Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1876)
- Date
- 1876-01-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447647--12122-2467934- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 fetfjft vorgenommen hLite." Uro haeret aqua! Wie Qefyt’ä, wenn ein Orthodoxer bei einem zuständigen Neformrabbiner aus guten religiösen Gründen kirchlich sich nicht trauen lassen mag und dem orthodoxen Rabbinen oder Gelehrten nur ein Privathaus zu Gebot steht? — „Das Bedecken der zu Trauenden mit einem rv^ü ist wie bisher nicht gestattet, aber auch der Baldachin, abgeschafft, der seither dafür vorgefchrieben war. Nach Verlesung eines Formulars oder einer selbstversaßten Ansprache an die zu Trauenden folgen die Fragen an den Bcäutigamm und die Braut: „Versprechen Sie. N. N, gegenwärtiger N. geborenen N. als ihrer Ehegattin alle eheliche Liebe rc. rc., so bekräftigen Sie dieses mit einem feierlichen Ja! rc. rc. „Nach der Beantwortung dieser Fragen spricht der Rabbiner po-i« wo, läßt sodann, in Gegenwart zweier Zeugen (ein Rabbiner unseres Landes zieht beharrlich nur einen Zeugen bei und zählt sich selbst als iy), den SJiattn mit Aussprechung der Formel 121 n# nn der Frau den Trauring an den Finger stecken und spricht die ya» selbst. (Bisher waren zwei ..tüchtige" Zeugen vorgeschrieben) „Das Verlesen der n^rV' das bisher zu geschehen hatte, „oder einer ähnlichen Urkunde hat zu unterbleiben." Unlängst erklärte selbst ein Neformrabbiner die 7!M70--Verlesung so unbedingt für nöthig, daß er ohne diesen Act nie copuliren würde. (Wir wollen nun sehen, ob er seine Worte bethätigt.) Der Rabbiner fährt fort: „Somit erkläre ich Ihre Ehe vor den Augen des allmächtigen Gottes für geschlossen und geheiligt nach dem Gesetze, das Er Moses und Israel gegeben" — fügt ein deutsches Gebet hinzu und ertheilt zum Schluffe den Gatten den Segen. (d'I-d ro-ü) „Die Rabbiner haben auch jede von ihnen vollzogene kirchliche Trauung in ein darüber zu führendes Register einzutragen." Die Führung der gesetzlichen Register geht auf den Standesbeamten über, nur das wüttemb. Familienregister verbleibt vorerst noch dem Geistlichen. □ Berlin, im Dec. (Statistisches.) Während des vorigen Winterhalbjahres 1874/75 wurden die 228 preußischen Gymnasien von 65018 Schülern, und die damit verbundenen Vorschulen von 9588 Schülern besucht. Der Confession nach waren in den Gymnasien: evangelisch 44,305 (in den Vorschulen: 7598), katholisch.' 14.592 (i. d. V- 886), jüdisch: 6114 (i. d. V. 1103) diffidentisch: 7 (i. d. V. 1). In den 79 Realschulen I. Ordnung befanden sich in den Realschulklassen 26,316 in den Vorschulklassen 4933 Schüler. Der Confession nach waren von diesen Schülern 20,962 evangelisch, 2972 katholisch, 2 36 9 jüdisch, 13 diffidentisch. Die 67 Realschulen II. Ordnung wurden von 5202 Schülern besucht. Der Confession nach waren hievon 3988 evang., 341 kath., 87 0 jüdisch und 3 dissidentisch. Kettwig an der Ruhr, 22. Dec. 75. Die nachtheiligen Folgen, welche das neue Schulgesetz für jüdische Lehrer und Gemeinden hat, machen sich in unserer Gemeinde bereits fühlbar. Wir engagirten im Juni d. I. einen Lehrer, welcher den Ansprüchen des Staates genügt,- indessen wurde demselben gleich bei seinem Antritte von Seiten des Localschulinspectors bedeutet, die Schule vor eingegangener Genehmigung der Regierung nicht zu eröffnen; die Genehmigung wurde aber trotz unserer vielfachen Bemühungen nicht ertheilt, vielmehr die Ertheilung des Elementarunterrichtes vollständig untersagt, und zwar deßhalb, weil unsere Schule nur Privatschule und keine öffentliche sei und nur 10 bis 12 Kinder zu unterrichten sind, für welche in der Volksschule R->um genug vorhanden wäre. Da nun dieser Fall nicht einzig dasteht, und sich voraussichtlich binnen Kurzem noch mehr ereignen wird, zumal die Aufhebung kleiner Schulen eine Ministerialverfügung ist, so scheint es geboten, zur Abhilfe dieses Uebelstandes baldigst die geeigneten Schritte zu thun. Es würde sich gewiß empfehlen, wenn Gemeinden, die sich in gleicher Lage befinden, hierüber ebenfalls berichteten. Was soll aus dem Judenthum werden, da fast keine Zeit für den jüdischen Unterricht bleibt, indem die Kinder 6 Stunden täglich in die Volksschule müssen , und zweitens die kleineren Gemeinden bloß für einen Religionslehrer nicht 11—1200 Mark aufbringen können. Schließlich erwähne ich noch, daß wir seit 40 Jahren in unserer Gemeinde einen Elementarlehrer gehalten, früher Comnunalzuschuß von jährlich 120 Mark erhalten, welcher, da wir jetzt nur einen Religionslehrer halten, uns nicht mehr gezahlt wird. H. Selig mann, Vorsteger der isr. Gemeinde. Oe st er r. - Ungar. Monarchie. Pesth, 23. Decbr. Im Hause Nr. 12 der Reitiggasse gab es gestern große Trauer. Das Haupt der Familie, der sechszigjährige A. Weiß, war gestorben. Unter Jammern und Wehklagen der Angehörigen wurde der kalte, starre Körper — wie dies der mosaische Ritus vorschreibt — auf die harte Erde gebettet, über den Verschiede-