Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 50 (15.12.1875)
- Date
- 1875-12-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447603-2447642--12052-2467862- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XVI. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 50 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Bayer«. Anknüpfend an den Leitartikel in Nr. 47 d. Bl. über Cöln und die dabei ausgesprochenen Hoffnungen für die dortige Umgegend, kann ich nicht unterlassen, einige Notizen über die traurigen, religiösen Zustände vieler Ortschaften in dortiger Umgebung anzuführen, die ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsreisender dort gemacht und selbst am bittersten empfinden mußte. Die ärgste Calamität für einen jüdischen Reisenden ist unstreitig da, wo ihm die schon vor mehr als 4000 Jahren aufgeworfene Frage rtoxi -nto 'v irv> ns oft in den volkreichsten Städten mit ganz respektablen jüdischen Gemeinden schlecht beantwortet wird. Und wie schlimm sieht es in dieser Beziehung in vielen Ortschaften der unteren Rheingegend aus! Von den jüdischen Gemeinden als solchen geschieht in der Regel auch gar nichts, um die, weil tagtägliches Bedürfniß, alles Andere an Wichtigkeit weit übertreffende Institution der Schechita rituelmäßig herzustellen und gehörig zu überwachen. Das Schächten wird von jedem einfachen Metzger selbst ausgeübt, der sehr oft und beinahe meistentheils keinen in tmpn jwb versteht und aus einem deutschen armseligenAuszug dernis'nlv 'in seine ganze Gelehrsamkeit in einigen Mußestunden geschöpft hat und so ausgerüstet mit blitzendem Messer und klingendem Metall vor den zuständigen Rabbiner tritt, — um sich die zur Ausübung seines Handwerks unvermeidliche Ermächtigung zu erholen, die eher als rfop Seitens der nmi als Seitens der crmucr bezeichnet zu werden verdient. Selbstverständlich haben diese in ihrem Fach als Fleischer vielleicht recht tüchtigen Leute auch gar keine Idee, von der pünktlichen Pflichterfüllung aller religiösen Satzungen im Leben, welche eine solche Funktion unerläßlich fordert, daß man z. B. keinen “pj p trinken, am snp rot? nicht außer dem tnnn gehen, kein Geld auszahlen und nicht nisenm nian1? nwio dwi „tragen" darf; das Alles kann man natürlich von solchen Persönlichkeiten kaum erwarten, und die Erfahrung lehrt uns leider noch viel Traurigeres, daß sogar sehr viele -tf/ra mbia sind und trotzdem von sich glauben, die ntop des zuständigen Rabbiners sei hinreichend für Gott und Menschen. — Und wie leicht wird es dem zu Prüfenden gemacht! Man ist so tolerant (?) im Beisein desselben, die ms'iv im Messer zu machen und ihm dann dasselbe zur ^ip'id zu geben; findet er sie, was unter diesen Umständen natürlich nicht sehr schwer fällt, dann ist er nnitoa pirrDi jdnj; findet er sie aber nicht, oder gibt er ein Messer für gut ab, in dem noch nio’is zurückgeblieben, dann kann man oft auch nicht so grausam sein, ihm das Schächten zu verbieten, wenn er einmal schon früher von irgend Jemand Erlaubniß hatte und dadurch brodlos werden könnte, ein Fall, der in C. vorgekommen sein soll, wie dies von einem Augenzeugen, der selbst tanw ist und den pflichtvergessenen Rabbiner auf sein gottloses Handeln aufmerksam machte, in einer öffentlichen Versammlunq in M.-G. in meiner Gegenwart erzählt worden ist. Desgleichen kam eS auch in B. vor, daß ein gesetzestreuer junger Mann Anzeige machte, von dem religionswidrigen Betragen eines um nv2p Anhaltenden, worauf der mehr gefällige als gewissenhafte Geistliche sein Wort gab, denselben abzuwersen, was aber natürlich Tags darauf dem etwas schwerfälligen Gedächtnisse des guten Mannes wahrscheinlich wieder entfallen sein mußte, weil er ihn dennoch zum vrnv autoristrte. Ferner ist noch ein großer Mißstand, daß die dortigen Donner die auftauchenden nbei nDjm nn selbst paß« kenen. ES wäre daher von solchen Gemeinden höchste Pflicht, für die Anstellung eines Gemeindefchochets zu sorgen, der nur durch die Autorisation eines hierzu competenten Rabbiners seine Funktion antreten darf, nicht aber durch einen sogenannten Rabbiner, der selbst in vielen Stücken nicht nach dem in im "jnj; pW lebt und deshalb Nicht zum on und selbst nicht zum onw taugt, geschweige andere dazu autorifiren kann. iray nya npinrui 109 ergeht der Ruf an alle Frommgesinnten dortiger Gegend, raffet Euch auf und sammelt Euch zum festen Zufammenstehen, es gilt den höchsten Preis auf Erden anzustreben, es gilt für Euch und uns, die, wenn auch nur für Momente verloren gegangene Glorie der alten r»t>’np wieder herzustellen, die sonst alles da» in reichstem Maaße boten, was zum jüdischen Leben nöthig ist. G. Wetzls, im Marcheschwan 5636. (Unlieb verspätet ) Das *)'dwi in Fest der Ernte und Einsammlung, das am meisten von allen Festen des Jahres der Freude geweiht sein soll ('nbn’sn