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Der Israelit · 1875-05-05 · Heft 18 (5.5.1875) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
16 (1875)
Issue
Heft 18 (5.5.1875)
Date
1875-05-05
Page
– (sequence 10)
Language
German
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398 eitigt und den einzelnen Mitgliedern „das natürliche Recht" zurückgegeben, sich durch Austritt aus der Gemeinde von -der unfreiwilligen Last loszu-! machen. „Ein solcher Beitragszwang war übrigens „bis 1847 in keiner Weise gesetzlich, so daß seine | „Aufhebung auch keine Schädigung der inneren > „Gemeindeverhältniffe zur Folge haben kann." j Allerdings hat die Maigesetzgebung des Jahres 1873 auch den Juden den Austritt aus den Synagogengemeindcn, jedoch bekanntlich nur mit der Einschränkung gestattet, daß sie dann Dissidenten werden, was setzt allerdings von nicht eben erheblicher praktischer Bedeutung ist. Geschichtlich, bemerkte dieser Tage die „Köln. Zeit", steht fest, daß das vorerwähnte Gesetz vom 23 Juli 1847 mit dem Jahre 1818, bis auf die den Civilstand betreffenden Bestimmungen, factisch und rechtlich außer Kraft getreten war und nur in Folge der Jntriguen, welche gegen den 1849 in Berlin frei gewählten Gemeindcvorstand angestellt waren, durch einen Erlaß der damaligen Minister der geistlichen Angelegenheiten und des Innern (v. Raumer und v. Westphalcn) vom 16. Februar 1853 wieder als in Geltung stehend ohne Weiteres verkündet worden war. Dieser an die Bezirksregierungen und das Berliner Polizeipräsidium gerichtete Erlaß „verbot den Behörden die Veröffentlichung", wahrscheinlich weil er den Passus enthielt, „daß die; Juden als eine Religionsgesellschaft nicht anzusehen seien! . . . Diese Monstrosität sollte wahrschein-! lich ein Gegengewicht gegen den Artikel 15 der j Verfassungsurkunde sein, welcher damals noch da- ' hin lautete, „daß jede Religionsgesellschaft ihre ' „Angelegenheiten selbstständig ordnet und verwaltet." * * i * Der infernalische Haß gegen das Judenthum! will noch immer nicht aussterben. Noch immer j sind wir der Prügelsunge der Parteien und gegen i uns erklärt sich ihr Groll und Grimm, wenn sie : für ihre Thorheiten oder verkehrten Tendenzen die j gebührende Strafe erleiden. Es müssen noch Jahr- ’ Hunderte vorübergehen, bis sich die Wogen des . Racen- und Nationalitätshasses vollends gelegt! haben werden. Um Ihnen eine Probe des publizistischen Rischuß von hüben und drüben zu gei ben, gestatte ich mir, einzelne Daten hier anzuführen. In Cz ern owitz, in der Bukowina, hat sich; ein Count« gebildet, um Vorbereitungen für die j Feier des hundertjährigen Jubiläums der Bukowina mit Oesterreich-"zu veranstalten. Wie nun das in; Wien erscheinende slavische Blatt, der „Osten" mittheilt, hat der Adel der Bukowina beschlossen, an diesem Somit« nicht theilzunehmen. Diesen! Beschluß des unpatriotischen Adels benützt das erwähnte ehrenwerthe Organ, um — gegen die Juden auf die entsetzlichste Weise zu bellen. Um Ihnen einen Begriff von der bodenlosen Rohheit und scheußlichen Niedertracht eines in deutscher Sprache erscheinenden Blattes zu geben, gestatte ich mir, den Schluß des giftgeschwöllenen Artikels — wenn auch nur mit innerem Widerwillen hier zu reproduciren. Hören Sie: „Nach diesem Beschlüsse des Bukowiner Adels, der vollkommen unseren Anschauungen und Erwartungen entspricht, kann selbstverständlich von einem Bukowiner Jubiläum fortan keine Rede mehr sein, denn was die paar jüdischen und sonstigen Einwanderer in Czernowitz, von welchen keiner im Lande geboren ist, arrangiren, wird kein Jubiläum, sondern höchstens nur ein „Juditäum" sein. Ebenso wäre es die höchste Blasphemie, unter den in solcher Weise geänderten Verhältnissen von einer Theilnahme hoher Persönlichkeiten an dem Czernowitzer Jubiläum zu sprechen oder etwa gar das Eintreffen des Monarchen zu demselben in Aussicht zu stellen." In solcher Weise wird die überwiegende Majorität der Bevölkerung der Bukowina beschimpft! Der Wiener „Osten" findet in der „Kreuzzeitung" zu Berlin, die einst der berüchtigte Geheime Oberregierungsrath Wagen er, den Lasker bekanntlich entlarvte, leitete, eine edle Rivalin. Besagtes judenfeindliche Blatt brachte nämlich am 2. und 3. dieses unter der Ueberschrift: „Die Juden in Rußland" zwei Leitartikel, die ihrer Perfidie und Bosheit wegen an den Pranger gestellt zu werden würdig sind. Das gleißnerische Junkerblatt bedauert augenverdrehend, daß leider die Zeit vorüber sei, wo die Judenfrage sich mit der Erinnerung an den Ausspruch Peters des Großen abfertigen ließ: „Ich brauche keine Juden in Rußland; „meine Russen sind selbst Juden genug", und daß die einigen Millionen Juden in Rußland jetzt nicht mehr so mir nichts dir nichts vertrieben werden können — die Juden müßten aber auSgerottet werden und daher schlägt das liebenswürdige Organ folgendes Mittel vor: den im Weichel-Gonver'nement befindlichen 22/3 Millionen Juden darf das Aufhaltungs- und Ansiedelungsrecht nicht mehr gewähr: werden! Zwar dürfen die 4Vs Millionen Katholiken, 27a Millionen Protestanten, 274 Millionen Muhamedaner und selbst die 250,0(K> Heiden in allen Gouvernements des Reichs nach Belieben sich niederlassen und aufhalten, — „aber der Jude wird verbrannt!" Der darf kein Vaterland haben! Der muß unstet und flüchtig einherirren! So will es die Kreuzzeitung, die für die Devise: „für Gott, König und Vater-

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