Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 49 (8.12.1875)
- Date
- 1875-12-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1094 der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß" in Kraft trat, so blieb doch noch der alte Unterthanen- und Verfassungseid, wie er vom 30. Mai 1848 vorgeschrieben ist, für die Juden aufrecht erhalten. ' Der isr. Cantor Liebling in Leipzig wandte sich dieserhalb, als von ihm verlangt wurde, den alten Bürgereid zu leisten, an den Stadlrath, mit der Bitte, die geeigneten Schritte beim königl. Ministerium, wegen Abänderung der Eidesformel, zu thun. Folgendes, beachtenswerthes Schreiben ging Herrn von der städtischen Behörde zu: „Geehrter Herr Cantor! Auf Ihre Eingabe vom 12. d. M. den mors judaico zu leistenden Bürgereid betr., hat der Rath beschlossen, an das K. Ministerium des Innern wegen Dispensertheilung Bericht zu erstatten, zugleich aber an Regierung und Stände wegen gesetzlicher Aenderung 'der auf den jüdischen Eid bezüglichen Verordnung vom 3. August 1868 in Verbindung mit den Stadtverordneten eine Petition zu richten.' Zur Abfassung dieser Petition würde es mir lieb sein, einiges von dem in Ihrer Eingabe erwähnten wissenschaftlichen und gesetzgebrischen Material zu haben, und richte ich daher an Sie das ergebene Ersuchen, mir solches, wenn Ihnen dadurch keine zu große Mühe verursacht wird, zu verschaffen. Leipzig, den 25. September 1875. Hochachtungsvoll ergebenst Dr. Georgi, Bürgermeister. Nachdem nun Herr L. dem Rathe das gehörige Material zukummcn ließ, ging die Petition der städtischen Behörden an die Regierung und den Landtag ab. Zu gleicher Zeit ist von Seiten der Fortschrittspartei (Lehmann) ein Antrag wegen Abänderung der Eidesformel gestellt worden. Wir können hoffen, daß der Antrag durchgehen wird, da Sachsen als kleiner Theil des liberalen deutschen Reiches nicht solche Ausnahmegesetze behalten kann. — Es befremdet uns, daß die Juden Sachsens nicht längst die Abänderung der Eidesformel gewünscht haben. Als in der Sitzung vom 25. October einige Abänderungen des bürgerlichen Gesetzbuches in der sächsischen Kammer zur Besprechung kamen, bemerkte der Staatsminister Abeken, da nun nach dem Reichsgcsctz die geistliche Gerichtsbarkeit mit dem 1. Januar ganz wegfällt, so geht auch die rabbinische Gerichtsbarkeit in Ehesachen, auf die gewöhnlichen Ehegerichte über. (Ehescheidungen, Trauungen, welche vom Rabbiner vollzogen wurden, hatten bis jetzt gerichtliche Gültigkeit.) Abg. Dr. Lehmann erwiderte dem Staatsminister: „Hinsichtlich der Aufhebung der rabbinischen Gerichtsbarkeit liege schon seit 1863 auf Antrag der iLr. Gemeinden in Leipzig und Dresden, ein Beschluß der Kammern vor, daß diese Jurisdiktion im Verordnungswege aufgehoben werde. Es sei also der lebhafteste Wunsch dieser Gemeinden auf baldige Aufhebung dieser Jurisdiction festgestellt und auch die Kammern hätten erklärt, daß die Staatsregierung im Verordnungswege demselben entsprechen könne." Ob die Aufhebung der rabbinischen Gerichtsbarkeit zu Gunsten des Judenthums sich gestalten wird, wollen wir abwarten. Zur Kennzeichnung der sächsischen Kreuzzeitung „Neue Reichszeitung," will Unterzeichneter noch bemerken, daß sie seit einigen Wochen Judenhetzartikel bringt, um Gehässigkeiten hervorzurufen. — Eine Schmach ist es, daß ein solches Blatt, den Muth hat, sich Reichszeitung zu nennen. — Was ba3 Blättlein, welches von der judenfeindlichen Partei jährlich mit 40—60,000 Mk. unterstützt wird, damit es sich halten kann, beabsichtigt, wissen wir. — Prof Rohlings Broschüre „Der Talmudjude" ist ihre ergiebigste Quelle, für die Judcnhctzartikel. — Wir kommen auf die Reichszeitung nochmal zurück. — Der „Dresdner Zeitung" vom 18. November wird aus Chemnitz geschrieben : „Wie anderwärts, so hat auch hier eine gewisse Agitation (von der reichsfeindlichen Reichszeitung!) gegen die Juden begonnen. Ein in der Nähe von Chemnitz wohnender Buchhändler scheint es sich zur besonderen Aufgabe gemacht zu haben, den „Talmudjuden" von Rohling hier unter die Leute zu bringen. Ich habe Manche, denen ich ein Urtheil über eine Tendenzschrift der Art zugetraut hätte, verwundert ausrusen hören, daß sie erst aus diesem Werke erfahren hätten, wie verderblich doch eigentlich das Judenthum sei." Nette Zustände! Werden wir nicht unwillkürlich an die Worte der nun erinnert. irn1?:)!? u’by cncij/ im "in bm „In jedem Zeitalter treten unwürdige, menschenfeindliche, mißgünstige Personen auf, um das Judenthum zu unterdrücken," aber rettet uns aus ihren Händen. M. Auerbach. Feuilleton. P&rc aus dm alte« Prager Ghetto. Erzählungen von S. Kohn, Verf. des „Gabriel" (Fortsetzung.) Sie waren fast vollzählig versammelt die wackeren Männer, die sonst jeden Samstag Nachmittag