Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 46 (17.11.1875)
- Date
- 1875-11-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1022 übersteigt schon die gewöhnlichen deutschen Rabbi* uergehalte. die Herren Rabbiner haben daher von einer Aufhebung des Gemeindezwanges nichts zu fürchten. Der Hinweis, daß diese Aufhebung uns m amerikanische Kirchenzustände versetzen würde, ist einerseits nicht so abschreckend, da gerade dort die jüdischen Gemeinden in einem nach außen hin glänzenden Zustande sich befinden. Die Synagogen sind Prachtgebäude, die CultuSbeamten reichlich bezahlt, mit der religöfen Tendenz dieser Gemeinden können wir uns allerdings nicht einverstanden erklären, allein das gehört »rcht hierher und wird auch dem Herrn Rabbiner Dr. Joel nicht fo schrecklich erscheinen» anderseits ist dieser Vergleich auch nicht zutreffend, da wir nicht wünschen, daß die Regierung die den Gemeinden eingeräumten Rechte zurückziehe, wir streiten nur für das Austrittsrecht, nicht für die Aufhebung der Gemeinderechte. Die Behauptung, die Resolution stimme nicht mit den kirchenpolitischen Grundsätzen der Regierung ist eine gradezu falsche. Allerdings hat der Staat nicht ausgehört, sich um die Existenz der historischen Religionen zu kümmern, eS wäre dies die Trennung der Kirche vom Staate und der Staat würde bei dieser Trennung sehr schlecht fahren, da nach den gemachten Erfahrungen die Kirche den Löwenantheil für sich in Anspruch nehmen würde, allein daneben verficht der Staat das Recht der Individuen. Etwas anderes will Herr LaSker nicht und auch wir wollen nichts anders. Der Herr Rabbiner meint ferner: Der Ausruf deS so phrasenfreien Herrn Laster „Ich behaupte, daß keine Religion wirkliche Lebenskraft mehr hat, wenn es wahr ist, daß nur durch äußeren Zwang ihre Gemeinschaft erhalten werden kann" werde zur Phrase, weil der Bestand deS JudenthumS nicht von den 300,000 Juden in Preußen und der vaterländischen Gesetzgebung abhänge. Ist eS nicht eine allgemeine und gewiß sehr richtige Bemerkung, die Herr LaSker gemacht hat und gilt das, was für das Gesammtjudenthum wahr ist, nicht auch für die 300,000 Juden in Preußen? Und dann sagt der Herr Rabbiner „wer will denn zwingen"? Allerdings wir brauchen nur auS dem Judenthum auszutreten, um dem Zahlungszwang zu entgehen, wollen oder können wir aber eine solche Erklärung abgeben? und liegt in der Zahlung der Gemeindesteuer nicht auch die Angehörigkeit zur Gemeinde, werden dadurch die Reformrabbiner nicht unsere Bevollmächtige, werden wir vor Gott und unserem Gewissen nicht für ihr Wirken verantwortlich? Diese Verantwortlichkeit ist eS, die wir ablehnen, welcher wir uns entziehen wollen. So lebhaft wir auch die Berechtigung zum Austritt wünschen und befürworten, habt Ihr dennoch vor unserem Austritt nicht zu bangen, und bangt in der That nicht dafür, Ihr habt nur unseren Ansprüchen mehr Rechnung zu tragen, Ihr habt nur die religiösen Anstalten und Institutionen in wabrhaft religiöser Weise zu erhalten und Ihr seid des Beitrags der Strenggläubigen sicher. Allerdings da, wo sich bereits Separatgemeinden gebildet haben, werde» diese Separatgemeinden ihre selbstständige Stellung nicht aufgeben, werden vielmehr mit Eifer den Moment benutzen, wo sie sich von Euch in Lehre und Gottesdienst trennen können, es bleibt aber auch für diese noch die dritte Aufgabe, die werkthätige Menschenliebe, in welcher sie Hand in Hand Mit Euch gehen können. Denn eins ist Euch von der jüdischen Erbschaft geblieben, wir constatiren es mit Vergnügen, Ihr seid noch o'jom, Ihr habt noch Gefühl für die leidenden Brüder, für die leidende Menschheit, hierin erkennen wir Euch willig wieder an und wollen uns gern zu einem weiteren Band mit Euch vereinigen. Euch dürfte diese Vereinigung auch willkommen sein, wäre es auch nur, damit in der Todesstunde die n-on Euch umgibt und das voo-Gebet verrichtet, vielleicht anwortet einer oder der andere jdk ino toa das Amen mit Inbrunst und sühnt damit manches, was nach unserer Ansicht nicht gottgefällig war, das er vielleicht bereut. Und auch uns ist eine Vereinigung sehr willkommen, denn wir gestehen es offen, eS ist uns schmerzlich, das väterliche Haus, die Gemeinde, zu verlassen, unser Herz blutet, wenn wir genöthigt sind. eS zu thu« und nur unsere religiöse Gewissenhaftigkeit kan« uns dazu veranlassen, nicht ei« Geldersparniß. Wenn Ihr bangt, so ist es vor dem Austritt der Indifferenten. derjenigen, die sich völlig von dem jüdischen Gesetz bis auf die letzte Spur entfremdet, die tabula rasa gemacht und die längst dem Judenthume den Rücken gekehrt, wenn sie auch, noch den Namen Juden führen und führen wollen. Habt Ihr aber ein Recht sie zurückzuhalten? Wenn Ihr Bresche geschossen in das jüdische Gesetz vnd dasselbe dadurch für eine menschliche Satzung erklärt, wer berechtigt Euch für die Reste, die Ihr! beibehalten, jene weiter Fortgeschrittenen zur Zah-I lung eines Beitrags oder zum Verzicht auf den! Namen „Jude" zu zwingen? Ihr könnt Euch der! Consequenzen Eures Vorgehens nicht entziehen und! habt sie hinzunehmen, mögen sie Euch gefallen oder! mißfallen. I Auch für uns hat die Aufhebung des Ge-I meindezwangeS ihre Schattenseite, eS gibt G. f. DI noch viele Gemeinden, die den strenggläubigem Grundsätzen huldigen und die in ihrem Bestand«