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Der Israelit · 1875-11-17 · Heft 46 (17.11.1875) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 46 (17.11.1875)
Date
1875-11-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1023 geradeso gefährdet sind, wie die Reformgemeinden, allein wir vertrauen auf den guten Kern, auf die Opferwilligkeit, die da am entschiedensten auftritt, wo der Zwang aufhört, indem der Jude nur höchst widerwillig dem Zwange folgt, während , er sich leicht für die gute Sache begeistert. Der Zwang hat bisher fo recht einlullend gewirkt, für jeden guten Zweck war stets reichlich Geld vorhanden, nur nicht für die Gemeinde, die mochte für sich selber sorgen. Das wird anders werden, der Eine wird feine Leistungen verringern, der Andere sie erhöhen, das Resultat wird in materieller Beziehung sich im Großen und Ganzen gleich bleiben, in geistiger aber sich verbessern, da mit der Freiwilligkeit die größere Liebe zur Sache eintrilt. Statt der bisherigen durch äußeren Zwang bewirkten mechanischen Verbindung werden wir die festere concentcische, durch die natü liche Adhäsion bewirkte treten sehen. Allerdings werden die Vorstände aufhören müssen die Herrscher der Gemeinde zu sein und werden ihre Führer werden müssen, etwas anderes sollen sie aber auch nicht fein. Wir kommen nun zu der Behauptung des Herrn Rabbiners, daß die Gemeinden in dem Besitze der Friedhöfe ein Mittel in der Hand haben, mit den Austretenden abzurechnen, wenn nach deren Tod die Hinterbliebenen die Beerdigung auf dem Gemeindefriedhofe verlangen. Wie die Gesetzgebung jetzt liegt, mag dies vielleicht richtig fein, daß aber die Gesetzgebung in dieser Beziehung eine andere werde, dafür haben nicht wir, dafür wird schon Fürst Bismark sorgen. Was helfen alle Kirchengesetze, wenn die Kirchen im Besitze der Kirchhöfe bleiben und mit Jedem abrechnen können? Soll der Kampf mit der Kirche nicht mit einer Niederlage des Staates endigen, so muß die Friedhossangel'egenheit für alle Konfessionen gesetzlich geregelt werden. Ohnedies besitzen die Friedhöfe ein Monopol, denn Niemand darf sich in seinem Garten beerdigen lassen, und wo ein Monopol ist, da fließen auch Pflichten daraus und diese Pflichten müssen gesetzlich festgestellt werden. Die Gemeinde, die Eigenthümerin des Friedhofs ist und für dessen Erhaltung sorgt, hat unzweifelhaft auch das Recht, eine Gebühr für das Begräbniß zu erheben, die nicht allein diese Kosten deckt, sondern noch einen Ueberschuß läßt, die Gemeindemitglieder können eine Ermäßigung der Gebühr genießen, allein die Willkür muß aufhören und damit fällt auch Eure letzte Waffe, Ihr Kämpfer für den Zwang. So stehen die Sachen, Ihr Reformer, die Ihr Euch so gern den Anschein geben wollt, als kämpftet Ihr für Freiheit und Recht und die Ihr uns so gern als die Schwarzen anschwärzt, Ihr seid es, die für den Zwang, für den verwerflichsten einejeden Zwanges, für den Gewissenszwang kämpft und Ihr seid erkannt, die Abstimmung im Abgeordnetenhause hat es gezeigt, nur die Ultramontanen sind auf Eurer Seite, weil sie einfehen, daß die Gewährung unserer Forderung nur ein weiterer Schritt auf der kirchenpolitifchen Bah» ist, die die Regierung betreten hat und betreten mußte. Das Abgeordnetenhaus wird feststehen und wenn auch die Regierung noch zögert, so werden wir doch nicht aufhören, unser Recht zu verlangen, und Recht muß Recht bleiben und wird eS bleiben. Wir sind des endlichen Sieges unserer Sache sicher! Zeitungsnachrichten und Correfpondenze«. Deutschland. Berlin. Das Ministerium läßt geaenwärtig Erhebungen über die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden durch die Regierungen machen, welche sich vorzugsweise auf die Rechtsverhältnisse derselben erstrecken, soweit diese aus den Beitrags- Verpflichtungen der Mitglieder hervorgehen. Der den Vorständen jüdischer Gemeinden durch ihre Ortsvorstände vorgelegte Fragebogen enthält folgende Rubriken: l) Zahl der im Eigenthum der Gemeinde befindlichen, dem Gottesdienste gewidmeten Gebäude; 2) desgleichen dem Unterricht gewidmeten Gebäude; 3) Zahl der Cultusbeamten der Syrwgogengemeinde mit Einschluß der Lehrer an den Religionsschulen; 4) wie viel von diesen Lehrern auf Lebenszeit angestellt sind; 5) Betrag des Kapitalvermögens der Gemeinde; 6) der Kapitalschulden; 7) Gesammtbetrag der Synagogen- Gemeindebeträge der Mitglieder im Jahre 1o74; 8) Gesammtbetrag der directen Steuern der Mitglieder pro 1874. srordharrsen, 25. Oct. Die hiesige Synagogengemeinde hat den Rabbiner Dr. Leindörfer aus Wien zum Prediger und ReligionSlehrer auf ein Probejahr gewählt. Jnowraelaw, ra ‘s. — »’« na« pnnri 2t> *?« obt. Der iu diesen Blättern oft gefeierte ehrwürdige Greis, Herr Raphäl Schlesinger, ist nicht mehr D’pw im« npP »a. Er starb wsioa nwo na» 'o , nnuo im Alter von 74 Jahren und wurde Montag darauf -nz naaa zu Grabe gebracht. Was der Verklärte uns war, haben diese Blätter bei Gelegenheit seiner goldenen Hochzeit

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