Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 50 (15.12.1875)
- Date
- 1875-12-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1114 Dsb rväm), hat unserer Gemeinde Trauer und Wehmuth gebracht, da auch der Herr über Leben und Tod Ernte und Einsammlung bei unS gehalten hat. Eine wahrhafte b’n rwa, eine fromme und biedere Glaubensschwester, Frau Henriette Budge ist am 'p na» my, den 2. Tag des Sukoth-Festes in ein besseres Leben abberufen worden. Die Verstorbene war die einzige Tochter des früheren Landrabbiners von Hannover n"-in"iD VVi ’D-m'n und Schwester des hochwürdigen Oberrabbiners des britischen Reiches, Herrn Dr. Adler den der Allmächtige noch lange am Leben erhalten möge! rnuccn ro» “p#» Sie hatte noch die rwr, im vorigen Jahre, ihren geliebten und hochverehrten Bruder, sowie dessen Frau Gemahlin ‘nt?, hier zu sehen. Schreiber dieses hatte die Gelegenheit, wahrzunehmen, wie sie wahrend der 14 Tage, die Herr und Frau Dr. Adler hier verweilten, vor Freude und innigem Seelenvergnügen wieder neu auflebte und sich gleichsam verjüngte. Auch war es ihr noch vergönnt, der nwo -o* Feier ihres Enkels, welche am n*n 's rat? Statt fand, in völliger Gesundheit beizuwohnen, rutf o’JiatP nniüjn dxi rw D’ysö? u»nw '2' „Unsere Jahre sind siebenzig und wenn'S hoch kömmt, achtzig Jahre." Sie hatte dieses höchste Alter bereits überschritten und erfreute sich dennoch bis einige Tage vor ihrem Tode einer fast immer ungestörten Gesundheit. Es erfüllte sich an ihr das Wort des Propheten: ijtt" «bi isrp onar» -dn iby> ns is^rv 'n ’ipi ' isy” -r^i ob’ „Die auf den Herrn harren, erhalten neue Kraft, sie schwingen die Fittige wie die Adler, sie eilen dahin und werden nicht müde, sie wandeln und werden nicht matt;" i\t D’JJjr» D'Oitn roiP3 pU’ ny „Noch im höchsten Alter bewahrte sie ihre geistige Kraft und Frische!" So war es ihr noch möglich, am vergangenen -hsd er, also 6 Tage vor ihrem Tode, den ganzen Tag in Fasten und Gebet im Gotteshause zu verbringen. Erst als der Gottesdienst ganz beendigt, als schon die nicip gesagt waren, begab sie sich nach Hause. Der Verlust, den unsere Gemeinde durch das Hinscheiden dieser Frommen erlitten, ist sehr groß. Sie war der ganzen Gemeinde ein leuchtendes Vorbild der Frömmigkeit, Gottesfurcht und des Gottvertrauens, der Menschenliebe und Herzensgüte. Sie besuchte die Kranken, tröstete die Trauernden und Gebeugten; den Armen und Dürftigen war sie eine stille Wohlthäterin. Ihr Leben war eine Leiter, die mit dem Fuße die Erde, mit der Spitze aber den Himmel berührte, und welche stets von den Engeln Gottes, von den guten Thaten der Verblichenen bewegt war. Oben aber an der Spitze aller ihrer Thaten, am Anfänge aller ihrer Gedanken und Entwürfe stand Gott selbst, stand auf Flammenschrift 'n ntep nosn rptpsn „Die Gottesfurcht ist aller Weisheit Anfang." In der heutigen Zeit, wo Diejenigen, die treu und sesthalten an der heiligen Thora und sich ihre Vorschriften in allen Lagen ihres Lebens zur Richtschnur machen, immer seltener werden, ist der Verlust einer solchen nzsiKn rw« doppelt schmerzlich. Auch ich habe an der Dahingeschiedenen eine fürsorgende, treue Freundin verloren. Ivrorwo «y psNT by tan Mit Recht können wir auf ihren Tod die Worte anwenden: hjs oipd «st» Dt^n ntpiy Dipnn jo pnsn nrns' .m-n njs dpi hjd rmn Zu dem Leichenbegängnisse waren die Verwandten aus nah und fern herbeigeeilt. Dem Schwiegersöhne, Herrn Rabbiner Dr. Treuenfels in Stettin war es unmöglich, der Beerdigung beizuwohnen, da dieselbe bereits am Sonntag, den 2. Tag nyion bin Statt fand. Möge der Schmerz um den Verlust der edlen Verblichenen dadurch gemildert werden, daß man sich die Verstorbene zum Vorbilde nehme und in ihren Fußtapfen, d. h. in denen der wahrhaften Frömmigkeit und Tugend wandle 12b brr jrv Tim. Sie aber, die ihren Lebensweg am rat? my beschlossen , möge in den himmlischen Höhen Dia MV lbisip des Lohnes für ihre edlen Thaten und für ihr frommes Wirken theilhaftig werden. 'nWj'n. S. Meyer. Amerika. New-Aork. In einer Proceßsache stellte ein Advocat isr. Religion einen Antrag auf Verlegung eines auf den Versöhnungstag anberaumten Termins. Der Gegner opponirte. Der Richter erklärte, jedoch, er habe, seit er im Amte sei, stets die Beobachtung religiöser Gebräuche geehrt, auch wo es sich für Parteien, Zeugen, Geschworene u. s. rv. an Opfer, an Zeit oder Bequemlichkeit gehandelt habe. So werde er auch dem fraglichen Feiertage sein Recht widerfahren lassen. (H. Lead.)