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Der Israelit · 1875-09-01 · Heft 35 (1.9.1875) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 35 (1.9.1875)
Date
1875-09-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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790 heit in der Behandlung der verschiedenen vom Staate anerkannten Confessionen und Religionen wieder einführe. Dieser Ausspruch dürfte sich als haltlos erweisen. Nach dem Gesetze ist der Religions-Unterricht an den Gymnasien und Realschulen obligat. Die Schule hat jedoch nach dem Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 nicht unbedingt, sondern nur dann die Verpflichtung, den Religionsunterricht einer bestimmten Konfession sicherzustellen, wenn diese durch mindestens 20 Schüler (in allen Classen zusammen) vertreten ist. Wo diese Anzahl nicht erreicht ist, muß die Sorge für den Religions - Unterricht dem Hause oder den Kirchen- und Religions-Gesellschaften überlassen bleiben. Es ist eine wichtige Konsequenz des Gesetzes vom Jahre 1872, einen Unterschied zu machen zwischen Zeugnissen von Religionslehrern, welche den Schulbehörden verantwortlich sind und von solchen, die es vermöge ihrer privaten Stellung nicht sind. Hat die Behörde in dem Falle, wo weniger als 20 Schüler einer bestimmten Confession vorhanden sind, auf die Prüfung der Qualification des Religionslehrers und auf dessen Wahl oder Bestellung keinen Einfluß, wird der Unterricht privat, also nicht an der Anstalt ertheilt und steht der Lehrer in der Ausübung seiner Lehrthätigkeit auch nicht unter den Disciplinar-Vorschriften der Schulgesetze, so ist die Schule wohl nicht in der Lage, die Leistungen der betreffenden Schüler zu bescyeinigen und die Fortgangsnote bei der Clasisiration mit vollem Gewichte in Anschlag zu bringen. Gleichwohl ist es nach der Verordnung gestattet, daß die Zeugnißnoten von Privatlehrern, welche das Vertrauen verdienen, daß sie an ihre Schüler die richtigen Anforderungen stellen und die Leistungen derselben nach dem in der Schule giltigen Maßstabe beurtheilen, in das Schulzeugniß ausgenommen werden. Ja, um Zweifel in die Vertrauens Würdigkeit in bestimmten Fällen im Vorhinein zu beseitigen, ist angeordnet, daß ein Zeugniß, welches ein nn Seelsorge-Amte wirkender Geistlicher der evangelischen Kirche oder der Rabbiner (oder Religionslehrer) einer jüdischen Cultusgemeinde ausgestellt hat, ohneweiters anzuerkennen ist — jedoch ohne Einfluß auf die allgemeine Zeugnißclasse. Asien. Auch Sibirien ist von Juden bewohnt. — Nach dem letzten Census leben in Irkutsk nahe an 1000 Juden. (Jew. Chr.) Amerika. New-Uork. Die Ernennung des Herrn Josef Selig mann zum Präsidenten der Kommission für den Durchgangsverkehr hat allen Bürgern, ganz besonders aber unfern Glaubensgenossen, große Genugthuung bereitet. Diese Kommissionäre sind gegenwärtig die wichtigsten Personen in unserer Stadt, da von ihren Handlungen das künftige Gedeihen unserer Stadt abhängt, und wenn sie weise handeln, werden künftige Generationen ihr Andenken segnen. Die Stellung des Herrn Selig mann ist deßhalb eine sehr verantwortliche, und die von der gesammten Presse ausgedrückte Befriedigung über seine Wahl bezeugt die hohe Achtung, in welcher dieser Mann steht. (Hebrew.) Feuilleton. Aildtr aus dem alten Prager Ghetto. Erzählungen von S. Kohn, Vers, des „Gabriel". (Fortsetzung.) Ester war während der letzten Worte aus dem anstoßenden Zimmer gekommen und hatte sich zum Tisch gesetzt. „So lange Du lebst, Vater Lebens, das Hab' ich nicht 'gewußt, ich weiß nur, daß Ihr zwei unverträgliche Schchenim^) seid .... aber auch schon früher? . . . was hast Du da mit ihm gehabt?" „Das weißt Du nicht? Deine Mutter weiß es, da wäre viel zu erzählen! ... es ist nur zum Staunen, wo einem von uns beiden, mir oder Jakow, ein Verdruß bestimmt war, war gewiß immer der andere' daran Schuld gewesen. Ich sag' Euch, es ist nur zum Lachen, wie wir uns von unserer Geburt an nicht haben vertragen können!" Ester sah, daß der Vater in mittheilsamer Stimmung war; Mosche Budweiser galt für einen guten Erzähler, und hörte sich daher gerne sprechen; sie konnte ihm in dem Momente keinen größer» Dienst erweisen, als ihm sagen: „Vaterl, Du machst mich sehr neugierig, das Hb' ich noch nicht gewußt, erzähl' mir das . . . Mutterl wird's gerne noch einmal hören. Du kannst ja Alles so betamt 3). erzählen, ich hör' so alte Maißes für mein Leben gerne!" „Herzgannofte!" 4) sagte der Vater, seine Tochter derb in die vollen Wangen kneifend, „also rück' 1» Later, mein lieber, vielleicht auch eliptisch für Later \t ben . . . sollst Du lange und glücklich. 2) Nachbarn. 3) liebenswürdig. 4) Hcrzensdicbin.

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