Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1875)
- Date
- 1875-11-10
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1003 diese unter der Aussicht eines Oberrabbiners zu erfolgen hat. Ebenso hat I. M. die Kaiserin eine gleiche Summe angewiesen. Der Oberrabbiner ist dahin verständigt worden, von Zeit zu Zeit Bericht über den Erfolg der Erziehung der Schülerin zu erstatten, welche bereits nach Frankfurt a. M. über-! gesiedelt ist. Berlin. Wie bereits berichtet, wurde Herr Landrabb. Dr. Cohn von Schwerin hierherberufen, um an der an der Potsdamer Brücke neuerbauten Synagoge als Rabbiner, Prediger und Religionslehrer zu fungiren. Die Einweihung fand noch vor den Feiertagen in Gegenwart eines zahlreichen Publikums statt; auch der Oberbürgermeister von Berlin war erschienen. Die Einweihungsrede des Herrn Dr. C. machte einen sehr guten Eindruck und erntete reichlichen Beifall. Auch während der hohen Feiertage hat Herr Dr. C. hier sehr schön gepredigt, in seinem Rabbinate Schwerin hat ihn unterdeß ein Schüler des hiesigen Seminars (unter Leitung des Herrn Rabbiner Dr. Hildesheimer), Herr Dr. Michael Cahn, vertreten. — Vor einiger Zeit fand in Schwerin eine Trauung statt, wie sie in Deutschland wohl selten vorkömmt. Ein Ritter von S eb a g aus Tunis, im Alter von 17 Jahren, heirathete eine fünfzehnjährige Baronin von S ebag, ebenfalls aus Tunis. Herr Rabbiner Dr. Hildesheimer aus Berlin vollzog die Trauung. Düsseldorf, 27. Aüg. (Verspätet.) (Eine Zuschrift des Herr Cultusministers Dr. Falk an den Redakteur der „Düsseldorfer Zeitung", Herrn Dr. Adolph Ko Hut.) Se. Excellenz der Herr Kultusminister Dr. Falk, der sich gegenwärtig zu seiner Erholung in dem dänischen Seebad Marienlyst affhält, beehrte den Herrn Red. Dr. Ko Hut, der vgr Kurzem ein Buch herausgab, betitelt: „Die Erlebnisse und Huldigungen des Herrn CultusminifterS Dr. Falk während seines Aufenthaltes am Rhein" (Düsseldorf, Verlag von A.Mewes) mit folgender eigenhändiger Zuschrift: „z. Z Marienlyst, U5. August 1875. Eurer Wohlgeboren Schrift über meine Reise in der Rheinprovinz ist mir von dem Herrn UnterstaatSsekretair Sydow hierher nachgesandt worden. Sie hat mir und meiner Frau nicht blos eine angenehme Rückerinnerung gewährt, sondern uns auch von Vorkommnissen in Kenntniß gesetzt, welche uns bisher nicht bekannt waren. Haben Sie hiefür sowie für die Mühe und die wohlwollende Sorgfalt unseren besten Dank, mit welcher Sie so vollständig Allezusammenfaßten. In vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebenster Falk." Düsseldorf, im Oktober. Reformen und kein Ende! Unser neuer Rabbiner, Herr Dr. Wedelt, ein würdiger Zögling des Breslauer Seminars, holt schon zu Anfang tüchtig aus; nur so fortgefahren, und es wird bald nichts mehr zum Reformiren da sein. Da liegt vor mir eine Gebetordnung; da heißt es: „fällt weg, fallen weg, wird nur zum Theil gesagt, fallen aus," und so geht es die ganze Gebetordnung durch; dagegen werden deutsche Gebete, die etwas eintragen, für Wöchnerinnen, neugeborene Kinder, junge Ehepaare, Bar- Mizwah, Kranke u.s. w. (sie!) vom — Rabbiner gesprochen. Die possierlichste neue Erstndung ist wohl die, daß zu Mussaph am Rosch Haschanah, „nachdem die Gemeinde auf den Knieen gelegen und wieder aufgestanden, der Rabbiner vor geöffneter Lade ein deutsches Gebet spricht! ' Wie niedlich! Uns möchte es jedoch fast als Carricatur bedünken, und hat ein solches Gebühren denn in der That sehr störend gewirkt. Noch — interessanter war aber diese hübsche Einrichtung am VersöhnungStage, an welchem sich zu den deutschen Gebeten nach den Knieungen auch noch deutsche Einleitung zur Aboda und eine eben solche „Auslertung" nach derselben gesellten. Zugleich wurden' wir mit einer draconischen Synagogen - Ordnung beglückt, in der allerhand Dinge verboten werden, die man doch anständigen Menschen nicht erst zu verbieten braucht und die deßhalb auf den, der sie liest, den Eindruck macht, wie wenn die Düsseldorfer Israeliten auf einem sehr niedrigen Standpunkte der Bildung ständen. So wird tm Paragraph 6 das Tabakraucher! während des Gottesdienstes im Vorhofe der Synagoge untersagt; Paragraph 11 bestimmt, daß die bezüglichen (sie!) Bestimmungen auch für die Damen gelten! Unseres Wissens gibt es in Düsseldorf solche emancipirte Damen gar nicht, die sich herausnehmen möchten, während des Gottesdienstes Tabak zu rauchen. Dagegen sind auch Dinge verboten, deren Verbot wohl kaum aufrecht erhalten werden kann; so darf man sich nach § 3 nicht „umdrehen" und auch nicht „umsehen". Es müßte also Jeder, um die Synagoge zu verlassen, rückwärts hinausschreiten. Wenn das im Schulchan Aruch so vorgeschrieben wäre, so würden die Herren Reformer sich gewiß beeilen, das „abzuschaffen". Während Herr Rabbiner Dr. Wedell Gebete