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Der Israelit · 1875-11-17 · Heft 46 (17.11.1875) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 46 (17.11.1875)
Date
1875-11-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1024 am 15. December v. I. zur Genüge dargethan, so -aß eine nochmalige Erwähnung seiner rühmlichen Eigenschaften fast überflüssig wäre. Es sei hier nur gesagt, daß vor Beerdigung dieses Dar, "ro^n ein v'2-> iv 1SO7, im Gotteshause stattfand, an welchem sich die ganze Gemeinde und auch viele christliche Mitbürger betheiligten. In dem nron, den unser Rabbiner, Herr vr. C o h n, führte, spiegelte sich ein treues Lebensbild des Verstorbenen ab. Zunächst wies er hin auf die tiefe Gelehrsamkeit des Verklärten, der einer der größten ö’can 'i'Qvn unserer Zeit war, der ein pniro i’O^n V'p'V'i eo’py 'n bv — unablässig ddi’ mit der min sich beschäftigte und den Geist dieser min — das echte wahre Judenthum — inmitten unserer Gemeinde zu erhalten suchte. Wahr und richtig war die Anwendung eines Verses auf unsere Gemeinde: — 7vx mriNöi — So lange Ravhal Schlesinger an der Spitze der Gemeinde-Verwaltung stand, war die ru-ucp — die Göttlichkeit — auf unserem Haupte, in unserer Mitte. Einen tiefen Eindruck machte es auf die Versammlung, als Redner die Wirksamkeit des Verblichenen hcrvorhob, wie er als Oberhaupt sei-- uer Familie gottgefällig wirkte, wie er als Präses der hiesigen Gemeinde gewissenhaft waltete und als Vater der Armen und Dürftigen — d'jv-jn — das Armenwesen leitete. Er hat manche Thräne getrocknet, manchen Seufzer gestillt. Darum beweinen wir den Verlust dieses frommen Mannes, der ganz Israel ein crp^c — eine Leuchte Gottes — war. Mit Recht klagen wir: h-d m: L'pror in« np^n Auf dem Friedhose am Grabe des Dahingcschiedenen sprach auch der Schwiegersohn des Verstorbenen, Herr Dr. Mendel, ergreifende Worte, anlehnend an die Bibelstelle: orn ->v 'n. Der biedere Charakter des gottseligen Mannes -lymy'iw .T?« sichert ihm den Nachruhm für alle Zeiten -orb o pns 'w Dtny. — Oe st e r r. - U n g a r. Monarchie. Pesth, 29. Sept. Der ungarische Cultus- und Unterrichtsminister hat am 9 d. Munter Zahl 21,997 nachstehende, wenn sie durchgeführt werden, überaus wohlthätige Verordnungen: 1. an den Präsidenten der isr. Landeskanzlei und 2. an den Präsidenten der isr. orthodoxen BermittlungScommission erlassen: Die von der isr. Confession erhaltenen Volksschulen entsprechen an vielen Orten nicht den Anforderungen des Gesetzartikels XXXV111. 1868. Die an denselben wahrgenommenen Mängel bestehen zumeist darin, daß die Echullocalitaten eng, ungesund, nicht gehörig ausgestattet und nicht im Besitze der nöthigen Lehrmittel sind, und daß endlich an diesen Schulen häufig nicht befähigte Lehrer .wirken. Da auch das Verfahren bei der Aufnahme und Entlassung der isr. Lehrtr nicht geregelt ist, so ist deßhalb bei vorkowEllden Fällen der Willkür ein großer SpielrL^Wgelassen. Weil nun aber die Aufnahme des WWrs, ob nun dieselbe durch Wahl oder Ernennung erfolge, ans einem sochen liberalen Vertrage beruht, der zwischen dem ausnehmenden Lehrer und der betreffenden Cultusgemeinde, als Erhalterin der Schule, abgeschlossen wird, welcher Vertrag folgerichtig nach den bei allen civiljsirten Völkern angenommenen Rechtsgrundsätzen nicht einseitig und willkürlich aufgelöst werden darf: so ist es nöthig, daß die Aufnahme der isr. Volksschullehrer je eher geregelt werde, auch deshalb, damit der isr. Lehrer hinfort nicht als ein von der betreffenden Cultusgemeinde aufgenommenes, zum großen Theil von ihrer Willkür abhängiges Individuum, sondern als ein stabiler Beamter der Cultusgemeinde betrachtet werde, der nur in dem Falle, wenn ihm gewisse Vergehen, beziehungsweise skandalöse Excesse und Verbrechen nachgewicsen werden, nie ohne vorausgegangene Untersuchung aus dem Beamtenverbande der Cultusgemeinde entlassen werden darf. Für die Pensivnirug des isr. Lehrerpersonals ist durch den Gesetzartikel XXXIl. 1870 ebenso vorgesorgt, wie für andere Lehrer; die Lehrerstelle an einer, welchen Charakter immer tragenden Volksschule, schließt aber schon ihrer Natur nach die Auffassung aus, als wäre dieselbe kein stabiles Amt' sondern eine durch Aufdingunq entstandenes Dienstverhältniß; die bei vielen Cultusgemeinden noch immer herrschende Praxis, der gemäß der Lehrer nicht als stabil, sondern nur für eine gewisse Zeit ausgenommen wird, hat daher als eine unwürdige, mit dem Lehrerstand unverträgliche und rechtswidrige Verfahrungsweise aufzuhören. Obigem zufolge fordere ich Sie daher auf. in ihrem competenten autonomen behördlichen Wirkungskreise unverzüglich Anstalt zu treffen: 1. daß in den innerhalb Ihres Amtsbereiches bestehenden Volksschulen die auf Grund der abverlangten Daten constatirten Mängel aufgehoben werden und 2. daß ein Entwurf, der zur Regelung des Verfahrens bei der Aufnahme, der amtlichen Suspendirung und definitiven Entlastung der bei den Volksschulen isr. Confession angestelltc« Lehrer zu dienen haben wird, angefertigt werde. Ich erwarte seiner Zeit mit Gewißheit Ihren Bericht über die in beiden Richtungen von Ihnen zn treffenden Anstalten sammt dem Entwurf des be-

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