Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1876)
- Date
- 1876-01-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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35 unseren nichtmuselmännischen Unterthanen diejenigen , welche nicht zwanzig Jahre erreicht oder über vierzig Jahre alt sind, sowie die schwachen, gebrechlichen und untauglichen von dieser Abgabe befreit seien. Es ist dabei darauf zu achten, daß die auf den individuellen Beitrag dieser Steuer berechnete Regel nicht durch diese Maßregel verletzt , daß die Abgabe nach der wirklichen Zahl der Beisteuernden empfangen werde, und daß, im Fall die Zahl zunimmt, auch die Einkünfte des Schatzes in dem Verhältniß wachsen. Von nun ab wird ebenfalls der Loskauf durch Zahlung von 100 Liren für diejenigen der Muselmänner, welche sich dem Kriegsdienst entziehen wollen, nach demselben Princip auf 50 Liren ermäßigt werden. In gewissen Theilen unseres Reiches können unsere nichtmuselmännischen Unterthanen nicht Eigenthümer werden und werden auf den Pachthöfen bedienstet. Da dieser Zustand unserem Gerechtigkeitsgefühle widerstreitet, so soll von nun keine Unterscheidung unter unseren Unterthanen Statt haben, ob in Bezug auf Besitz von disponiblen Grundstücken, die meistbietend verkauft werden oder auf Besitz von Gründen und Gütern, die von Privaten erhandelt werden. In Folge dessen wird man ihnen den Genuß im Maße der vollkommensten Gleichheit nach den Bestimmungen des Gesetzes für den Grundbesitz bewilligen. Die testamentarischen Verfügungen unserer nicht muselmännischen Beyölkerung in den Provinzen sollen respectirt werden, und es soll nicht erlaubt sein, sich in die Verwaltung der Güter von Minderjährigen durch ihren Vormund einzumischen. Feuilleton. Dildcr aus dm alten Prager Ghetto. Erzählungen von S. Kohn, Vers. des „Gabriel" (Fortsetzung.) Viertes Capitel. Die Tage folgen einander, aber sie gleichen sich nicht. An dem blauen, klaren Horizont in Budweisers stillem Leben stieg eine dunkle Getterwolke auf. Bei der gestrigen großen Cour war sein Mechuton*), Reb David Räkonitzer, einLein- 1) So bezeichnen sich gegenseitig die Eltern und Verwandten des Schwiegersohnes und der Schwiegertochter, hier Vater seines zukünftigen Schwiegersohnes. Wandhändler, zwar erschienen, aber Budweiser glaubte eine gewisse Erkältung in seinem Wesen bemerkt zu haben. Alle vierzehn Tage, Samstags, pflegte ein Schreiben des in Geschäften abwesenden Bräutigams an Braut und Schwiegereltern anzulangen, und der Vater der Ueberbringer zu sein. Gestern war ein Brief fällig gewesen, aber der alte Rakonitz hatte keinen gebracht, und als ihn Budweiser darüber frug, hatte er unverständliche Worte gemurmelt. Sonntag Nachmittag. Budweiser war eben mit seinen Handelsbüchern beschäftigt, trat Reb David Rakonitz bei ihm ein. Dieser war ein Mann, in der zweiten Hälfte der Sechzig stehend. lang und mager. Von Jugend an zuerst in fremden, dann in seinem eigenen Geschäfte bis zu dem Zeitpunkte, wo seine Kinder in dasselbe traten, angestrengt beschäftigt, sah man ihm die überstandenen Strapatzen auch vollständig an. Er war frühzeitig, schon vor langer Zeit, grau geworden, und sein längliches Gesicht hatte eine stark gelbliche Färbung angenommen. Die klugen grauen Augen waren tief eingesunken. Die glücklichen Kinder der Gegenwart haben keinen Begriff von den Beschwerlichkeiten, die sich zu jener Zeit an dem Betriebe eines Handelsgeschäftes knüpften; Beschwerlichkeiten, die sich zu einem unglaublichen Grade steigerten, wenn die Kaufleute Juden waren. Der Weg nach Rumburg oder Reichenberg mußte von den Prager Kaufleuten zu Fuß zurückgelegt werden. Es gab keine Verbindung zu Wagen, deren Kosten erschwinglich gewesen wären. Die Reise dauerte eine Woche und war nicht nur mühselig, sondern auch gefährlich. Bevor Jemand eine Reise nach Reichenberg oder Rumburg antrat, bestellte er sein Haus; der Abschied war ein rührender. Es ist keine Uebertreibung; eine Geschäfts¬ oder Vergnügungsfahrt nach Amerika, von der man zurückzukehren hofft, versetzt jetzt in keine größere Aufregung, als damals eine Reise nach Rumburg. Da die Kaufleute ihr baares Geld in ledernen Geldbeuteln um die Lenden geschlungen trugen, konnten sie ihre Tagmärsche nur am hellen Morgen beginnen, und mußten bei anbrechender Dämmerung schon irgend ein schirmendes Dach erreicht haben. Ueberdies mußten vorsichtshalber stets zwei, drei Männer zusammen die Reise machen. Namentlich im Winter bei kurzen Tagen und schlechtem Wetter dehnte sich diese endlos. Die jüdischen Kaufleute hatten schon ihre bestimmten Stationen, wo sie Nachtruhe hielten. Wenn es möglich war, einen Ort zu erreichen, wo sie bei einem Glaubensgenossen übernachten konnten, waren sie glücklich, wenn nicht, mußten sie mit schrecklich frugaler Kost vorlieb nehmen. Bei bekannten Bauern hatten sie allerdings ihr Geschirr stehen, in dessen Innenseite