Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1875)
- Date
- 1875-07-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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655 drückt. Der Bauer in Böhmen war, trotzdem 1782 die Leibeigenschaft aufgehoben worden war, dennoch nicht viel besser als ein Sklave. Er mußte feinem Grundherrn frohnden und arbeiten. Patrimonialgerichte, deren Beamte von den Grundherherren angestellt und bezahlt wurden, sprachen in erster Instanz Recht, und auch die Polzei auf dem flachen Lande wurde von den herrschaftlichen Aemtern oft in harter, ungerechter, zuweilen sogar in grausamer Weise geha'ndhabt. Die Amtleute waren häufig Creatur'en in der Hand der Domänenbesitzer, in vielen Fällen auch unwissende, gewissenlose Menschen, deren einzige Absicht darauf gerichtet war, sich die Gunst ihrer Herrschaften um jeden Preis zu erhalten, und sich auf Kosten ihrer Dienstgeber sowohl, als der von ihnen abhängigen Unierthanen — so wurden die Bauern den Herrschaftsbesitzern gegenüber bezeichnet — in schamloser Weise zu bereichern. Die Patrimonialbcamten waren ihren Dienftgebern gegenüber häufig Speichellecker der verächtlichsten Art, den Bauern gegenüber Tyrannen. Es ist selbstredend, daß nicht alle Beamte so waren, aber es war Unglück genug, wenn ein großer Theil dieser Schilderung entsprach. Ich selbst kenne einen noch jetzt im besten Mannesalter stehenden Cavalier, dem noch bis zum Jahre 1848 nicht nur seine Beamten, sondern auch deren Frauen die Hand küssen mußten — und dieser Fürst war ein guter, mildthatiger Mensch! .... Er glaubte diese sklavische Huldigung mit Recht fordern zu dürfen, er glaubte seiner Würde etwas zu vergeben , wenn er auf diesen Tribut hündischer Unterwürfigkeit verzichtet hätte. Der Bauer konnte seinem Grundherrn gegenüber, wenn dieser nicht — was allerdings sehr häufig vorkam — ein billigdenkender, humaner Mann war, nur schwer sein gutes Recht finden. Es bestanden gesetzliche Bestimmungen der wunderlichsten Art. Landschaftlicher Besitz in Böhmen war Jedem, mit Ausnahme der Mitglieder des Herren- und Ritterstandes, dann Prager und Pilsener Bürgern, untersagt. Das bürgerliche Gesetzbuch enthielt Bestimmungen, die jetzt geradezu unglaublich und widersinnig erscheinen. Ich will nur ein eigenthümliches Beispiel anführen. Den Gymnasiallehrern ward verordnet, die Söhne der Adeligen und der hohen Beamten leicht, dagegen die Söhne der Bürger und der Handwerker streng zu prüfen und zu behandeln, damit sich von Liesen nicht zu viele zu den Studien zudrängen! Wenn auch nicht gesetzlich, so waren doch tatsächlich Bürger und Bauern von allen höheren Beamten- und Offiziersstellen ausgeschlossen. Gelang es einem Einzelnen ausnahmsweise den Rang eines Gubernialrathes zu erringen, so war das ein Ereigniß, das den officiellen Zeitungen — nur diese bestanden in Oesterreich unter dem Drucke einer jede Geistesregung erstickenden Censur — Veranlassung gab, Lobpsalmen, ebenso auf den so hoch emporgestiegenen als auch auf die merkwürdig humane, väterliche Negierung zu singen. Daß unter solchen Verhältnissen die' Lage der Juden in Böhmen eine sehr traurige war, versteht sich wohl von selbst. Die Landbevölkerung konnte es bei einem zu unerträglichen Drucke wenigstens versuchen, sich aufzulehnen, und Bauern- und Robotexcesse gehörten nicht zu den Seltenheiten. Die relativ kleine jüdische Bevölkerung aber, jeder Selbstvertheidigung unfähig, war nicht nur wehrlos in die Hand einer korrupten Beamtenschaft, welche den Juden bei jeder Gelegenheit Geld erpreßte, gegeben, sondern sie war auch der Spielball des Pöbels, jedes Einzelnen, der, selbst gedrückt, froh war, in dem weiten Reichs Jemanden zu finden, der an Rechtebentz noch unter ihm stand, den er — nahezu völlig straflos — verhöhnen, beleidigen , kränken, in seinem echten wahren Menschenrechte verletzen konnte. Ich habe es schon an einem andern Orte, wo von den Verhältnissen der Juden in Altösterreich die Rede war, ausgesprochen, und erlaube mir, es hier zu wiederholen. Die gegenwärtige Generation Oesterreichs, der das Glück deschieden, in einer Zeit und in einem Staate zu leben, wo die wahre Freiheit sich in ihrem höchsten Glanze entfaltet, wo ein weiser, helldenkender Fürst, eine erleuchtete Regierung und alle Faktoren der Reichsleitung die wahren Principien des echten Rechtes Hochhalten, wo die höchsten Staats die hervorragendsten Ehrenämter jedem Fähigen, ohne Rücksicht auf seinen Glauben, zugänglich, wo alle Unterschiede in der politischen Stellung gefallen sind — wird es nicht begreifen können,' daß noch in demselben Jahrhunderte ein Theil der Bevölkerung seines religiösen Bekenntnisses wegen unter dem furchtbarsten Drucke zu leiden hatte. Die damalige österreichische Gesetzgebung — ein diametraler Gegensatz der gegenwärtigen, die zu den liberalsten der Welt zählt — war den Juden sehr ungünstig. Die Negierungsdauer des unsterblichen Kaiser Joseph war eine zu kurze gewesen, um die von diesem edlen Herrscher beabsichtigten durchgreifenden Verbesserungen auszusühren. Wohl war das Schrecklichste, Furchtbarste, der gelbe Fleck, den unter Marin Theresia jeder Jude tragen mußte, und ähnliche Verordnungen, welche die Menschenwürde» und mehr noch, ihren Urheber schändeten, aufgehoben worden; aber noch immer bestanden eine Masse widersinniger, ja sogar grausamer Gesetze , welche das Leben und die Existenz der Ju-