 145. 176. 246 u. I a) Warum sollte dieser hochwürdige Herr nicht 4 auch einmal Kirchenrath werden und das jüdische § Eherecht noch weiter entwickeln? Darum schreien j wir. Was geschehen ist? fragen Sie. EineKlei- Z nigkeit, ein Eingriff in unsere Freiheit auf einem § Gebiete, wo Niemand das Recht hat, uns Gesetze z vorzuschreiben. Durch was? Das werden wir! demnächst sagen. Angenommen, nicht zugegeben, es wäre ein Geringes, auf das Wieviel kommt's nicht an; principiis obsta! Eine Nähnadel oder ein Diamant, Diebstahl bleibt Diebstahl, das kann kein Richter bestreiten. Kann Niemand mir den Werth bemessen, den mein Eigenthum für mich hat , so kann er noch viel weniger meine religiösen Gefühle schätzen. Doch wollen wir Ihnen auch sagen, was geschehen ist, indem wir die einzelnen Bestimmungen des Erlasses prüfen. Wir beginnen mit der volltönenden, vom Rabbiner zu sprechenden Schlußerklärung: Somit erkläre ich Ihre Ehe vor den Augen des allmächtigen Gottes für geschlossen und geheiligt nach dem Gesetze; das er Moses und Israel gegeben. Diese Erklärung ist nicht das Geringste, was in der Trauungsagenda uns anstößig erscheint. So lange die rituelle Eheschließung für den Staat zugleich als bürgerlche galt, konnte derselbe diese oder eine ähnliche Erklärung fordern, vielleicht war sie ihm das Wichtigste bei dem ganzen Akte. Welchen Sinn und Zweck hat aber diese Erklärung heute? Sie ist zunächst völlig werthlos und überflüssig, wenn alles rite geschehen ist, ist das aber nicht der Fall, so hilft die Erklärung auch nichts. Diese Erklärung ist eine Nachahmung einer ähnlichen in der protestantischen Agenda, dort ist sie im Wesen des Charakters der vom Geistlichen ausgehenden Copulation begründet, im Judenthum, sagen wir vorerst, überflüssig und von den Reformrabbinen eingeschmuggelt, die das Wenige, was sie noch vom Judenthum erhalten wollen, an ihr „geistliches Amt" knüpfen möchten, um sich nicht selbst überflüssig zu machen, die, wenn es ginge, auch noch Sakramente u. dergl. erfinden würden. Warum sollte eine Beichte und Absolution am nicht das Fasten ersetzen? Von diesem Gesichtspunkte betrachtet, erscheint uns die Erklärung sogar eine höchst bedenkliche Zugabe, ein wahres Danaergeschenk; denn jnu. Da droben in Jebenhausen und Buttenhausen wissen sie sch n nicht mehr anders, als daß die Confirmation eine jüdische Institution sei, durch welche man 'ins Judenthum ausgenommen werde. Warum sollte man bei der leider täglich zunehmenden Unwissenheit über religiöse Dinge nickt vergessen, worin eigentlich das Wesen der jüdischen Trauung bestehe und die Erklärung des Rabbiners als Hauptsache betrachten; dann ließe sich auch das Ideal der Augsburger Synode verwirklichen — der Ringtausch. Trotz aller dieser Bedenken hätten wir vielleicht über diese Thorheit geschwiegen, wenn man die alte, einfachere Formel inntatis mutandis, beibehalten hätte. So aber mißbraucht man den Namen des allmächtigen Gottes zu einer werthlosen Phrase, da dachten wir ctvn v'Loipoü, dürfe man nicht schweigen. Werthlose Phrase, sagten wir, das wäre noch nicht das Schlimmste; wir fürchten, diese Phrase könnte zuweilen eine Unwahrheit enthalten. Das führt uns auf einige andere Bestimmungen des Erlasses. Doch erlauben wir uns eine Frage an die hochwürdigen Herren Rabbinen zu richten, auf deren Zustimmung sich der Erlaß beruft. Woher, hochwürdige Herren, schöpfen Sie denn „die Gesetze, welche Moses und Israel gegeben hat" bezüglich der Trauung? Aus dem Pentateuch sicherlich nicht. Die Verpflichtung, die Ehe durch einen Trauungsakt zu beginnen und der Ritus dieses Aktes beruht auf der traditionellen Schriftauslegung des Talmuds und der Codices. Durch die oben besprochene Erklärung erkennen