Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1875-06-02 · Heft 22 (2.6.1875) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 22 (2.6.1875)
Date
1875-06-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447603-2447622--11577-2467367
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

482 sition, zu welcher die Majorität der Deputirten gehörte, zurückziehen müssen. (Die Israeliten von Marocco.) Das C.-Comit« hat von verschiedenen Seiten die Versicherung erhalten, daß die maroccoanische Regierung auf die in letzter Zeit an mehreren Israeliten verübten Mordthaten aufmerksam gemacht und auf die Noth- Wendigkeit der Bestrafung der Schuldigen hingewiesen worden ist. — Man wollte anfänglich behaupten, daß die häufige Wiederkehr solcher Verbrechen gegen die Israeliten davon herrühren könne, daß der Verbrecher das Recht hat, sich durch Geldentschädigung der Strafe zu entziehen. Allein dieses Recht ist dort ein allgemeines und wird ebenso bei einer an einem Muselmanne verübten Mordthat angewandt; das maroccoanische Gesetzbuch enthält dasselbe ausdrücklich als Landesgefetz, so daß in Marocco in der That nur äußerst selten an einem Mörder die Todesstrafe vollzogen wird; auch würden sich die Angehörigen eines Gemordeten, wenn sie die Geldentschädigung nicht acceptiren wollten, nicht blos der öffentlichen Verachtung, sondern auch vielfacher Rachsucht aussetzen. — Ein Correspondent aus Saffi macht von Neuem auf die häufige Wiederkehr von Ermordungen israelitischer Kaufleute aufmerksam, die in Handelsgeschäften auf arabische Märkte reisen. Vor einigen Wochen sind wieder zwei Israeliten aus Saffi, David und Jomtob Abecasis, in einer Ortschaft Namens Elmuifats in der Provinz Abda, deren Gouverneur Welet Elhaz Elhayachi ist, von Arabern ermordet worden; vermuthlich ist dieser Doppelmord verübt worden, um jenen Unglücklichen die Summe von 3000 Fr., die sie bei sich hatten, zu rauben. Bis jetzt ist das an den Gouverneur gerichtete Gesuch um Bestrafung der Mörder ohne Erfolg geblieben. — Das C.-Comite hat verschiedene Maßregeln dieserhalb ergriffen. (Die Israeliten von Tunis.) Die Affaire der beiden, unter dem Vorwände ihres erfolgten Uebertrittes zum Islam, ihren Eltern geraubten israel. Mädchen aus Elmeckenine scheint in ein etwas besseres Stadium einzutreten. Nach einer Mittheilung des Präsidenten des dortigen Bezirkscomitös, H. Abraham v. Bocara, hat H. L. Elmilik von dort, Vicepräsident des Comites, von Sr. Exc. dem Premierminister des Bay, General Kher el Dine, das Versprechen erhalten, das jüngere der beiden Mädchen nach Tunis kommen und hier vor Gerichtspersonen über die Umstände und die Aufrichtigkeit seines Uebertrittes ausfragen zu lassen; es sind bereits die nöthigen Anordnungen hierzu getroffen worden. Mehr kann und darf für den Augenblick nicht verlangt werden. (Die Falascha-Jsraeliten.) Eine Bekanntmachung aus London hat neulich von den Erfolgen gemeldet, welche die BekehrungSversuche der englischen Missionäre unter den Israeliten von Abyssinien gehabt haben. Der Rath der Anglo- Jewish-Association, der dem C.-Comitö von dieser Bekanntmachung Kenntniß gibt, fragt dasselbe an, ob es ihm nicht möglich wäre, zu den Abyssinischen Juden wieder in Beziehung zu treten. Herr Joseph Halevi, dem diese Mittheilungen vorgelegt wurden, meint, daß die von dem englischen Journale veröffentlichten Nachrichten sehr übertrieben seien; die Protestanten haben in Abyssinien nicht das Recht, Gemeinden zu bilden, und von einer ernstlichen Verbreitung des Protestantismus in diesem Lande könne nicht die Rede sein; der einheimische Clerus sei zu mächtig, um die Errichtung einer neuen Kirche zu gestatten. Wenn auch die Falaschas aus den Händen der Christen die Bibel nehmen, so lesen sie doch das neue Testament nicht. Herr I. Halevi fügt hinzu, daß, wenn man 2 israel. Schulen an der Grenze von Abyssinien, die eine in Massua und die andere in Galabat, errichten würde, so könnte man den Vorspiegelungen und Uebertritten begegnen, die von den Feinden des Judenthums dort versucht werden. — Das C.-Comite fürchtet, daß die Ausführung dieses Planes auf fast unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen werde; der physische und staatliche Zustand dieses Landes würde einen solchen Versuch äußerst peinlich und gefährlich machen. Außerdem haben die beiden von Herrn Halevi angegebenen Ortschaften jetzt nicht mehr die Bedeutung, die sie hatten, als Herr Halevi sie besuchte; es wohnen gegenwärtig fast keine Israeliten mehr in denselben. F e n i l l e t o tu Haus Ebers. Erzählung von S. K o h n, Verfasser des „Gabriel". (Fortsetzung.) Zweites Kapitel. Das Bank- und Großhandlungshaus „Jonas Ebers" war eines der angesehensten in der ganzen Monarchie. Der Gründer desselben, berühmt durch seine strenge Redlichkeit und sein kaufmännisches Genie, war schon vor Jahren heimgegangen zu seinen Vätern; aber seine Söhne hatten dem Willen ihres Vaters gemäß das großartige Geschäft unter der alten unveränderten Firma fortgeführt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.