Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 16 (1875)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1875)
- Date
- 1875-05-19
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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448 Jahres 1874 verblieben 175 Waisen in Versorgung, von welchen 156 bei ihren Müttern oder anderen Personen in Verpflegung waren, während 19 Mädchen im Mädchen-Waisenhause untergebracht waren. Die Kosten der gesammten Waisenversorgung bezifferten sich im Jahre 1874 auf 19,252 fl. 47 kr. Das unter der Leitung der Frau Flora Bruck stehende Mädchen-Waisenhaus ist am 11. Juni 1874 eingeweiht worden und liefert bereits erfreuliche Resultate. In Leitmeritz (Böhmen) ist ein Mann als rr?sn yyai toip p-im tsn-v (zweiter Cantor) angestellt, der früher eine Reihe von Jahren im Militärdienste gestanden. Da geschah es, daß in den öffentliche« Blättern ein Stipendium für jüdische Invaliden ausgeschrieben wurde. Der liebe Mann als gewesener Soldat hatte nichts Eiligeres zu thun, als um dasselbe einznreichen, wurde jedoch von der Statthalterei im Wege seiner Gemeinde aus dem kleinlichen Grunde abgewiesen, weil er sich vor 25 Jahren taufen ließ!! (Pesth. Lloyd.) Pesth. Am 2. Tage 'rm wurde in einem hiesigen reichen Hause eine Hochzeit gefeiert, zu welcher das Gastmahl aus einer „christlichen" Restauration geholt wurde. Prediger Dr Cohn und Oberkantor Friedmann waren anwesend und haben bei dieser Tafel -paj gebenscht und nia-o yar gesagt. Man möge sich einen Begriff von der sittlichen Verkommenheit solcher Seelsorger machen, die dann mit verdrehten Augen und gefalteten Händen das Gotteswort verkünden und sich nicht entblöden, die Welt glauben zu machen, daß sie die Verirrten der Religion zurückzuführen beabsichtigen. (Schew. Ach.) Pesth. Der von der kirchenpolitischen Commission ausgearbeitete Gesetzentwurf über Religionsfreiheit sichert jedem Bürger die Freiheit seiner religiösen Ueberzeugung und?aä Recht, dieselbe individuell zu bekennen und corporativ auszuüben. Das innere religiöse Leben wird nach Möglichkeit von dem weltlichen Staatsleben getrennt, doch besitzt der Staat das Jnspectionsrecht zum Schutze vor kirchlichen Uebergriffen. Der Glaube kann von keiner Pflicyl gegen den Staat oder die Gesellschaft entheben. Die Religions- Genossenschaften brauchen nicht mehr gesetzlich recipirt zu werden, sondern eine einfache Anmeldung bei der Regierung genügt zur Constituirung. Die Gleichberechtigung der Religion wird anerkannt, ohne jedoch an den historisch entwickelten Rechtsverhältnissen der bestehenden Kirchen zu rütteln. Die hiesigen Juden bemühten sich schon vor Jahren bei der Stadtbehörde darum, daß der am Samstag abzuhaltende Wochenmarkt auf den Freitag verlegt werde, aber stets vergebens. Die jüdische Gemeinde wandte sich dieserhalb an das Handelsministerium. Der Staatssecretär im genannten Ministerium, Herr Horn (Israelit), forderte in einem ministeriellen Schreiben die Stadtbehörde auf, dem Bittgesuche der Israeliten, in deren Händen meistens der Handel der Stadt liegt, und die darum Berücksichtigung verdienten, zu willfahren. Heber dieses Schreiben entstand nun im Lager der Raaber Stadtrepräsentanz große Aufregung und in einer der nächsten Stadtrathssitzungen, in der es ziemlich stürmisch herging, wurde beschlossen, dem Ministerium zu erwidern, daß die Frage der Markttagverlegung eine städtische Angelegenheit sei, in die sich das Ministerium nicht zu mischen habe und daß die Wochenmärkte vor wie nach Mittwoch und Samstag abzuhalten seien. (Pesth. jüd. Zeit.) Italien. Rom. Bekanntlich ist es ein Lieblingsproject des General Garibaldi, den Lauf der Tiber zu reguliren. Seitdem sich derselbe' in Rom als Deputirter aufhält, hat er auch schon dahinzielende vorbereitende Schritte gethan. Dr. G. Barzilai richtete neulich an den General Garibaldi ein Schreiben, in welchem derselbe seine Bewunderung über das großartige Projekt und die Hoffnung ausspricht, daß alle Italiener ohne Unterschied des Glaubens und der politischen Meinung zu der Realisirung dieses vaterländischen Werkes das Ihrige beitragen werden. Zu gleicher Zeit übersendet ihm Herr Dr. B. die Abschrift eines Briefes aus dem Werke von Jean Baptiste de Boyer (jüdische Briefe eäit. 1742, II. B. S. 268), aus welchem erhellt, daß die Juden Roms im Anfang des 18. Jahrhunderts beim Papste um die Erlaubniß einkamen, die Tiber zu durchsuchen, zu diesem Zwecke ihren Lauf eine Meile oberhalb und eine Meile unterhalb Roms während eines Zeitraumes von einem halben Jahre abzuleiten. Sie wollten dafür dem Papste 20 Millionen L. zahlen. Die Juden daselbst glaubten sicher zu sein, daß sie zehnmal so viel finden werden, als ihre Ausgabe betrage. Man nahm jedoch die Offerte nicht an, weil man befürchtete, daß, wenn die Tiber im Sommer, wie die Petenten verlangten, abgeleitet werden würde, durch den Schlamm und den aufgewühlten Boden Epidemien ausbrechen könnten. (H. Corr. Jsr.)