Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1875-05-19 · Heft 20 (19.5.1875) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 20 (19.5.1875)
Date
1875-05-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2447603-2447621--11555-2467344
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XY1. Jahrgang. Erste Skilage;» tlr. 20 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfponde nzen. Deutschland. Merztg n. d. Saar, 10. Mai. In unserer Nachbargemeinde Brotdorf ging am vergangenen Dienstag, 3. Mai, ein Act vor sich, der wohl geeignet erscheint, in Ihrem geschätzten Blatte erwähnt zu werden. Es hatte vor ca. 11 Jahren ein Mädchen aus hiesiger Umgegend sich gegen den Willen seiner Eltern durch bürgerliche Trauung mit einem Nichtjuden verehelicht; seither lebte sie mit ihrem Gatten im Innern Deutschlands und stand der heimathlichen Familie ganz fern. Im Laufe des letztverfloffenen Winters jedoch wandten sich beide Eheleute brieflich an einige ihnen bekannte Israeliten der Heimath und äußerten den Wunsch, ihre fünf Kinder in den jüdischen Glauben aufnehmen zu lassen; sie beabsichtigten hierbei keinen andern Zweck , als dem längstgefühlten Gewissensdrange, die Kinder dem wahren Glauben zuzuführen, Ausdruck und Verwirklichung zu verschaffen; da dieses sich in dortigem Lande unmöglich thun ließe, so würden sie gern die Reise nach dem Saarstrome machen, wenn ihnen die Gelegenheit geboten würde, ihr Vorhaben zu verwirklichen. Es wurde nun nach dem alten Grundsätze: P s'yvO son, dem Wunsche entsprochen. Die Eltern und 5 Kinder, wovon 3 männlichen Geschlechts, kamen an und fanden auch bei der Familie gute Aufnahme, sie ersuchten die zwei hiesigen D'PniD, die Knaben, von welchen der eine 9, der andere 7 Jahre und der jüngste 15 Monat alt ist, durch Befchneidun g in den Bund Abrahams aufzunehmen. Der verehrte imo, Herr Moses Weil sen., in»» 'n muten i'2', und Schreiber dieses, ebenfalls Sno, nachdem wir uns von der Aufrichtigkeit der Eltern überzeugt hatten, — sie gaben ihr Ehrenwort, den Kindern eine fromme jüdische Erziehung geben zu lassen, sowie immer eine nach jüdischem Ritualgesetze eingerichtete Küche zu führen, — erklärten wir, ihrem Wunsche zu entsprechen. Die Beschneidung der 3 Knaben wurde in Brotdorf am besagten Tage im Beisein des Sanitätsraths, Herrn Dr. Helling er, Königl. Kreisphysicus aus Merzig, unter göttlicher Hilfe glücklich und schnell völligen , wobei die ein jeder je "pnn und wechselweise hatten (sämmtliche Operationen und Ceremonien dauerten 27 Minuten). Die erwachsenen 2 klugen Knaben saßen frei auf dem Schoße des puo, das Schmerzgefühl unterdrückend , sich freuend. endlich einmal wirkliche Israeliten zu sein. Diese Standhaftigkeit war staunenswerth und wahrhaft rührend, aber auch nicht minder war es die Fassung der beiden Eltern, welche zugegen gewesen sind; wir ertheilten den Kindern die Namen: npjpi ,pns’ , omax. Alle Anwesenden, wobei außer sammtlrchen jüdischen Einwohnern auch noch viele aus der Umgegend der Feierlichkeit beiwohnten, recitirten mit uns laut und in gehobener Stimmung das -pH' *oi twun -soon 'tf-. pns»i omuvx vr.ax oari '22? oro snp»i onyjn nst Diese Kinder sind keine Dnj, sondernpan orrm pp siehe ,Y'i p rp?n ,i"e> p~iS3"N 'Pn 03*d-i piD mDD’ D"jn njpDa rry *i 'v j/"d"k 3"y n*o ni p^nn. Die Knaben sind .->i"y3 recht munter und wohl; könnten bereits schon ausgehen. Für die Erziehung ist gesorgt. pimP DPtc? dp*t 1VIK3H *n ->2X unp^i. G. Schnerb, Cantor und S"ii2. Oester r. -Ungar. Monarchie. Wie«, 9. Mai. Vorige Woche verheirathete hier Hr. Sal. Spitzer, Rabb. der hiesigen Schiff- Synagoge, seine älteste Tochter. Die Trauung wurde in Baden vollzogen, weil auf dem Territorium der Residenzstadt Wien nur dem officiellen Rabbinate der Reformgemeiade das Recht zusteht, einen Copulations- oder Scheidungsakt vorzunehmen. Der Fortbestand eines solch ungerechtfertigten Privilegs ist um so weniger erklärlich, als die Besucher der Schiff.Synagoge zu einer Beitragsleistung zu Gunsten -er Reformgemeinde faktisch nicht mehr angehalten werden. In Deutschland waltet meines Wissens ein gerade entgegengesetztes Verhältniß ob. Die Religionsgesellschaften zu Frankfurt a. M., Mainz, Berlin u. a. Orten sind wohl verpflichtet zu Beiträgen für die dorttigen officiellen Reformgemeinden, erfreuen sich aber andrerseits der Befugniß, Traurings-, Scheidungs¬ und sonstige religiöse Acte selbstständig vornehmen zu können. Der Kampf der orthodoxen Juden in Deutschland hat mithin vorwiegend mindestens eine blos finanzielle, in Oesterreich jedoch eine eminent religiöse Bedeutung. Und es ist recht sehr zu bedauern, daß der Cultussteuer-Zwang bei uns aufgehört. Er diente nämlich als Stimulans

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.