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Der Israelit · 1875-09-08 · Heft 36 (8.9.1875) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 36 (8.9.1875)
Date
1875-09-08
Page
– (sequence 19)
Language
German
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823 „nach dem Rechte Mofis und Israelis"; werden dem sterbenden Juden vorschriftsmäßig die Bußgebete und das „Höre, Israel" vorgesagt und wird der Gestorbene zur Gruft versenkt, ohne daß zu diesen Handlungen die Function oder auch nur die Anwesenheit eines Rabbiners oder sonstigen Clerikers irgend erforderlich wäre. Das Judenihum kennt keine Weihen, auch — seit Zerstörung des Tempels zu Jerusalem — kein zu irgend einer Function berufenes oder speciell berechtigtes Priesterthum, kennt keine geistliche Seelsorge (circa animarum), wie sie auch die protestantische Kirche aufstellt, bedarf für seinen Gottesdienst weder eines geweihten noch eines diplomisirten Geistlichen. Wenn in unseren Tagen nur angeftellte Rabbiner, Prediger oder sonst öffentlich anerkannte Funktionäre jüdische Paare trauen dürfen, so ist das eine staatsrechtliche, keineswegs aber eine jüdisch-canonische Vorschrift. Der Rabbiner ist lediglich der von der Gemeinde bestellte Schriftgelehrte, der in Ceremonial- und Ritualfragen ängstlichen Gemeindegenossen Auskunft über dahin einschlagende zweifelhafte Fälle gibt; als Prediger ist er der öffentiche Religionslehrer der Gemeinde, so wenig aber maßgebend in dogmatischen Fragen, daß in den alten, von moderner Cultur nicht beleckten Synagogen jeder auch nur halbwegs Schriftkundige im Auditorium dem berühmtesten Talmudisten, wenn dieser^ vor der „heiligen Lade" seinen Vortrag hielt, eiufaüen und opponiren durfte. Selbst über die Liturgie und deren zeitgemäße Reform hat lediglich die Cultusgemeinde selbst oder deren Vertretung zu entscheiden, w!e das in den letzten Jahren wiederum hier in Wien, freilich weder mit praktischem Sinn noch mit nachhaltiger Consequenz geschah. Außer der Qualität der Race, außer dem glücklichen Mangel an jeder priesterlichen oder ieelsorgenden Autorität, wirkt noch ein weiteres Motiv auf die geistige Spannkraft des Juden: die Vorurtheile sind es, die ihm im Leben entgegenstehen. . Der Krabe in der Schule, der Jüngling bei seinem Eintritt in einen bürgerlichen Beruf, der Mann in seiner gesellschaftlichen Stellung ist sich bewußt, daß er zurückstehen werde gegen seine christlichen Mitschüler, Berufsgenossen und Mitbürger, wenn er nur das Gleiche, wenn er nicht mehr als sie leistet. Das Factum des mehr oder minder verdeckten Vorurtheils steht ihm von Jugend auf vor Augen, und der angeborne Scharfsinn seiner Race, verstärkt durch ihre tausendjährige Unterdrückung, lehrt den Juden in der Kindheit schon instinctiv, in der Praxis des Lebens bei vorgeschrittenem Alter, daß er nur durch größeren Fleiß, größere Thatigkeit, überlegenes Wissen und Können emporzukommen hoffen dürfe. Das spannt alle Nerven, regt alle Geisteskräfte an — natürlich nur bei den von Hause aus Begabten. In dem ehrenfesten patriarchalischen Leben der altjüdischen Familie aufgewachsen, sind ihm meist die — bei den semitischen Racen ohnehin seltneren — Laster des Trunkes und des Spieles fremd; dagegen hat ein noch wenig geklärter, häufig sogar fehlgreifender Ehrgeiz, von dem seine Vorfahren nicht die leiseste Ahnung hatten, ihn ergriffen. Weil er fühlt, daß er Schranken übersetzen muß, die der Erreichung des Nächstliegenden Zieles im Wege stehen, treibt es ihn, einmal im Zuge, allzu häufig, weit über diese hinaus zu streben. Man wird ihm den Juden verzeihen, wenn er „mit Vorzug" die Claffen durchmacht, die Rigorosen mit Auszeichnung besteht, wenn er in dem gewählten Berufe ganz Besonderes leistet; aber auch, wie Viele denken, wenn das durch exotische Titel und vielfarbige Ordensbändchen belegt erscheint; von denen gar nicht zu sprechen, welche die schwindelnde Höhe des Millionärs zu erreichen streben, der, geadelt und baronisirt, wenigstens in VerwaltungSräthen, in Wohlthätigkeits - Aufrufen und in Theaterlogen neben altfürstlicken und altgrästichen Christen figurirt. In der That ist in unserer Zeit das Streben vieler Juden nach großem Reichthum häufig mehr eine Folge ihres irregeleiteten Ehrgeizes, als einer unmäßigen Habsucht. Das liegt in der Tendenz einer wesentlich materiellen Zeit, welche meist den Menschen nach dem schätzt, was er besitzt, „was er werth ist," wie der Engländer sich ausdrückt, wenn er den Reichthum eines Mannes taxirt. Der zweifache Zug, den wir bereits charakterisirt, bestimmt auch die politische Richtung der Mehrzahl unter den Juden der Neuzeit. Das historische Recht, aus welchem die Dogmatik — richtiger die Kirchengesetze — des Judenthums sich herausgebildet hat, läßt die große Masse auch in staatlichen und politischen Dingen dem conservativen Principe huldigen, specieller noch dem monarchischen. Nicht nur weil die Synagoge lehrt, „Königsgesetz ist auch religiös verpflichtend," sondern weil die oberste Staatsgewalt die Juden, schon aus Motiven der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, vielfach gegen Ausbrüche rohen Fanatismus des Pöbels in minder cultivirten Zeiten und Ländern schützte. Daß ein König, der sogenannte „weise" Salomon, in seinen Sprüchen ermahnte, „fürchte Gott, mein Sohn, und den König, und mit Aufrührern lass' dich nicht ein", war naheliegende Politik. Wie sollte ein Monarch nicht royalistisch sem? Aber es ist eine These im Judenthum geworden und allmälig Gefühlssache.

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