Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1875-12-15 · Heft 50 (15.12.1875) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 50 (15.12.1875)
Date
1875-12-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2447603-2447642--12048-2467858
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

rntttelt, doch soll man bereits Spuren derselben entdeckt haben. Der Schaden wird auf etwa 500 Mart geschätzt. O esterr. - Ungar. Monarchie. Pefth. In den Gefängnißlokalitaten des hiesigen Kriminalgerichtes befindet sich ein israel. Häftling, der selbst in seiner gegenwärtigen Lage den Satzungen seiner Religion mit wahrem Martyrium treu zu bleiben bestrebt ist. Der Mann heißt Lazar Feldmann und wurde vor einigen Monaten wegen Mitschuld an Banknotenfalschung in das hiesige Gefangniß gebracht, wo er — von jedem Verkehre mit seiner, in der Provinz befindlichen, wohlhabenden Familie abgeschnitten — seit einer Jnhaftirung noch keine warme Speise zu sich genommen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Gefängnißkost nicht nach jüdischem Ritus zubereitet ist. Der fromme Häftling übte diese Enthaltsamkeit mit wahrer Selbstaufopferung, ohne daß er vor den Gefängnißwärtern während seiner Gefangenschaft auch nur einmal das Verlangen nach anderen Speisen geäußert hätte. Zufällig besuchte ihn dieser Tage sein Vertheidiger, Dr. Adolph Jricz, und bemerkte, daß sein Klient körperlich fast ganz gebrochen sei und auf seine Fragen nur mit schwacher Stimme zu antworten vermochte. Der Vertheidiger fragte überrascht, was Feldmann fehle, und dieser erzählte hierauf seine Leidensge-! schichte mit dem Hinzufügen, daß er lieber ganz- . lich verhungern wolle, bevor er aus christlicher Küche esse. Bisher lebte er unausgesetzt von Brod und Wasser. Der menschenfreundliche Vertheidiger versprach seinem Klienten, daß er ihm noch am selben Tage aus einem jüdischen Gasthause werde stärkende Speisen zukommen lassen, was der Häftling mit dem Ausdruck unsäglicher Freude entgegennahm. Pefih. Wir haben schon oft berichtet, daß trotz des Handelsvertrages, welchen unsere Monarchie mit Rumänien «beschlossen, die Lage der Juden in Rumänien keine bessere geworden ist, weil die Rumänen an den Gesetzen ihres Landes festhalten. wonach die Juden noch nicht emancipirt sind. Herr Dr. Ullmann aus Fünfkirchen erzählt in Bezug auf die rumänische Judenfeindschaft im „Pesther Lloyd" folgende interessante Geschichte: Vor etwa 35 Jahren wollte ein französischer Jude in Dresden eine Fabrik eröffnen, die Stadtbehörde wollte dies jedoch nicht dulden und dachte sich, daß, da den Juden damals in Deutschland die Gründung von Fabriken noch nicht gestattet war, man dieses auch einem französischen Juden nicht zu erlauben brauche! Der Jude klagte sogleich beim französischen Consul, der schon längst keinen Unterschied zwischen Juden und Nicht-Juden kannte. Der Consul trat also einfach für das Recht eines „französischen Bürgers" ein, nach dem vermöge des französischen Gesetzes alle Bürger, ohne Unterschied des Glaubens, gleiche Rechte haben. Die Stadtbehörde sah sich da gar sehr in die Enge getrieben, sie schämte sich nämlich, von einem fremden Juden besiegt zu werden. Sie ersuchte daher den Juden beim sächsischen Könige einzukommen, damit ihm die Errichtung der Fabrik auf dem Wege der „Gnade" bewilligt werde, doch der französische Jude verschmähte dies und setzte es auf dem Wege des „Rechtes" durch, daß ihm die Eröffnung der Fabrik in Dresden nicht verboten werden konnte. Aber das Beste kommt erst noch: Das französische Parlament beschloß für diesen Juden den „Dank der ganzen Nation," weil er das Recht eines französischen Bürgers auch im fremden Lande so muthig vertheidigt hat. Unsere Monarchie könnte sich an dieser Geschichte ein Beispiel nehmen. Sie hat mit Rumänien einen Handelsvertrag abgeschlossen — und doch wird's auch fernerhin nicht gestattet sein, daß ein österreich-ungarischer Jude in Rumänien Grund und Boden erwerbe oder mit Tabak und geistigen Getränken Handel treibe. Warum sollte aber nicht unsere Monarchie das Recht ihrer jüdischen! Bürger Rumänien gegenüber ebenso gut vertheidigeu, wie Frankreich schon vor 35 Jahren das Recht eines seiner Bürger Sachsen gegenüber vertheidigt hat? Wir glauben an „gutem Willen", dürfte es eben nicht gefehlt haben, wohl aber an „Macht"; leider ist unsere Monarchie nicht so mächtig, wie Frankreich vor 35 Jahren es war, um die Rechte seiner Bürger in fremden Landen mit gleichem Muthe zur Geltung zu bringen. Wir wollen also von diesem Fall aus Frankreich nicht weiter sprechen. Allein einen andern Punkt möchten wir hier berühren: die Zeit ist eben noch nicht gar zu lange, daß in Wien nur eine kleine Anzahl sogenannter „tolerirter" Juden wohnen, die „nicht tolerirten," nur einige Tage gegen einen Aufenthalts-Schein in Wien verweilen durften, dann aber unwiderruflich die Kaiserstadt verlassen mußten. In eben jener Zeit „polizeilicher Juden- Berfolgung" war es den türkischen Juden gestattet, in unbeschräneter Zahl in Wien zu wohnen und nach eignem Belieben Geschäfte zu betreiben. Also hier war es die Türkei, welche für ihre jüdischen Unterthanen, Oesterreich gegenüber das Recht zu wahren wußte. Sollte etwa Oesterreich- Ungarn einem Rumänien gegenüber zu Gunsten der jüdischen Bürger nicht einmal so muthig auf-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.