Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1875)
- Date
- 1875-06-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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481 rums noch immer nicht urgirt? Ganz ähnlich verhält es sich mit Ler Seminarfrage. Anstatt einer definitiven Lösung ging das Streben der Kanzlei stets bloS dahin, die Entscheidung hinauszuschieben. Und aus welchem Grunde? Abermals nur aus Furcht, es könnte die Entscheidung zu Gunsten der Congreßler ausfallen. Leider ist mit diesem „diplomatischen" Zaudern blutwenig gethan. Früher oder spater müssen die Würfel denn doch fallen. Und doch hält eben die Seminar-Angelegenheit die Gemüther in beiden Lagern in steter Aufregung. Auch hierüber kann ich als Augenzeuge berichten. Den vergangenen Freitag und Samstag — 21. und 22. d. M. — war ich in Pesth. Nun reichte in der Freitag-Sitzung des Reichstages der Abgeordnete Eugen Pechy ein Gesuch der Mate-Szalküer isr. Gemeinde ein um baldige Errichtung des Rabbinerseminars und zwar mit der Motivirung, daß sie jetzt keinen Seelsorger finden könne, welcher befähigt wäre, „den Gottesdienst in ungarischer Sprache zu leiten". Das Gesuch wurde ordnungsgemäß dem Petitionsausschusse zugewiesen. Allein schon in der Samstag-Sitzung, als der letzten in dieser Session, kam dieses famose Gesuch neuerdings zum Vorscheine. Die Petitionscommission stellte den Antrag, es möge dasselbe dem Cultusminister zugewiesen werden. ' Schon der Umstand, daß die erwähnte Commission das Gesuch der Competenzsphäre des Reichstages entzogen und der administrativen Gewalt des Ministers zugewiesen hat, muß als ein höchst bedenklicher erscheinen, wenn man die notorische seminarfreundliche Gesinnung des gegenwärtigen Leiters des ungarischen Cultusministeriums in Erwägung zieht. Doch dies genügte noch nicht. Der ' erwähnte Abgeordnete Eugen Pechy erhob sich nämlich und betonte, daß das Seminar nicht Angelegenheit einer Gemeinde, sondern der ung. Judenheit im Allgemeinen sei und richtete an den Minister die Interpellation: „was er betreffs der Errichtung eines ung.-jüd. „Rabbiner-Seminars beabsichtige?' Hierauf erwiederte nun der Cultusminister Trefort: Er anerkenne in vollem Umfange die Wichtigkeit der Seminarfrage, sei jedoch jetzt, im Momente der parlamentarischen Thorsperre, nicht mehr in der Lage, sich mit derselben zu befassen; im nächsten Reichstag werden, sobald die Umstände dies erlauben, „diesbezüglich Verfügungen getroffen werden." (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten & Correspondenzen. Deutschland. Anerbach a. d. Bergstraße. (Ungern verspätet.) Den 8. Nissan starb dahier der in weiten Kreisen bekannte Herr. Nathan Bendheim. Wir haben schon vor Jahren berichtet, daß Herr B. sich des hohen Vertrauens des Landesfürsten zu erfreuen und von diesem den Orden Ludwigs des Großmüthigen erhalten hatte. Der Verstorbene war ein wohlthätiger, frommer und gottesfürchtiger Mann, der sehr viel Gutes gestiftet. n"a"sVa Altona, 18. Mai. Wie der „Staats-Anz." mittheilt, ist dem Staatsanwaltsgehilfen Schwarz Hieselbst der Charakter als Staatsanwalt und dem Rechtsanwalt M. Marburg der Titel eines Justizraths verliehen worden. Oe st er r. - Ungar Monarchie. Lemberg. Am 9. und 10. Mai fand endlich die Rabbinerwahl statt. Von 1370 Wählern wurden 891 Stimmen abgegeben. Hievon entfielen 866 auf Herrn Rabbiner Hirsch Ornstein, 16 auf Herrn Rabbiner I. A. Ettinger, welcher mehrere Tage vor der Wahl von seiner Candidatur zurückgetreten war, die übrigen 10 Stimmen waren theils üngiltig, theils wurden sie hier ganz unbekannten Candidaten zugewendet. (Lemb. Isr.) (Wir wünschen der großen isr. Gemeinde zu Lemberg von Herzen Glück zu dieser Wahl. Rabbi Hirsch Ornstein '"a gehört zu den bedeutendsten rabbinischen Celebritäten, die gleich groß durch Frömmigkeit und Gelehrsamkeit sind. Red.) England. London. Sir Moses Montefiore beabsichtigt demnächst eine Reise nach dem heiligen Lande zu unternehmen. Dr. Löwe und ein Arzt werden ihn begleiten. (Jcw. Chr.) Frankreich. Paris. (Monatsbericht (April) der „All. Isr. Univ."j (Die Israeliten von Rumänien.). Man glaubt noch immer, daß der Art. 8 des Spirituosengesetzes, der den Israeliten den Ausschank auf dem Lande verbietet, nächstens aufgehoben und durch eine Bestimmung ersetzt werden würde, wonach es den Landgemeinden überlassen bleiben soll, sich selbst ihre Ausschänker zu wählen. — Leider ist jedoch die letzte Session der rumänischen Kqmmer soeden geschlossen worden, ohne den genannten Art. 8 aufgehoben zu haben; die Regierung hat ihr Project angesichts einer Oppo-