Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 39 (29.9.1875)
- Date
- 1875-09-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XYI. Jahrgang. Erste Beilage zu Ar. 39 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Vom bayerische» Ries. ypn1 dk hipp ttb Dyi nyn! Für Ihr geschätztes Blatt, das sich die Aufgabe gestellt: alle das jüdischreligiöse Interesse berührenden Uebelstände zu bekämpfen und "i'du schon manches Ersprießliche geleistet, erlaube ich mir hiermit, einen tief in das isr. Familienleben eingreifenden «crvnien iid« zur Sprache zu bringen, hoffend, daß Sie diesen Zeilen die Spalten Ihres Blattes öffnen und sie aufnehmen werden. — Ich bin es mir nun recht wohl bewußt, mit diesen vielleicht einen kleinen Sturm heraufzubeschwören, allein nach dem bekannten Satze rp“in iw dem 5iSi vw DipD3 darf da, wo es sich um Steuerung einer gegen das göttliche Gebot verstoßenden Sache handelt — keine Rücksicht genommen werden. — Schon Mancher Ihrer geehrten Correspondenten hat mit scharfer Feder unangenehm berührt und doch mit Gottes Hilfe, nachdem der Sturm sich gelegt, auf fruchtbringenden Boden gesäet und daher — ^iw ’bi« — will ich zur Sache kommen. Ich will von dem leider so allgemein gewordenen cwj iw »eo sprechen. Nicht nur junge — sondern auch ergrauende Frauen machen keine Ausnahme. — Männer, Familienväter und sogar Manche, die als streng orthodox gelten und sein wollen und auf nwpn nirn» möglichst Bedacht nehmen, setzen sich über diesen 'n"n*n dd^n leicht und blindlings hinweg. Zur Heit der Regierrug des Persischen Königs Ahasverus und seines mächtigen Ministers Haman decretirten diese ruwwi mwa nach dem Vollzug des Todesurtheils der Königin Tian das Princip mos m» »’N 53 m\i5. Welche Tradition unsere Weisen an diesen .ijupni nii« knüpfen, ist hier nicht der Platz zu erörtern. Doch nun in unserem luxuriösem Zeitalter, wo so vielfältig in verschwenderischer Weise, namentlich auch bei Heirathsgütern so hoch gegriffen wird und wo in allen Bedürfnissen, auch in allen nur erdenkliche Frisouren kein Mangel an Auswahl herrscht, — könnte so leicht diesem Uebergriffe abgeholfen werden. — Wenn Männer bei ihren Frauen, wenn Eltern bei Verlobung ihrer Kinder darauf Bedacht nehmen würden und die Bedingung daran knüpften, ein kleines Capital hierfür zu reserviren und wenn nur Einer, dem es ernst ist. orthodox zu sein, den Anfang machte, so würde dieses Beispiel on o»»np 5»ii£p ’3 vielseitig Nachahmung finden. — Möchten sich doch bei den nun herrannahenden cwnn 'Q' rcü5 ^nie” 53 5p: wbyWlanner zur Aufgabe machen, in ihrem Familienkreise mit Ernst und Muth zur Abwehr dieses Uebels zu steuern ~'y pi'p *6i. E. I. Hannover. In meiner Jugend hörte ich sehr oft folgendes Sprüchwort: „Eine jüdische Neschomo kann man nicht schätzen." Das sollte so viel sagen, daß man einen Juden nicht immer nach seinem Aeußern beurthcilen kann, da es sich oft herausgestellt hat, daß man von Manchem, den man bei seinem Leben gering geschätzt, erst nach seinem Tode erfahren, wie viel Gutes er ausgeübt hat. Dieser Spruch hat sich hier bei zwei Leuten bewährt. Hier lebte ein Mann, der unter dem Namen „Goldmeier" bekannt war. Man wußte wohl, daß er ein großes Vermögen besaß, jedoch blieb er ganz unbeachtet, fast von Jedem gemieden, weil seine ganze Lebensweise eigenthümlich war. Er hatte keinen Haushalt, speiste jedoch nicht in einer Restauration, sondern holte sich sein Essen aus einer Speiseanstalt, wo man die Portion für 8 Pfennige verabreichte. Hinsichtlich seiner Kleidung war er auch nicht wählerisch, und Kleidermacher konnten bei ihm nichts verdienen, da ihm Ein Rock 25 Jahre dienen mußte. Vor Kurzem verstarb dieser Sonderling, und die lachenden Erben, die auf eine große Erbschaft hofften, fanden sich nach Eröffnung des Testaments sehr enttäuscht, indem sie erfahren sollten, daß sie unberücksichtigt geblieben und das ganze Vermögen zu milden Zwecken bestimmt sei. Jetzt wurde auch bekannt, wie wohlthätig dieser Mann immer war. Man sah ihn öfter im Amtsgerichte, und keiner wußte, zu welchem Zweck; nun erfahren wi, daß er unvermögenden Leuten, die vom Gerichte verurtheilt und keine Zahlungen leisten konnten, Geld vorgeschossen rmd dasselbe entweder gar nicht abgefordert hat, oder sich nur nach und nach die Auslagen ohne Zinsen wiedergeben ließ. Nur ein kleiner Theil des Vermögens jedoch ist der jüdischen Gemeinde zugefallen, während der größere Theil der Stadtgemeinde ohne Unterschied der Confession vermocht ist. Auch diese Bestimmung ist durch die Umstände zu erklären. Während die