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Der Israelit · 1875-11-10 · Heft 45 (10.11.1875) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 45 (10.11.1875)
Date
1875-11-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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996 die Reform ist, wie der Herr Rabbiner das Christenthum nennt, ein idealer Begriff, wir müssen unS daher an das Reale, an die Gemeinden halten und können nur aus dieser ausscheiden. Der Austritt aus der Gemeinde ist demnach nicht ein größeres Recht, als der Austritt aus der Confession, sondern ein geringeres, nicht ein Privilegium, wie der Herr Rabbiner meint, daS Herr Laster den Juden verschaffen wolle, sondern eine Abfindung, da das Ganze für uns nicht besteht. Was bietet uns aber -er Herr Rabbiner für das, was er ein Privilegium nennt? Den Austritt aus dem Judenthum, während wir gerade für das Judenthum in den Kampf treten. Der Hinweis, daß auch innerhalb der einzelnen christlichen Kirchen, namentlich zwischen den Pastoren Knak und Kampfmeyr einer - und Prediger Sydow andrerseits, die Gegensätze nicht minder schroff, als innerhalb der einen jüdischen Religionsgemeinschaft seien, ist nicht zutreffend, da eS sich hier nur um persönliche Gegensätze, um persönliche Meinungsverschiedenheiten handelt. Die christlichen Gemeinden haben dessenungeachtet ihren Standpunkt nicht verlassen und bieten auch dem strenggläubigen Mitgliede die Befriedigung seines religiösen Bedürfnisses, der religiöse Standpunkt aber wird von den oberen Kirchenbehörden, Concilien, Synoden re. rc. gegeben, alle Gemeinden sind sich daher gleich , was bei den jüdischen Gemeinden, die die Reform auf eigne Faust betreiben, nicht der Fall ist. Der Herr Rabbiner will zwar die Minoritäten nicht vergewaltigen, „zum Theil habe der Gerechtigkeitssinn der Gemeindevorsteher diesen Minoritäten cultuelle Einrichtungen nach ihrem G eschmacke aus dem Gemeindeseckel geschaffen, zum anderen Theile enthalte das Judengesetz von 1847 schon Bestimmungen, wie in Conflictfällen zu verfahren sei". (Schluß folgt. Literarischer Bericht. onsiD ’pnpi -!5d, 7. Band, rot? rüDD Der gelehrte Herr R. N. Rabbinowitz aus München hat den 7.Theil feines großen Werkes edirt. Auch dieser Theil zeichnet sich wiederum durch mannigfache Bereicherung der talmudischen Literatur auS und trägt nicht wenig zltm Verständnisse und zur Aufklärung vieler dunkler Stellen des Talmuds bei. Es sei uns gestattet, bei dieser Gelegenheit die Aufmerksamkeit der Freunde der rabbinischen Literatur auf das große Werk des Herrn R. zu lenken. Nur durch die Munificenz eines Einzelnen wurde — wie in der Vorrede bemerkt — die Herausgabe des vorliegenden, siebenten Theils ermöglicht. Wenn nicht opferfahige Freunde der talmudischen Literatur dem Herrn Verfasser ihre besondere Theilnahme zuwenden, so müßte die Fortsetzung der soviel zum Verständnisse mancher dunkler Talmudstellen beitragenden Arbeit unterbleiben. Wünschen wir, daß Herr R. die nLthige Förderung finde, damit die nachfolgenden Theile dieses allgemein als verdienstlich anerkannten Werkes recht bald erscheinen. Herr R. verdient ob seines immensen Fleißes, seiner angestrengten Arbeit und seiner hervorragenden hier so gut verwertheten Geisteskräfte allseitigen Dank. Zeitungsnachrichten und Gorrespondenzen. Deutschland. Mainz, den 8. Nov. Der in den weitensten Kreisen rühmlichst bekannte Herr Benjamin Niederhofheim in Frankfurt a. M. hat am vergangenen Sabbat das Jubiläum seiner fünfzigjährigen Thätigkeit als Mohel unter allseitiger, wahrhaft großartiger Beteiligung gefeiert. In nächster Nummer, f. G. w., Ausführliches. Mainz, 8. Nov. Wir berichteten unlängst von der großartigen Stiftung des Herrn M. I. Kirchheim in Frankfurt a. M. Am vorigen Donnerstag ist Herr K. nach langen Leiden in ein besseres Dafein abberufen worden. Eine der nächsten Nummern wird eine ausführliche Schilderung dieses frommen, edlen, wohlthätigen Mannes bringen. Berlin. Gegenüber der in der „Kreuzztg." vom 7. d. M. enthaltenen Bemerkung, daß ein christlicher Geistlicher sich an der Weihe einer jüdischen Synagoge nicht betheiligen könne, „ohne damit den Christenglauben und die Christenhoffnung ihrer Leugnung gegenüber ins Ungewisse und Gleichgültige zu setzen," sei einfach thatsächlich angeführt, daß der strenggläubige und kirchlich gesinnte König Friedrich Wilhelm 1. von Preußen am 20. April 1718 in Begleitung der Königin und des damals sechs Jahre alten Kronprinzen Friedrich in der hiesigen Synagoge der Heiderreutergaffe erschien und dem Frühgottesdienste beiwohnte; es war am dritten der Mittelfeiertage dejüdischen Paffah - (Oster-) Feste-, am Tage

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