Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1875)
- Date
- 1875-12-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1159 schuftigen - wie z. B. Feststellung des Gemeindebudgets (Art. 49), Votirung oder Aushebung von Abgaben (Art. 77), Aufstellung der Wahllisten für Kammer und Senat (Art. 89) und Entscheidung bei einfachen polizeilichen Contraventicnen (Art. 93); in Erwägung, daß die Art. 7 und 8 der Verfassung den Israeliten die Ausübung politischer Rechte untersagen, während der Art. 24 des Gemeindegesetzes sie ihnen gewährt, wenn sie wissenschaftliche , von der Landesregierung anerkannte Diplome besitzen; daß Angesichts zweier einander widersprechender Gesetze der Richter genöthigt ist, das Eine zum Schaden des Andern anzuwenden; daß der Rickter Angesichts eines offenbaren Widerspruchs entweder die Bestimmungen der Verfassung ohne Rücksicht auf das Gemeindegesetz, oder die des Gemeindegesetzes ohne Rücksicht auf die von der Verfassung gebotenen Einschränkungen anwenden muß; daß es im vorliegenden Falle unbedingt die constitutionellen Bestimmungen sind, welche angewendet werden müssen, da die Verfassung das fundamentale und wichtigste Staatsgesetz ist, der Motor in dem Mechanismus der öffentlichen Gewalten und die Basis der constitutionellen Regierung; daß die Richter nach dem Wortlaut des Art.' 107 der Gerichtsordnung der Verfassung Treue und Gehorsam schwören, und daß endlich, so lange als die Verfassung nicht nach Art. 129 derselben abgeändert ist, die Art. 7 und 8 in Kraft bleiben und für die Richter bindend sind; daß also die nachgesuchte Ausnahme nicht begründet ist und zurückgewiesen werden muß; aus diesen Gründen weist der Gerichtshof die Appellation der HH. Drr. Roth, Rofenthal und Blumenfeld als unbegründet zurück." Man bemerkt übrigens, daß durch dieses Erkenntniß einer derjenigen Gründe, mit welchen die Rumänen ihr Verhallen gegen die Israeliten zu rechtfertigen pflegen, beseitigt wird; dieselben behaupten,' daß die Israeliten weniger cultivirt seien, als die christlichen Rumänen, und sich daher erst unterrichten und bilden müßten, um die Gleichberechtigung zu erlangen; das Erkenntniß des Cassatiönshofes beweist, daß selbst die Israeliten, die eine höhere Bildung erreicht baben. doch nicht besser als die andern behandelt werden. — Man schreibt aus Smyrna, daß derKaimakan von Melasso, der die vor einiger Zeit gegen die dortigen Israeliten entstandenen Unruhen energisch unterdrückt hat, versetzt worden ist und daß der Gouverneur von Mula die Schuldigen, die er übrigens nicht hatte verhaften lassen wollen, sofort in Freiheit gesetzt hat. Die Israeliten fürchten, daß die dortige Bevölkerung sich hierdurch zu neuen Gewaltthätigkeiten gegen sie ermuthigt kühlen werde. - Diese Mittheilungen sind dem Bezirkscomite der Türkei übersandt worden, und hat Letzteres von Neuem für die Israeliten von Melasso Schritte gethan. Auch wegen der willkürlichen Demolirung des Schulhauses von Schumla ist dasselbe eingeschritten und hofft den dortigen Israeliten Genugthung za schaffen. — Ein Abgesandterder Israeliten von Jemen, der soeben Constantinopel verlassen hat, um in seine Heimath zurückzukehren, ist in Folge der Bemühungen bes Comitös von Constantinopel mit einer ministeriellen Ordre versehen worden, wonach in Jemen jetzt ein Großrabbiner ernannt werden soll. Amerika. New - Uork. Bei den letzten städtischen Wahlen wurden auch einige Israeliten zu ziemlich bedeutenden Ehrenämtern berufen. Zu erwähnen sind besonders zwei Vertreter der jüdischen Presse. Herr Samuel A. Lewis, der Herausgeber des „Hebrew Leader", wurde als Alderman wieder und Herr Moritz Ellinger, Herausgeber der „Jewish Times", als Coroner gewählt. Ein Alderman hat die Functionen eines Vice-Bürgermeisters und der Coroner stellt bei Crimiualfällen die Todesbescheinigungen aus. New - Wohl noch nie ist es vorgekommen, daß eine jüdische Gemeinde ohne zwingenden Grund die Gräber ihrer verstorbenen Mitglieder aufgegraben und die Gebeine an einem andern Ort bestattet hat. Und diese bei den Juden unerhörte That haben die Gemeinden „Schaar Haschomajim" und „Beth Et" aus purer Gewinnsucht ausgeführt, weil sich in Folge dieser Aenderung der Werth der bisherigen Begräbnißplätze bedeutend erhöhen werde; dabei hätte es keiner so großen Ausgaben bedurft, um die alten Plätze für ihren bisherigen Zweck fernerhin ohne eine Ausgrabung der Leichen dienlich zu machen. (Jew. Mess.) Feuilleton. Mer aas dem alten Prager Ghetto. Erzählungen von S. Kohn, Verf. des „Gabriel" (Fortsetzung.) Und he Freund! — der Du Jakob Wodolka, das große Kind, belächeln willst, wie war's denn