Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1875-12-29 · Heft 52 (29.12.1875) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 52 (29.12.1875)
Date
1875-12-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447603-2447644--12093-2467905
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1152 Religionen, und der Talmud gestattet den Juden ausdrücklich die Uebervortheilung, Benachtherligung und Unterdrückung der Nichtjuden.. Wenn der Jude von heute nicht immer und ausnahmslos Talmudjude ist, so wird dem Einflüsse des Christenthums hiervon ein guter Theil beizumessen sein." Wir fragen die ehrliche „Reichsztg.": 1. „Wo stehen solche Sätze im Talmud» daß die Bekenner anderer Religionen rechtlos sind?" 2. Ist das von ihr nachgewiesen, oder glaubt sie es Nachweisen zu können, daß das Judenthum die intoleranteste von allen Religionen sei? — Wir werden der „Reichsztg." aus dem Talmud und anderen jüdischen Schriften Nachweisen, daß das Judenthum nicht allein nicht intolerant ist, sondern die größte Humanität befiehlt, selbst gegen die „Reichszeitung". Ist das Intoleranz, wenn der Talmud sagt: „Wer sich vom Götzendienste lossagt, bekennt sich damit zur ganzen Gvtteslehre". Kidd. 40a. „Gott schuf zuerst nur einen Menschen. Dieses geschah, damit erstens Ue Menschen wissen, daß kein Geschlecht einen Vorzug vor dem andern habe, und keines das andere kränke; und damit zweitens kein Mensch Bedrückung und Gewaltthat übe gegen seine Nebenmenschen". Syuh. 38a. „Die Frommen aller Religionen gelangen znr ewigen Seligkeit". Maimonides Buße III, 5. „Ein Kuthäer, der in der Lehre forscht, ist dem Hohepriester gleichzustellen". Synh. 56a. „Der Mensch sei jederzeit klug und leutselig in der Gottesfurcht, er antworte sanft, beschwichtige den Zorn, und lebe in Frieden mit seinen Brüdern und Verwandten, und mit jedem Menschen, selbst mit den Heiden auf dem Markte, auf daß er geliebt werde im Himmel und auf Erden und den Menschen angenehm sei". Ber. 17a. „Das Vermögen' deines Nächsten sei dir so theuer wie dein eigenes". Abvth II. 17. Selbst mit der Bibel scheint die „Reichsztg," nicht sehr vertraut zu sein, trotzdem sie sehr christlich scheinen will. Wir führen deßhalb einige Stellen aus der Bibel an. Der Fremdling (hebr. -ü ein Nichtjude, siehe 5. B. M. 14, 21) der bei den Juden in Arbeit stand, hatte am Sabbath seinen Ruhetag, wie sein Herr (2. B. M. 20, 10. 23, 12. 5 Mos. 5, 14); an allen milden Gaben, die für Arme, Wittwen, Waisen bestimmt sind, hat auch der Fremdling seinen Antheil (3. B, M. 19, 10. 5. Mos. 14, 29, 24, 19—21. 26, 12. 13); an dem Lohn für seine Arbeit darf er nicht beeinträchtigt werden. 5. B. M. 24, 14. „Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, dann sollt ihr ihn nicht beeinträchtigen. Er soll bei euch wohnen, wie ein Einheimischer und du sollst ihn lieben, wie dich selbst". 3. B. M. Cap. 19. 33. Ist das Judenthum noch intolerant? Die gelehrte „Reichsztg." sagt im Artikel der Nr 115: „Im Judenstaate konnten die Bekenner anderer Religionen nicht Staatsbeamte und Staatsleiter sein und werden". Den Beweis blieb uns das Blättchen schuldig. — Sagt Rohling nichts darüber? Wir wollen das Gegentheil Nachweisen. Lange bevor die Juden in Sachsen ihre vollständige Gleichberechtigung erhielten, bekleidete bei dem Judenkönig Saul ein Edomiter ein Hofamt. 1. B. Sam. 22, 9. Lange bevor es den Juden gestattet war in der königlichen Garde zu dienenhaben Judenkönige in ihrer Garde Fremde als Offiziere gehabt. Die Mutter des Rehabean war eine Ammoniterin (1. B. der Könige 14, 21. 31) und die Stammutter des David war eine Moabiterin. Die „Reichsztg." sagt weiter in Nr. 115: „Es liegt sogar eine nicht zu übersehende Consequenz und Berechtigung in jener Auffassung, welche den Juden überhaupt verwehrt, Bürger eines christlichen Staates zu sein, wie dies u'. A., wenn wir recht unterrichtet sind, im größten Theil von Sachsen bis in die neuere Zeit der Fall war Wir fragen die „Reichsztg.": Welches jüdische Gebot verwehrt den Juden Bürger eines nichtjüdischen Staates zu werden? Wollten die Juden in Sachsen bis in die neuere Zeit keine Bürger werden, weil es ihnen ihr Glaube verbietet? Welcher logische Schluß liegt in dem angeführten Satze! Duldet der Talmud nicht, daß ein Jude Bürger eines christlichen Staates werde, wenn er sagt: „Das Gesetz des Staates ist heilig". Gitt. 10b. „Man weiche niemals von dem allgemeinen ' Gesetze ab". Bab. M- 86b. „Alles richtet sich nach dem Gebrauche des Landes". Bab. M. 87. Die Rabbinen sagen: „Bete für das Wohl der Regierung, denn wäre die Furcht vor ihr nicht, so würde einer den andern lebendig verschlingen". Aboth III. 2. Der Prophet Jeremias sagt zu seinen Brüdern im babylonischen Exile: „Forschet nach dem Wohle der Stadt, wohin ich Euch habe wegführen lassen und betet für sie zum Herrn, denn ihr Bestes wird auch euer Bestes sein". Jeremia Cap. 29. V. 7. Wir glauben durch die angeführten Talmudi stellen nachgewiesen zu haben, daß die Behaup-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.